Gewerbe oder Freiberufler bei erstem und einzigem Buch?
Hi, ich habe bereits eine Frage zu epubli gestellt, aber irgendwie hat es mir nicht wirklich weitergeholfen.
Ich möchte mein erstes (und einziges) Buch über epubli veröffentlichen. Dabei ist mir die Gewinnerzielung nicht besonders wichtig – ich möchte einfach, dass möglichst viele Menschen das Buch lesen. Meine Kosten werden erstmal sowieso höher sein, da ich für Cover, Formatierung etc. Geld ausgeben muss. Ob ich damit Gewinn mache oder wie sich das Buch verkaufen wird, weiß ich noch nicht. Ein weiteres Buch werde ich nicht schreiben.
Nun frage ich mich: Bin ich jetzt Gewerbetreibender oder Freiberufler (Schriftsteller)? Ich verstehe den Begriff „Schriftsteller“ noch nicht ganz, da mein Hauptverdienst aus meinem regulären Beruf kommt. Ehrlich gesagt habe ich auf beide Optionen wenig Lust, vor allem auf den ganzen bürokratischen Kram. Ich möchte einfach nur mein Buch veröffentlichen und gut ist. :D
5 Antworten
Ein Schriftsteller ist ein Freiberufler. Aber der verkauft auch keine Bücher, sondern nur die Rechte zum Vertrieb. Das Buch wird dann von jemand anderem "verlegt".
Wenn du deine Bücher (oder ein Buch mehrfach) zum Verkauf über eine Plattform anbietest, dann bist du nicht mehr als Schriftsteller, sondern als Buchverkäufer tätig und das ist Gewerbe ! Und wer ein Gewerbe betreibt, ist nach § 14 GewO verpflichtet, dies von Anfang (ab dem ersten Angebot) beim Gewerbeamt anzuzeigen. Ob du damit Gewinn oder Verlust machst, interessiert das Gewerbeamt nicht. Du nimmst - wenn auch mit geringer Gewinnerzielungsabsicht - am Markt teil...
Also wenn du das jetzt mit mehr als einem Buch machen würdest, wärst du Freiberufler. Gewerbetreibender wärst du nur, wenn du die Bücher druckst und selber verkaufst, bzw. verschickst.
Willst du gedruckte Bücher verkaufen? Warum nicht z.B. online über Amazon verkaufen - das wäre einfacher, als Epubli. Aber auch hier wärst du, streng genommen, "Freiberufler" bzw. "nebenberuflich tätig". Du könntest natürlich erstmal warten und wenn du nicht gerade den großen Hit landest, wird es wohl wirklich unter "Liebhaberei" fallen.
Was genau möchtest du tun? Einfach nur veröffentlichen? Dann gibt es genug andere Optionen - brauchst du denn wirklich eine "Papierversion"? Wenn du die nur an Familie und Freunde verteilen möchtest, kannst du das tun, aber streng genommen, wenn du Bücher druckst und verkaufen willst, ist das eigentlich "Gewinnabsicht."
Nein. Du brauchst kein Gewerbe für Amazon Ebook-Verkauf. Da bist du "Freiberufler."
Für dein Vorhaben brauchst du aber kein Finanzamt, noch Gewerbe o.ä. - einfach ein paar Dinger drucken und verschenken - das ist Liebhaberei.
Ob es wirklich Liebhaberei ist, entscheidet das Finanzamt. Am besten alle Rechnungen aufheben und später bei der Einkommenssteuererklärung eine EÜR als Anlage absenden und abwarten, was das Finanzamt sagt.
Ja, das ist eine gute Idee. Aber wenn es so läuft, wie der Nutzer hier will - und er nur Bücher zum "verschenken" druckt, und nichts verkauft, dürfte das das Finanzamt nicht kratzen. Oder einfach mal anrufen und fragen beim FA.
Also, Schriftstellerei ist grundsätzlich eine künstlerische und damit selbständige Tätigkeit. Das gilt auch für Sachbücher. Wenn Du Pornografie schreibst, könnte das gewerblich sein. Sonst kann mir nicht vorstellen, wie man da in die Gewerblichkeit rutscht.
Das Problem dürfte eher akademischer Natur sein. Es stellt sich erst, wenn Du einen Gewinn erzielst. Theoretisch mußt Du eine Gewinnerzielungsabsicht haben (ESt, GewSt) aber auf die wird faktisch einfach aus Deinem Ergebnis geschlossen.
Vor allem wird eine Einnahmeerzielungsabsicht unterstellt und Du bist umsatzsteuerlicher Unternehmer.
So typisch Deutschland. Deswegen will hier niemand irgendwas selbstständiges machen.
Da Finanzamt würde das als Liebelei einstufen.
Sonst könnte ja jeder Depp sein gaming PC absetzen.
Du besuchst also erstmal ganricht machen
Das stimmt, guter Punkt. Aber was passiert, wenn ich doch noch Gewinne erzielen sollte? Muss ich da nachträglich irgendwas einreichen oder so?
Nein erst ab dem Zeitpunkt wo es ersichtlich wird das Gewinn erzielt werden kann.
Da du ja vorher mehr kosten als Einnahmen hast
Angenommen, ich habe jetzt die Kosten ausgeglichen mit dem 5. Verkauf (also epubli verkauft ja die Bücher) und bin jetzt 10€ im Gewinn. Was passiert denn ab hier? Was muss ich machen?
Du hast bereits bei 5 Büchern ein Gewinn?
Naja gut das ist ja dann wesentlich schneller als ich dachte...
Naja dann würde ich sagen wirst du es anmelden müssen. Ob Gewerbe nötig ist oder rein freiberuflich weiß ich nicht. Ich meine du brauchst kein Gewerbe aber da würde ich ein Steuerberater fragen.
Ich hab gedacht du hast erst ab 50 Bücher oder so ein Gewinn.
Also ich würde folgendes machen. Beobachte das ganze einfach. Wenn du jetzt 20 Bücher Verkauft hast und da 100 Euro gemacht hast... Das interessiert keinem.
Ab dem Moment wo du feststellst regelmäßige Käufe zu haben. Also über ein Jahr beobachtet und gesehen das es stetigen Zuwachs gibt dann kannst immernoch das anmelden. Weil bei so kleinen Beträgen.. das Finanzamt ist ja auch nicht blöd und kapiert das man erstmal schaut ob sich die Bürokratie lohnt. Dann kannst du immernoch die Steuer machen und Rechnung einreichen usw.
Und wenn das erst in 3 Jahren erfolgreich wird würde ich es erst ab dem Zeitpunkt machen.
Ich meine das Finanzamt hat auch kein Interesse für vielleicht 100 Euro Steuereinnahmen den Aufwand zu treiben. Da werden ja auch Arbeitszeiten gebunden.
Weder noch. Das ist dann einfach nur Hobby.
Und was ist denn, wenn ich doch irgendwann Gewinn erzielen sollte? Ist das egal?
Herzlichen Dank erstmal für deine Antwort. Ja, genau ich will mein Handbuch bei epubli veröffentlichen. Mit Amazon war mir das viel zu stressig, weil man da ein Gewerbe braucht (habe ich jetzt öfters so gelesen) und bei epubli (auch laut epubli selbst) nicht.
Ja, erstmal nur veröffentlichen - mehr nicht. Vielleicht ein paar Exemplare drucken, die ich Freunde und Familie verschenke. Ja, in Papierversion.