Darf man betrunken auf dem Fahrersitz schlafen?

13 Antworten

Ja, das darf man! Es stellt sogar höchstens eine kleine Ordnungswidrigkeit dar wenn man den Motor laufen lässt (Lärmbelästigung, unnötiges Laufenlassen des Motors), nur das Fahrzeug darf sich nicht in Bewegung setzen!

Die Vorschrift diesbezüglich heisst "Führen eines Kraftfahrzeugs unter Alkoholeinfluss" und man kann Nichts führen wenn es sich nicht bewegt.

In Österreich sieht die Gesetzlage scheinbar etwas anders aus. Da heisst es angeblich "Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs unter Alkoholeinfluss" und die Zündung einschalten kann dies bereits erfüllen. Oftmals beharren hier Welche darauf dass man wegen Trunkenheit am Steuer dran ist wenn man betrunken nur den Zündschlüssel ins Zündschloss steckt, in Österreich ist dies scheinbar so, in Deutschland definitiv nicht.

JA natürlich darfst Du das.

Du darfst auch auf dem Fahrersitz schlafen.

Es darf sogar der Motor laufen.

Erst dann wenn Du das KFZ mittels Motorkraft in Bewegung setzt gilt es rechtlich gesehen als Führen eines KFZ.

Artus01  02.09.2016, 19:23

Einzig richtige Antwort hier.

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christi12345  03.09.2016, 03:55

Moment, mir wurde beigebracht, dass man nicht mit dem Handy telefonieren darf, wenn der Motor an ist.

Man gilt als Verkehrteilnehmer, wenn der Motor an ist.

Außerdem ist es ja wohl verboten den Motor unnötigerweise laufen zu lassen, also ist das ehh hinfällig.

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Crack  03.09.2016, 10:06
@christi12345

Moment, mir wurde beigebracht, dass man nicht mit dem Handy telefonieren darf, wenn der Motor an ist.

Das ist ein anderes Thema und nicht vergleichbar.

Man gilt als Verkehrteilnehmer, wenn der Motor an ist.

❔ ❔ ❔
Verkehrsteilnehmer ist man auch schon als Fußgänger, wenn man an der Bushaltestelle steht oder mit dem Hund Gassi geht solange man sich um öffentlichen Verkehrsraum aufhält.

Entscheidend ist ab wann man als Kraftfahrzeugführer gilt -
und das ist erst dann der Fall wenn man ein KFZ mittels Motorkraft in Bewegung setzt.

Außerdem ist es ja wohl verboten den Motor unnötigerweise laufen zu lassen, also ist das ehh hinfällig.

Das ist lediglich eine OWi.
Hier geht es um die Einordnung Straftat oder nicht.

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machhehniker  04.09.2016, 08:35
@Crack

Hier geht es um die Einordnung Straftat oder nicht.

Eigentlich geht es Dir um die Einordnung ob Straftat oder nur OWi, die Frage aber lautet: "Darf man.."

Ich glaube auch nicht damit durchkommen zu können ein Kraftfahrzeug nach Hause rollen zu lassen. Indem man das Bremspedal betätigt und am Lenkrad dreht führt man es schliesslich. Man könnte höchstens darauf pledieren dass es sich dann nur um ein Fahrzeug handelt, nicht um ein Kraftfahrzeug aber das nur indem man dessen Motor nicht als Antrieb nutzt?

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Crack  04.09.2016, 09:46
@machhehniker

Indem man das Bremspedal betätigt und am Lenkrad dreht führt man es schliesslich. Man könnte höchstens darauf pledieren dass es sich dann nur um ein Fahrzeug handelt, nicht um ein Kraftfahrzeug aber das nur indem man dessen Motor nicht als Antrieb nutzt?

Genau das macht aber den Unterschied aus.

Fahrzeug mit Motorkraft = Kraftfahrzeug.
Fahrzeug ohne Motorkraft = kein Kraftfahrzeug

Aus der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV):

§ 2 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Verordnung ist oder sind
1.Kraftfahrzeuge: nicht dauerhaft spurgeführte Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden
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machhehniker  05.09.2016, 05:34
@Crack

Wobei sich aber am Fahrzeug selbst Nichts ändert. Also auch wenn dessen Motor nicht läuft bleibt es trotzdem ein Kraftfahrzeug, als Solches ist es schliesslich auch zugelassen.

