Darf man ein 10 jähriges Kind alleine raus lassen?
Musste im Taxi ein geschätzt 10 jähriges Mädchen von der Tagesklinik nach Hause fahren. Erstmal habe ich sie über die Ampel zum Auto begleitet.
a ) bin auf die Parkbucht gefahren wo man eigentlich ein Parkschein braucht. Hätte ich theoretisch einen ziehen müssen trotz Taxi ? Der Automat war zwar kaputt aber nur die Frage, falls ? Oder ist man als Taxi befreit ? Es gab woanders keinen Parkplatz und ich kannte mich nicht in der Stadt aus.
Vor dem Krankenhaus darf man immer direkt sehr nah in der Bucht parken, das ist immer für Taxi freigehalten.
1x während der Hälfte der Fahrt gefragt, ob alles okay ist, sie sagte ja.
Danach habe ich gefragt ob sie es alleine schafft vor der Haustür, als wir angekommen sind. Meinte sie ja.
Aber ich habe doch die Verantwortung ? Muss man ein Kind zur Tür begleiten ?
5 Antworten
Wenn nicht gerade eine offensichtliche Beeinträchtigung vorgelegen hat,
hast Du alles richtig gemacht.
Alleine in die Wohnung gehen,sollte einem Schulkind möglich sein.
Sicherlich hast Du noch einen Augenblick gewartet,bis das Kind auch tatsächlich in den Hauseingang gegangen ist,und nicht etwa woanders hin.
Mit dem Parkplatz so what.Aufgeschrieben ist man schnell.Aber mit einem triftigen Grund ,den Du hier hattest,kann man ums Knöllchen auch herumkommen.Da gibt es Ermessensspielräume.
Ein 10-jähriges Kind kann selbständig z. B. zur Schule gehen oder mit dem Bus in die Stadt fahren. Und auch zum Arzt fahren. Wenn das KH weiter weg war, macht es natürlich Sinn, ein Taxi zu bestellen. Um kurz zu halten und einen Fahrgast einzuladen muss mal keinen Parkschein ziehen.
hast Dir zu viele Gedanken gemacht. Nett von Dir!
Alles richtig gemacht.
Parkschein hättest Du gebraucht, wenn es keine ausgewiesene Taxibucht ist und Du das Fahrzeug verlässt.
Ich hätte vllt gewartet, bis die Kleine im Haus verschwunden ist.
keine Taxibucht ausgewiesen, war ja nur Tagesklinik
beim richtigen Krankenhaus ja da sind immer Taxi Buchten
Kein Plan. Zählt Dein AG Deine Strafen?
Ich denke, Du kannst so etwas als Spesenabrechnung einreichen.
Meine Eltern haben mich mit einem Pappschild (mein Name und mein Zielort) um den Hals in einen BD-Zug gesetzt, damit fuhr ich allein von Köln bis nach Herborn. Den Zugschaffner hatten sie gebeten, "ein Auge auf mich zu werfen", er schaute bei jedem Vorbeigehen am Abteil auf mich. In Herborn brachte er mich zur Wagontür, dort holte mein Onkel mich dann ab. Damals war ich vier Jahre alt.
Als Sechsjähriger bin ich jeden Tag 5 KM per Pedes zur Schule gelaufen, dabei musste ich etliche stark befahrene Straßen queren. Völlig normal zu dieser Zeit.
Und Du machst Dir Sorgen, ob heutzutage ein Zehnjähriger allein Taxi fahren darf?
Mit der Bahn dürfen Kinder ab sechs Jahren alleine reisen. Bei Bedarf können die Eltern für ihre Kinder zwischen sechs und 15 Jahren eine Betreuung dazu buchen. Fernbusunternehmen sind bisweilen strenger. Einzelne Anbieter nehmen allein reisende Kinder erst ab zehn Jahren mit.
Ja , ich wollte damit lediglich ausdrücken, das Kinder bereits ab 6 Jahren alleine Bahnfahren dürfen, und sie sich somit keine Gedanken machen muss ob sie mit an die Haustür latschen muss oder nicht. ( Bahnfahren ist etwas gefährlicher als ein Taxi ) 🚕
Das bezahlt die Krankenkasse über den Krankenschein, das Taxi. Ich muss nichts abrechnen.