Sind Bilder/fotografieren im Islam verboten?

7 Antworten

Ich komme dir nicht mit Religion, sondern mit der Realitaet. Kennst du auch nur einen Muslim, der sich ein Handy ohne Kamera kauft, oder diese nach dem Kauf ausbaut? Warum wohl nicht? Weil sie die Kamera benutzen. Da wird fotografiert, was vor die Linse kommt. Seien es Selfies, Unfallopfer, etc - egal.

Bei einem Thema, wo sich selbst die Gelehrten nicht einig sind, sollte jeder fotografieren was er moechte, und gegebenfalls situationsbedingt seinen Verstand/Anstand nutzen.

Ausdrucken von Gesichtern, Gemälden oder selbst malen so wie zb Cartoons sind verboten. Cartoons oder gemälde sind auch digital verboten. Normale fotos gibts eine meinungsverschiedenheit.

Es gibt KEIN Bilderverbot im Koran und die dazu hergenommenen Hadithe, die das Bilderverbot rechtfertigen sollen, sind purer Schwachsinn!

In früheren Zeiten gab es im Islam eine reiche Bilderkultur!

Dass Musik haram sei, sagen nur Fanatiker, Salafisten, Extremisten und Schlimmere! - Willst Du unbedingt solchen Menschen folgen???

Schau hier:

Die Rechtsgelehrten sind sich darin einig, dass es erlaubt ist, leblose Gegenstände und Pflanzen abzubilden. Die Abbildung beseelter Wesen ist bei den Gelehrten aber umstritten. Die einen sagen, dass dies erlaubt sei, solange keine anstößigen Dinge dargestellt oder Personen verherrlicht werden und der Künstler sich nicht für den Erschaffer dieser Dinge hält. Die anderen sagen, dass die Abbildung von Lebewesen nur dann erlaubt ist, wenn dies eine absolute Notwendigkeit darstellt.

Quelle: Halal und Haram - Erlaubtes und Verbotenes im Islam von Hasip Asutay, Seite 46.

Die Gelehrten, die es nicht erlauben, Lebewesen zu malen, erlauben es auch nicht, Lebewesen zu fotografieren. Diejenigen, die das Mahlen erlauben, erlauben auch das Fotografieren. Andere wiederum erlauben die Abbildung per Fotografie, weil dabei nicht derselbe schöpferische Akt stattfindet wie beim Malen.
Die Erstellung von Passfotos für Reisepässe, Personalausweise und andere Dokumente ist nach übereinstimmender Meinung der Gelehrten erlaubt, weil dafür eine besondere Notwendigkeit besteht.

Ebenda

Bilder mit beseelten Wesen sollte man nicht aufhängen, sagt Abul Baraa, schau hier.

verreisterNutzer  14.05.2023, 05:57

pass auf mit diesem abul baara der ist murjia

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Urteil (Hukm) über Bilder und das Aufbewahren derselben zu Erinnerungszwecken und anderem

Frage:

Im Namen Allāhs, des Allerbarmers, des Barmherzigen. Friede und Segen seien auf Euch. Ist es erlaubt (Halāl), Fotografien aufzubewahren zu Erinnerungszwecken? Ich bitte um Erläuterung des rechtlichen Urteils (Hukm) darüber. Möge Allāh Euch mit Gutem vergelten.

Antwort:

Alles Lob gebührt Allāh und Friede und Segen seien auf dem Gesandten Allāhs und seinen Angehörigen und Gefährten. Was nun folgt:

Wenn die Bilder dreidimensional (Mujassima) sind, dann ist ihr Verbot (Hurma) Gegenstand von Konsens, wenn es sich um Lebewesen, sei es ein Mensch oder ein Tier, handelt.

Wenn es jedoch Fotografien sind, die mit der Kamera aufgenommen wurden, dann ist es für Dinge ohne Seele, wie Bäume, Meere und Flüsse, erlaubt (Halāl).

