darf jugendamt oder opa kinder aus dem kindergarten abholen?

10 Antworten

Definitiv NEIN. Jeder Kindergarten und auch jede Grundschule, selbst noch bei weiterbildenden Schulen müssen bei Abholen der Kinder darauf achten, das genau die Personen kommen, die eingetragen wurden. Es kann beispielsweise auch ein Elternteil nicht dazu gehören, wenn Gewalt vorlag. Du solltest etwas dagegen tun.

HobbyPianistin  28.10.2014, 18:45

Jugendamt: Definitiv JA, WENN - §8a SGB VIII- Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung

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geegeeone  29.10.2014, 13:31
@HobbyPianistin

Ja, ich gebe dir recht, aber wenn das Jugendamt dies durchführt, ist auch der Kindergarten oder die Schule informiert worden. Es kann also nicht irgendeiner sagen, es sei vom Jugendamt.

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HobbyPianistin  29.10.2014, 21:31
@geegeeone

Genau - es gibt Dienstausweise und i.d.R. kennen die Kindergartenmitarbeiter die Jugendamtsmitarbeiter die für den Bezirk zuständig sind auch.

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Könnte schon passieren, wäre dann aber abolute Nachlässigkeit der Erzieher. Die dürfen die Kinder nämlich nur Personen mitgeben die von den Erziehungsberechtigten dazu benannt wurden. Das Jugendamt dürfte das wenn eine akute Gefärdungsmeldung vorliegt schon, braucht dann aber innerhalb kürzester Zeit die Genehmigung durch ein Gericht für die Inobhutnahme. Solltest du keinen wirklichen Grund für diese Ängste haben ist es wirklich extrem unwahrscheinlich. Sollte bei dir da was ernsthaftes dahinterstehen rede mit dem Kindergarten, dann schauen die doppelt und dreifach genau hin. Normalerweise erwarten Kindergärten auch, dass die Eltern vorher bescheid sagen wenn sie ihre Kids nicht selbst holen und vorher sagen wer statt dessen kommt.

HobbyPianistin  29.10.2014, 21:40

"...braucht dann aber innerhalb kürzester Zeit die Genehmigung durch ein Gericht für die Inobhutnahme"

Nein. Es wird möglichst versucht einen Beschluss zu bekommen, wenn davon ausgegangen werden kann, dass die Inobhutnahme noch 1-2 Tage warten kann. Wenn das Jugendamt vormittags eine Meldung erhält, aufgrund derer von einer akuten Gefahr ausgegangen werden muss sobald das Kind wieder zu Hause ist, braucht es KEINEN Beschluss um die Kinder aus der Kita heraus in Obhut zu nehmen. Das darf das Jugendamt alleine. Zumal das Gericht so schnell nicht ist.

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Sanja2  30.10.2014, 11:09
@HobbyPianistin

Ach ja, ich weiß sicher, dass ein Kindesentzug nur mit richterlichem Beschluss möglich ist. Nur in absoluten Notfällen kann man kurzfristig ohne handeln und den Beschuss nachholen. Für diese Fälle gibt es sehr sehr schnell Beschlüsse die erst mal für einen kurzen Zeitraum getroffen werden um dann in ein anständiges Gerichtsverfahren zum Entzug des Sorgerechts zu kommen. Das dauert dann tatsächlich etwas.

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HobbyPianistin  30.10.2014, 19:28
@Sanja2

Eine Inobhutnahme ist, bei akuter Kindeswohlgefährdung ( = ja, "absoluter Notfall" ) ohne Beschluss möglich - siehe dazu § 42 SGB VIII !

Ich weiß nicht, was du damit meinst, dass ein Gericht "sehr sehr schnell" Beschlüsse ausstellt - ich jedenfalls habe es noch nicht erlebt, dass dies innerhalb von 2 Stunden passiert ist.

Man kann den Beschluss nachholen - ja, da hast du Recht, in manchen Fällen ist es notwendig im Nachhinein einen Beschluss anzufordern. Dieser Beschluss dreht sich dann jedoch nicht mehr um die Inobhutnahme. Es würde keinen Sinn machen und die Richter verärgern, für etwas eine "Genehmigung" zu erbeten, was man sowieso schon getan hat (und auch alleine tun durfte - §42). Ein solcher Beschluss dreht sich DANN um den vorläufigen Entzug der elterlichen Sorge oder Teilbereichen wie z.b. Aufenthaltsbestimmung. Damit verfügt werden kann, dass das Kind erstmal in der Inobhutnahmestelle bleibt, bis vor Gericht z.B. darüber entschieden wurde ob eine Hilfe installiert wird und welche.

Es ist also wie erwähnt, Schwachsinn, NACH einer Inobhutnahme für diese einen Beschluss anzufordern.

