Darf man feuerwerkskörper mit in den zug nehmen?

5 Antworten

In der Regel, nein:

7.3 Beförderungsausschluss
7.3.1 Von der Mitnahme als Handgepäck oder Traglast sind Gegenstände und Stoffe ausgeschlossen, die geeignet sind, Mitreisende zu stören oder zu verletzen oder den Wagen zu beschädigen. Ausgeschlossen sind insbesondere gefährliche Stoffe und Gegenstände, Schusswaffen, explosive und entzündbare Stoffe und Gegenstände, entzündend wirkende, giftige, radioaktive, ätzende und ansteckungsgefährliche Stoffe sowie sonstige gefährliche Güter nach dem Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (GGBefG) und der hierzu ergangenen Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), Mopeds oder Mofas und Gegenstände und Stoffe, deren Beförderung aufgrund sonstiger Rechtsvorschriften verboten ist. Nach den Freistellungsvorschriften der Ordnung über die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) sind für den persönlichen Gebrauch jedoch Zündhölzer, Feuerzeuge, Spraydosen mit ungefährlichem Inhalt sowie elektronische Aufnahme- und Abspielgeräte, Mobiltelefone, tragbare Computer und Drohnen, auch mit eingebautem Lithium-Akku über 100 Wh Leistung zugelassen. Akkus außerhalb des zugehörigen Gerätes dürfen nur mitgenommen werden, sofern deren Leistungsfähigkeit 100 Wh nicht überschreitet.

file:///home/public/Download2/Bef%C3%B6rderungsbedingungen%20der%20DB%20AG%20-%20Stand%2022.12.2023.pdf

"Von der Mitnahme als Handgepäck oder Traglast sind Gegenstände und Stoffe ausgeschlossen, die geeignet sind, Mitreisende zu stören oder zu verletzen oder den Wagen zu beschädigen.

Ausgeschlossen sind insbesondere gefährliche Stoffe und Gegenstände [...] explosive und entzündbare Stoffe und Gegenstände, >entzündend wirkende, giftige, radioaktive, ätzende und ansteckungsgefährliche Stoffe sowie sonstige gefährliche Güter [...]"

https://www.ice-treff.de/index.php?mode=thread&id=393881

Woher ich das weiß:Recherche

Also habe die bahnbegleiterin gefragt sie hat gemeint solange sie eingepackt sind darf ich sie mitnehmen.

Das wäre ein Verstoß gegen die AGB (Beförderungsbedingungen).

In öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bus und Bahn dürfen Feuerwerkskörper in der Regel nicht mitgenommen werden.