Darf man als 12-Jährige mit dem Nachtzug alleine fahren?

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Grundsätzlich ja, wenn die Eltern damit einverstanden sind. Aber ob das auch ratsam ist, ist eine andere Frage. Auch als Erwachsener fühle ich mich manchmal nachts in Zügen etwas unwohl. Je nachdem, um was für einen Zug auf welcher Strecke es geht, mag das mehr oder weniger problematisch sein.

350 km sind jetzt keine besonders weite Strecke. Was spricht gegen eine Fahrt tagsüber?

Das müssten deine Eltern erlauben und verantworten. Rechtlich ist das okay.

Rechtlich ja, ist der bahn egal wie jung du bist aber deine Eltern müssen das erlauben.

Dies würde ich als sorgeberechtigte Person auf keinen Fall, ohne eine entsprechende Aufsichtsperson, gestatten.

Einerseits, wegen der Nachtfahrt ansich, dies birgt schon Gefahren, wenn gerade der falsche Fahrgast mit im Zug sitzt .

Man bedenke, dass je nach Bahnhof, diese bedauerlicherweise nicht so selten, Plätze von Kriminalitätsaktivitäten sind.

Was ist das überhaupt für eine Freundin? Kennen Deine Eltern diese und die Eltern? Was sagen deren Eltern?

Oder ist dies nur eine Freundschaft aus Social Medien?

MarSusMar  05.08.2022, 10:36

Helikoptermutter? auch dein Link, sowas kann passieren. aber deswegen meine Kinder einzuschränken NEIN.

Der Nigjtjet um den es wahrscheinlich geht, ist ein Nachtzug kein Regionalexpress. Da sind minimal 3 Zugbegleiter plus Zugchef. und Bordpersonal on Bord der hat ja auch Schlafwagen.

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Bertha2701  05.08.2022, 11:04
@MarSusMar
Helikoptermutter?

Dies kann ich verneinen, allerdings jemand der vernüftig abwägt, wie weit die Pflichten / Aufsichtsverpflichtungen als Elternteil gehen sollten.

Ich hatte z.B kein Problem damit, dass meine damals 16 jährige Tochter mit iher 18 jährigen Freundin bei deren Familiel Urlaub in Griechenland machte.

Sie später 3 Wochen in London, über die Schule bei einer Gastfamilie verbrachte.

Diese kenne ich aber auch und es lag schon eine gewisse Reife vor.

Aber hier geht es um ein 12 jähriges Kind, welches in der Nacht allein unterwegs sein will, und man noch nicht mal weiß ob die dies eine Reallebenfreundschaft ist, ob die Eltern was davon ect.

Eventuell will sich dieses Kind, ganz ohne Wissen der Eltern auf den Weg machen, wenn wir ihm hier einfach so sagen, ja darst Du. Ohne weiters Hinterfragen, halte ich eine einfache Beantwortung, für grob fahrlässig.

Wobei Du selbst auch darauf hingwiesen hast, dass ein Erlaubnis der Eltern vorliegen sollte.

Ist dann zumindest mal die nächste Vermisstenazeige die raus gehen könnte, wenn das Kind nicht nach Hause kommt und über Nacht weg ist.

Und Du als Experte weißt auch, dass es im Zug leider die Option wie beim Fliegen eine Betreuungsperson zu ordern nicht gibt. Zumindest nicht nach meinem aktuellen Wissen.

Natürlich kann man nie alles 100% ausschließen, aber man muss es auch nicht heraus fordern.

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