Und auch den Beschluss betreffend des Sorgerechtes, braucht es bei schönen Fallverläufen nicht, bei denen nach der Inobhutnahme ein Gespräch mit den Eltern stattfindet - in dem über die Gründe und die aktuelle familiäre SItuation gesprochen wird und man sich, wenn nötig, darauf einigt, dass die Familie Hilfe annimmt. Dann hat das Gericht von dieser Inobhutnahme nie etwas erfahren - und das ist völlig legal.

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Sanja2  30.10.2014, 20:26
@HobbyPianistin

Fakt ist aber, dass nicht jede Inobhutnahme einen schönen Fallverlauf nimmt. Es braucht immer einen Beschluss von einem Gericht, denn ansonsten haben die Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht und es darf das Kind nicht entzogen werden, auch nicht vom Jugendamt. Somit gibt es für ein Jugendamt nur die Möglichkeiten:

  1. zuerst Entzug des Sorgerechts und dann Inobhutnahme

  2. Inobhutnahme und dann Einigung mit den Eltern und somit Zustimmung zur Fremdunterbringung

  3. Inobhutnahme aufgrund akuter Gefährdung und paralell Antrag ans Gericht vorübergehend das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen. In diesem Fall wird der notwendige Beschluss in aller Regel innerhalb weniger Stunden erlassen, allerdings immer nur zeitlich begrenzt und immer damit verbunden, dass in absehbarer Zeit danach ein anständiges Gerichtsverfahren mit Anhörung vom Kind (wenn vom Alter her möglich) und der Eltern gemacht.

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HobbyPianistin  30.10.2014, 21:58
@Sanja2

Das stimmt, ich habe auch nicht gesagt, dass JEDE Inobhutnahme einen schönen Fallverlauf nimmt. In denen Fällen aber, in denen dies so ist, braucht es KEINEN Beschluss vom Gericht - siehe dein Punkt 2. Man kann also nicht PAUSCHAL sagen "es braucht IMMER einen Beschluss".

Dein Punkt 1 und dein Punkt 3 widersprechen sich.

Zu deinem Punkt 1: Bei einer akuten Gefahr, macht sich der Jugendamtsmitarbeiter aufgrund seiner Garantenstellung strafbar, wenn er erst viel Zeit damit verplempert einen Entzug des Sorgerechts zu beantragen, um dann das (tote) Kind in Obhut nehmen zu können!

Bei einer Gefahr, bei der die Inobhutnahme noch 1-2 Tage warten kann, wird in der Regel ein doppelter Eilantrag gestellt, auf Herausgabe des Kindes und vorläufige Übertragung relevanter Teile des Sorgerechtes (Aufenthaltsbestimmung, Recht auf Antragsstellung...). Es würde keinen Sinn ergeben "zuerst" (= im 1. Schritt) einen Antrag auf Entzug des Sorgerechtes (und Übertragung auf das JA) zu stellen (zumal warum - wenn nicht § 8a SGB VIII vorliegt und dann bei Bedarf sowieso §42 SGB VIII gilt) und "dann" (= im 2. Schritt - ein paar Tage später, Wochen, Monate?) einen Antrag auf Herausgabe. HÄ ? ! Sorry, aber das ist ganz einfach Quatsch. Denn:

Wenn das Jugendamt sowieso schon die Vormundschaft haben sollte, ist keine Inobhutnahme (im rechtlichen SInne) mehr notwendig. Dann stellt der Vormund einen Antrag auf §34 (vollstationäre HzE = Wohngruppe) und holt das Kind - wenn nötig mit der Polizei zu Hause ab. Die Polizei (wenn nötig) braucht dafür keinen Beschluss, wenn der Vormund nachweisen kann, dass er das Sorgerecht hat. Wenn sorgeberechtigte Eltern ihr Kind aus einem fremden Haushalt heraus holen möchten, brauchen sie dafür auch keinen Beschluss vom Gericht , sondern lediglich eventuell die Hilfe der Polizei.

Zu deinem Punkt 3: Das Jugendamt muss zunächst ein Gespräch mit den Eltern führen - d.h. es macht wenig Sinn den Antrag "parallel" zur Inobhutnahme zu stellen, also VOR dem Gespräch. Denn in dem Antrag sollte drinnen stehen was die Einstellung der Eltern ist. Es könnte ja sein, dass so etwas gütlich und ohne Gericht geregelt werden kann. Mal angenommen man stellt "parallel" einen Antrag, wenn die Eltern sich hinterher im Gespräch zur Mitarbeit bereit erklären... muss das Jugendamt den Antrag wieder zurück ziehen... Die haben ja auch sonst Nix zu tun und den Richtern ist sowieso auch langweilig.