Für andere, wie persönliche Fotos, gibt es unter den zeitgenössischen Gelehrten Meinungsverschiedenheiten. Jene, die es verbieten, beziehen sich auf die allgemeinen Überlieferungen (Ahadith), die das Abbilden verbieten, wie der Ausspruch des Propheten, möge Allāhs Frieden und Segen auf ihm sein: "Die Engel betreten kein Haus, in dem sich ein Hund oder ein Bild befindet", überliefert von Abū Ṭalḥa, möge Allāh mit ihm zufrieden sein. Und sein Ausspruch: "Diejenigen, die Bilder anfertigen, werden am Tag der Auferstehung am strengsten bestraft", überliefert von Muslim. Und sein Ausspruch: "Diejenigen, die solche Bilder besitzen, werden am Tag der Auferstehung bestraft, und es wird zu ihnen gesagt: Belebt, was ihr erschaffen habt", überliefert von beiden (Buchari und Muslim). Ähnlich ist der Hadith von ʿAlī, möge Allāh mit ihm zufrieden sein, dass der Gesandte Allāhs, möge Allāhs Frieden und Segen auf ihm sein, zu ihm sagte: "Verlasse kein Bild, ohne es zu vernichten, oder ein hohes Grab, ohne es einzuebnen." Und diese Gruppe sagt: Der Grund für das Verbot ist, dass es eine Nachahmung der Schöpfung Allāhs ist. Daher verbieten sie jede Art der Abbildung, ausgenommen das Notwendige wie der Personalausweis und Ähnliches.

Jene, die es erlauben, sagen: Das Anfertigen von Bildern mit der Maschine oder Videokamera ist keine Nachahmung der Schöpfung Allāhs, sondern das Übertragen eines Bildes, das Allāh, der Erhabene, geschaffen hat, mit Hilfe dieser Maschine. Es ist ein Abdruck, keine Tat des Dieners in Bezug auf das Abbilden. So wie jemand, der ein handgeschriebenes Blatt in eine Kopiermaschine legt, nicht gesagt wird, er habe die Schrift jemandes anderen nachgemacht, sondern es ist dieselbe Schrift. Und sie sagten auch, dass die überlieferten Ahadith, die das Abbilden verbieten, nur jene Abbildungen meinen, die der Diener selbst anfertigt und damit die Schöpfung Allāhs nachahmt. Wenn es keine Notwendigkeit für diese Art der Abbildung gibt, ist es am besten, sie zu unterlassen, um auf Zweifel (Schubha) auf der sicheren Seite zu bleiben und aus Furcht davor, dass es zu dem gehört, was in den allgemeinen Ahadith über das Verbot und die Ablehnung des Abbildens einbezogen ist. Der Dissens betrifft nur den Fall, wenn das Bild nicht von etwas aufgenommen wurde, worauf der Blick nicht erlaubt ist. Wenn es jedoch von etwas aufgenommen wurde, worauf der Blick nicht erlaubt ist, wie das Fotografieren von Frauen ohne Notwendigkeit, und noch schlimmer, das Fotografieren von ʿAwra (Blöße)... dann ist das Fotografieren in keinem Fall erlaubt, sondern es ist eine große Sünde und eine Tür zu Übel und Verführung (Fitna).

Und Allāh weiß es am besten. [1]

Jedoch ist es nicht erlaubt, ein Bild eines Wesens, welches eine Seele besitzt, aufzuhängen oder zu behalten. Es ist eine Pflicht, solche Bilder zu zerstören. Denn der Prophet (sallAllahu alayhi wa sallam) sagte zu 'Ali: "Lasse kein Bild (bestehen), sondern beseitige es." [2]

[1] حكم الصور وحكم الاحتفاظ بها للذكرى وغيرها

[2] Aufhängen und Besitzen von Bildern / Fotos von Beseeltem

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Islamisches Wissen gemäß der Ahlus Sunnah wal Jama'ah
hallo19393008  06.03.2023, 01:20

sie wollte kein roman sie wollte nh ja oder nein antwort

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