Darf man eine Neuinterpretation von einem Buch schreiben (Buchveröffentlichung)?

6 Antworten

Ein Thema zu übernehmen, ist sicher kein Plagiat.

Es kommt darauf an, wie nahe man an dem Original ist. Wenn Du Dir als Thema "machtgeiler Mann mit Ehefrau, die antreibt, was schließlich zur Katastrophe führt", nimmst und daraus einen Vorstandsvorsitzenden und seine Frau machst, wird sicher niemand sagen, dass ist ein Plagiat von MacBeth (wobei das nach deutschem Recht wohl auch schon gemeinfrei wäre) sei.

Die Themen sind doch eh begrenzt und alles ist schon mal da gewesen.

Hallo, wenn du z.B. Goethes Faust als Inspiration für deine eigene Geschichte nimmst und diese abänderst (andere Namen, kleine Änderungen in der Handlung, usw.), kannst du es machen. Der König der Löwen wurde auch von Shakespeares Hamlet inspiriert.

Das was du dort in schönen Worten umschreibst, läuft letzten Endes im allgemeinen auf ein schlichtes Plagiat hinaus. Es sei denn, es steht ein konkretes Ziel dahinter, bspw. eine Jugendausgabe eines Klassikers in gekürzter Fassung in simplerer Sprache, oder die Umsetzung eines Verstextes in einen Prosatext, um eine andere Lesart zu ermöglichen. (Beides gibt es ja zuhauf.)

Gerade im Falle lebender Autoren sollte man damit vorsichtig sein. In deinen Beispielen spricht rein rechtlich meiner laienhaften Einschätzung nach erstmal nichts dagegen. Selbstverständlich wird das aber niemand veröffentlichen, wenn du das angehst, insofern sich eine Debatte eigentlich erübrigt.

lg up


Catress444 
Beitragsersteller
 16.03.2025, 08:42

Ich wollte Arthur Schnitzlers Werk Reigen nehmen. Das Einzige, was ich übernehmen würde, ist die Struktur (also jede Person taucht zwei Mal auf, es gibt ein Machtverhältnis und hat …) Aber die Figuren sind bei mir ganz anders. Bei mir geht es nach Berufsgruppen (die Studenten, der Referendar, der Politiker). Ansonsten würde ich nichts davon übernehmen. Wen könnte man denn wegen der Rechtslage fragen?

upbrunce  16.03.2025, 08:44
@Catress444

Du könntest das Internet für Recherchen nutzen. Sollten die Informationen nicht da sein, empfiehlt sich ein Anwalt für die Beratung. Einen solchen brauchst du ohnehin, denn eine offizielle Veröffentlichung würde ja Vertragsgespräche erfordern, die du als juristischer Laie tunlichst nicht allein erledigst. Aber wie gesagt, da eine Veröffentlichung abseits der einschlägigen Internetportale für Amateure aussichtslos ist, würde ich mir vorher die Frage nach Aufwand (auch finanziell) und Ertrag stellen.

Catress444 
Beitragsersteller
 16.03.2025, 08:46
@upbrunce

Ich wollte Selfpublishing machen und bin tatsächlich nicht auf den großen Gewinn aus, sondern ich möchte einmal in meinem Leben ein Buch veröffentlicht haben :)

upbrunce  16.03.2025, 08:48
@Catress444

Dagegen ist nichts einzuwenden. Dennoch blieben mir an deiner Stelle zwei Probleme: (1) Eine "offizielle" Antwort auf solche Rechtsfragen bekommst du eben nur von Juristen. (2) Es stellt sich nach wie vor die Frage nach Aufwand und Ertrag, denn das Buch wird ja niemand lesen. Ein plagiatähnliches Werk im Selfpublishing eines unbekannten Hobbyautoren wird naturgemäß keiner kaufen. Insofern ich persönlich die Pläne ändern würde, aber da mische ich mich natürlich nicht in deine Angelegenheiten ein.

Sprich vielleicht am besten nicht von einer 'Neuinterpretation des Werkes', sondern von einer Neuinterpretation des Themas.
Das Werk darfst du Interpretieren wie du willst, das ist dann ja im Endeffekt die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit diesem Werk.

Dir geht es ja (vermutlich) darum, das Thema des konkreten Buchs aufzugreifen und dann was eigenes draus zu schreiben. Da kommt es sicher drauf an wie nah du an der ganzen Sache dran bleibst und wie weit du davon abweichst. Grundsätzlich würde es wohl kein Problem sein es zu veröffetlichen, solange du dir wirklich nur das Thema greift.

Zum Beispiel, dass ein Waisenjunge erfährt, dass er eigentlich magische Kräfte hat, dann an eine entsprechende Schule geschickt wird und nebenbei noch den Bösewicht, der seine Eltern auf dem Gewissen hat besiegt. Solange du da wirklich nicht Eins zu Eins Harry Potter draus machst, sehe ich weniger Probleme (die ganze Sache ist ja doch relativ weit verbreitet), die Probleme sehe ich eher in der Leserschaft, die dann ggf. auf die plumpe Kopie anspringen wird.

Muss man dafür bestimmte Rechte einholen oder kann ich das ohne Bedenken machen?

Also wenn der Autor schon lange tot ist wie Goethe dann ist das Werk in der Regel gemeinfrei also du kannst es theoretisch neu interpretieren und veröffentlichen ohne extra Rechte einholen zu müssen. Aber wenn du jetzt nicht nur die Story neu erzählst sondern auch stark eigene Ideen reinbringst oder z.B. die Sprache modernisierst dann könnte das was anderes sein. Aber grundsätzlich sollte es safe sein solange du nicht einfach den Text 1 zu 1 kopierst :)

MrAnswers