Recht hast du im Bezug auf Fälle, bei denen das Jugendamt die Eltern bereits sehr gut kennt und die Antwort der Eltern bereits "vorhersagen" kann. Dann wird der Antrag schonmal abgesendet, weil die Hoffnung nicht groß ist. Reden muss das Jugendamt mit den Eltern trotzdem (auch hier, siehe §42 SGB VIII).

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HobbyPianistin  30.10.2014, 22:03
@HobbyPianistin

Um nun entgültig mit allen Missverständnissen aufzuräumen, zur Sicherheit eine Sache noch etwas genauer: "Die Polizei (wenn nötig) braucht dafür keinen Beschluss, wenn der Vormund nachweisen kann, dass er das Sorgerecht hat. " Hier ist dir Rede von 2 verschiedenen Beschlüssen: Die Polizei braucht keinen Herausgabebeschluss, wenn der Vormund - mittels seinem Sorgerechtsbeschluss - nachweißen kann, das er Vormund ist.

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Sanja2  30.10.2014, 22:28
@HobbyPianistin

ich weiß ehrlich nicht warum du so gegen meine Aussagen wetterst, denn ich sage nicht wirklich was anderes als du! Fakt ist wenn ein Kind aus der Familie genommen wird und die Eltern nicht zustimmen muss ein Gericht mindestens das Aufenthaltsbestimmungsrecht entziehen. Die gängige Praxis ist hier wohl überall ein wenig unterschiedlich. So wie ich es geschrieben habe kenne ich es!

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HobbyPianistin  30.10.2014, 23:12
@Sanja2

Ja ich denke auch, dass wir im Großen und Ganzen der gleichen Meinung sind, aber ein paar Aussagen von dir habe ich als recht "pauschal-gemeint" aufgefasst:

"Das Jugendamt dürfte das wenn eine akute Gefärdungsmeldung vorliegt schon, braucht dann aber innerhalb kürzester Zeit die Genehmigung durch ein Gericht für die Inobhutnahme. ......

Ach ja, ich weiß sicher, dass ein Kindesentzug nur mit richterlichem Beschluss möglich ist. Nur in absoluten Notfällen kann man kurzfristig ohne handeln und den Beschuss nachholen........

Fakt ist aber, dass nicht jede Inobhutnahme einen schönen Fallverlauf nimmt. Es braucht immer einen Beschluss von einem Gericht, "

Es stimmt (wie gesagt), dass nicht jede Inobhutnahme einen schönen Fallverlauf nimmt, aber es braucht nicht IMMER einen Beschluss, sondern eben nur bei den Nicht-schönen Fallverläufen.

Ich wollte nur die "Pauschalität" rausnehmen und klar machen, dass manche Inobhutnahme auch ganz ohne Beschluss auskommt. Das ist alles ;)

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Soweit ich weiß NEIN!

Meine Mutter sollte mal eine kleine aus dem Kindergarten abholen und davor musste sie einmal mitkommen und sich den Erziehern vorstellen. Anderweitig geht das nicht. Und wenn, die Erzieher sind doch nicht so dumm und geben ein Kind wild fremden Personen. Egal mit Ausweis oder ohne. Also mach dir keine Sorgen.

nationalskull89 
Fragesteller
 28.10.2014, 12:41

auch keinem jugendamt mitarbeiter oder so? weil bei punkt12 kam grad ne mutter wo der getrennte lebensgefährte mist Über sie erzählt hat und die haben jUgendamt holte die kinder ab und nahm die weg

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cocogirl1  28.10.2014, 13:01
@nationalskull89

Wie sie gesagt hat nur bei richterlichem Beschluss. Aber warum machst du dir denn sorgen ? Wenn du deine Kinder gut erziehst wird doch nicht passieren. Also keine sorge. Und wenn wie gesagt die geben Kinder doch nicht an fremde Personen. Man würde dich anrufen usw.

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HobbyPianistin  28.10.2014, 18:47
@oppenriederhaus

ähm, nö, das geht auch ohne richterlichen Beschluss, wenn von einer akuten Gefährdung ausgegangen werden muss.

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Nein, das geht normalerweise nicht. Jugendamtmitarbeiter müssen sich mit einem Dienstausweis ausweisen und den sollten die Erzieher kennen. Ansonsten mussten wir immer telefonisch Bescheid geben, wenn wir unseren Junior nicht selbst abgeholt haben. Und meine Schwiegermutter musste sich die ersten male auch ausweisen. Erst als man sie kannte wurde darauf verzichtet.

Ohne einverständnis der eltern?

Ohne Einverständnis geht das nicht, wenn jemand anderer als du die Kinder abholen soll, dann informiere die Mitarbeiter des Kindergartens, damit sie Bescheid wissen