Darf man dem Begriff ,,Volksdeutscher" verwenden?
Also wenn jemand online postet, ,,Ich bin Volksdeutscher", ist das erlaubt?
Online stand, dass der Begriff aus der Zeit vom Nationalsozialismus stammt und deshalb schwierig sei...
Deswegen wollte ich mal hier fragen.
4 Antworten
dass der Begriff aus der Zeit vom Nationalsozialismus stammt
Naja und das ist ja schon mal falsch, denn den Begriff "Volksdeutscher" gab es schon lange vor den Nazis, schon in den 1890er und den 1900er Jahren. Gemeint war damit, konträr zum "Reichsdeutschen", also den Deutschen, die innerhalb der Grenzen des deutschen Reiches lebten, alle anderen, die sich selber als Deutsch sahen und wahrnahmen. Die Deutschen in Österreich, in Tschechien, in den russischen Baltikumsprovinzen, usw. "Volksdeutsch" meinte einfach jemanden, der sich zwar als deutscher versteht, aber nicht die Staatsangehörigkeit des Deutschen Reiches hatte.
Wie so vieles mehr hat Hitler den Begriff dann für sich instrumentalisiert.
Wenn man den Begriff heute verwendet, dann sollte man sich auch bewusst sein, in welchem Kontext man sich damit begibt.
Wenn jemand sagt: "Ich bin volksdeutscher", dann wäre meine erste Frage: So Welche Staatsangehörigkeit hast du denn? Dann wird vermutlich kommen: "Ja, die deutsche." .... damit ist seine Aussage aber dann schon ad absurdum geführt, weil sie keinen Sinn mehr macht.
Natürlich ist das erlaubt. Ein Volksdeutscher heißt im Bundesvertriebenengesetz (BVFG) §6(1) übrigens "deutscher Volkszugehöriger". Das wäre also die offizielle Langform.
Erlaubt ist das, na klar. Du outest dich damit zwar als wer, mit dem die meisten stabilen Menschen lieber nichts zu tun haben wollten, aber verboten ist das nicht, afaik.
Das ist meines Wissens nach nicht verboten.
Aber du brauchst dich dann nicht über das berechtigte Kontra wundern.