Darf man ein handy z.b. s25 ultra bestellen wenn man es für 2 bis 3 tage braucht zum fotos ind videos machen und es dann zurücksenden zur gutschrift?

4 Antworten

Guten Tag!

Grundsätzlich steht jedem Verbraucher ein Widerrufsrecht bei Verträgen außerhalb von Geschäftsräumen und Fernabsatzverträgen gemäß §§ 312g Abs. 1, 355 BGB zu. Diese beträgt gesetzlich 14 Tage. Einige Anbieter bieten auch eine Rückgabe der Kaufsache innerhalb von 30 Tagen an. Vom Widerrufsrecht dürfen Sie als Verbraucher Gebrauch machen und die Kaufsache auch ohne Angaben von Gründen zurücksenden. Sie dürfen das Gerät selbstverständlich testen. Das ist erstmal kein Problem.

Aber: Die Prüfung der Kaufsache beschränkt sich auf die Kompatibilität, Funktionsweise, Eigenschaft und muss durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch notwendig gewesen sein. Geht die Prüfung jedoch über den bestimmungsgemäßen Gebrauch hinaus und tritt dadurch ein Wertverlust der Kaufsache ein, hat der Unternehmer das Recht, Wertersatz gegenüber dem Verbraucher gemäß § 357a Abs. 1 Nr. 1 BGB zu verlangen. Bei Smartphones liegt eine solche notwendige Prüfung vor, wenn das Gerät, wie auch in einem Elektronikladen, auf sämtliche Funktionen (Kamera, Display, etc.) getestet wird. Dazu zählt auch das Öffnen der Originalverpackung. Nimmt man das Gerät allerdings mit in den Urlaub oder auf ein Festival, handelt es sich nicht mehr um eine notwendige Prüfung.

Kurz: Im Urlaub ein Smartphone zu testen, ist somit keine gute Idee. Sie gehen das Risiko ein, den Zustand der Kaufsache zu verschlechtern, die nicht mehr im Bereich der notwendigen Prüfung fällt.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Dipl.-Jur. mit Schwerpunkt in Kriminalwissenschaften

Nein, das darf man nicht. Du darfst Das Handy zur Ansicht bestellen und so prüfen, wie Du eine Ware im Laden prüfen kannst. Du darfst die Ware nicht "in Gebrauch nehmen", also richtig benutzen. Gerade beim Besuch eines Festivals wäre wohl auch Gebrauchsspuren unvermeidlich.


verreisterNutzer  04.05.2025, 20:58

Aber in der Regel weiss das ja keiner was man in 2 Tagen damit machte und z.b sorgfältig damit umgeht

spelman  04.05.2025, 21:00
@verreisterNutzer

Du hast gefragt, ob man es darf, und das darf man eben nicht. Wenn Du es trotzdem machst und es nicht auffällt, ist das eine andere Sache. Ob man es aus dem Gerät auslesen kann, weiß ich nicht.

Gehört sich nicht,wenn dann maximal zuhause ausprobieren und bei nicht gefallen retournieren. Denke auch an deine Mitmenschen die das Device wieder erwerben


verreisterNutzer  05.05.2025, 01:28

Ja stimmt das s25 z.b macht ja auch gute bilder und Videos für festivals

Du kannst dir dafür Geräte mieten bei Grover zb dann zahlst du fürs ausborgen


verreisterNutzer  04.05.2025, 21:14

Ok im Internet bei grover hast du das da ausprobiert mal und bekommt man da ein gebrauchtes und kann jederzeit irgendeins nehmen und es nach Leihdauer zurück senden

FrauEule  04.05.2025, 21:35
@verreisterNutzer

Ja da bekommst du ein gebrauchtes aber das merkt man nicht, die Geräte sind top. Und ja wenn du brav bezahlt hast und es keine Probleme gegeben gat kannst du das immer wieder machen, so kannst du auch die ganz neuen Handys ausborgen

kfkfkkfkf  07.05.2025, 22:39
@verreisterNutzer

ja du bekommst ein gebrauchtes aber in einem guten zustand. Die Zeit wielange du es haben willst gibst du am Anfang an und wen du es doch Länger haben willst kannst du es auch Rechtzeitig Verlängern.