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Das ist so eine rechtliche Grauzone, wenn der Schlüssel im Zündschloss steckt nicht ,ist er nicht drin ja, aber wird das Fahrzeug bewegt und rollt es ohne Motor auch nur ein par cm, wurde es geführt was in Falle eine Anzeige Konsequenzen hat.

Besser auf der Rückantwort schlafen.

Crack  02.09.2016, 19:10

und rollt es ohne Motor auch nur ein par cm, wurde es geführt

Ein Kraftfahrzeug wird nur dann in diesem Sinne geführt wenn auch die Motorkraft dazu genutzt wird.

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Schlauerfuchs  02.09.2016, 19:14
@Crack

Dass sah man in Bayern anders, da wollte ein Fahrlehrer nach einem Fest im Kfz schlafen . Kam an die Handbremse und es rollte so ca 1,5 Meter zurück ,jemand rief die Polizei und die nahmen ihm mit zur Blutprobe und Anzeige.

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Crack  02.09.2016, 19:17
@Schlauerfuchs

Mit welchem Ergebnis?

Und: Ein Urteil das einem BGH-Urteil widersprechen würde kann man doch sicher auch irgendwo nachlesen?

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Schlauerfuchs  02.09.2016, 19:26
@Crack

Es gab noch keine Verhandlung war erst am 01.08, Führerschein und Fahrlehrerlizenz wurde sichergestellt und von der Polizei Anzeige erstattet, wegen Dunkelheit am Steuer, wird sich zeigen wie es weitergeht, jedenfalls war es dass seither mit der Berufsausübung für ihm.

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machhehniker  04.09.2016, 08:20
@Crack

Also ich glaube nicht dass man damit durchkommen kann zB auf einem Berg feiern zu gehen und dann heimzukommen indem man ohne Motorkraft sein Fahrzeug bergab einfach rollen lässt.

Als "Führen" würde ich auch die Betätigung der Pedale und Drehen des Lenkrades sehen. Da ohne Motorkraft evtl nur Fahrzeug und nicht Kraftfahrzeug, also evtl höhere Promillegrenzen.

Ich kenne das Urteil in dem der Betreffende wirklich hätte anfahren müssen, er dies zwar beabsichtigte aber nicht tat und daher nicht belangt werden konnte. Dass es auch ein Urteil für rollende Bewegung eines KFZ gibt dass besagt dass dies kein Führen eines KFZ ist kenne ich hingegen nicht und würde mich verwundern.

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machhehniker  04.09.2016, 08:26
@Schlauerfuchs

Also so kenne ich das eigentlich auch, laut gleichbleibender Auffassung jeglicher Behörden, Juristen oder Sonstwas mit denen ich zu tun hab ist der Unterschied nicht ob der Motor läuft oder nicht sondern ob sich das Fahrzeug bewegt oder nicht und sobald es sich bewegt wurde es geführt.

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christi12345  03.09.2016, 03:57

Sicher, dass du auf der Rückantwort schlafen willst? :)

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Die einzige richtige Antwort ist die von "Crack"

Dazu gibt es ein BGH Urteil:

Der Tatbestand der Trunkenheit im Verkehr wird nicht bereits dadurch verwirklicht, daß der Fahruntüchtige in der Absicht,
alsbald wegzufahren, den Motor seines Fahrzeugs anläßt und das
Abblendlicht einschaltet, sondern erst dadurch, daß er das Fahrzeug in
Bewegung setzt.
(BGH, Urteil vom 27.10.1988, AZ: 4 STR 239/88)

machhehniker  04.09.2016, 08:41

Wobei man über dieses "...in Bewegung setzt" auch streiten kann. Crack schreibt die Trunkenheitsfahrt ist nur Eine wenn das Fahrzeug mittels Motorkraft in Bewegung gesetzt wird. Ich meine es wird auch in Bewegung gesetzt wenn man eine Halteeinrichtung löst und es rollen lässt, man zB am Hang die Handbremse löst.

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Wenn du irgendwo stehst wo nichts ist bzw wo du gut parken kannst, geht es aufjedenfall. Du fährst ja schliesslich dann nicht