Darf jemand ohne Führerschein bei eingeschalteter Zündung auf dem Fahrersitz sitzen?
Die Tochter eines Freundes macht demnächst Führerschein. Da tauchte die Frage auf, ob man Technikfragen mit ihr praktisch trainieren darf. Sie könnte sich also auf den Fahrersitz setzen und die verschiedenen Lampen anmachen oder die Symbole im Display deuten. Dafür muss ja aber die Zündung eingeschaltet sein.
Die Frage ist, ob das gegebenenfalls Ärger mit der Polizei geben könnte, wenn sie unterstellt, dass die Tochter fahren wollte. Kennt jemand dafür Urteile, Beispiele oder sogar Gesetze? Mus man für "Fahren ohne Führerschein" tatsächlich das Auto bewegen, oder kann einem die Absicht unterstellt werden?
6 Antworten
Ja darf er, er darf halt nur nicht das Fahrzeug führen.
Mus man für "Fahren ohne Führerschein" tatsächlich das Auto bewegen,
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klargestellt, dass ein Fahrzeug geführt wird, wenn es unter bestimmungsgemäßer Anwendung seiner Antriebskräfte in Bewegung gesetzt und durch den öffentlichen Verkehrsraum gelenkt wird
https://jurawelt.com/rechtslexikon/f/fuehren-eines-fahrzeugs-%C2%A7%C2%A7-315c-und-316-stgb/
Ist m.M.n. nach eine rein hypothetische Frage.
Aber wie immer dem auch sei, das von Dir beschriebene Szenario ist ungefähr so wie, darf die Polizei jemanden verhaften der zwar aussieht wie ein Verbrecher, dem aber keine Straftat nachzuweisen ist? Die Antwort lautet eindeutig nein!
In Bezug auf deine Frage würde das bedeuten, so lange sich das Fahrzeug nicht bewegt und aktiv am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, dann ja bzw. es darf eine Person auf dem Fahrersitz, bei eingeschalteter Zündung, aber nicht laufenden Motor sitzen. Auch ohne Fahrerlaubnis. Auf Privatgrund dürfte die Person sogar fahren.
Ich beziehe mich hierbei nur mal auf folgenden Teil Deiner Frage:
Die Frage ist, ob das gegebenenfalls Ärger mit der Polizei geben könnte, wenn sie unterstellt, dass die Tochter fahren wollte.
Und da sage ich durchaus ja, denn denn bereits der Versuch einer Inbetriebnahme wäre strafbar.
Problematisch in Deiner Fragestellung wäre damit jetzt zumindest mal, mögliche Scherereien mit den Aussagen der Polizei und Euch selbst in Euren Absichten bekommen zu können, denn Polizisten sind nun mal auch nur charakterlich verschieden impulsive Menschen.
Sie sehen aus etwas Distanz etwas, und gehen der Sache dann augenscheinlich erst mal nur routinemäßig näher auf den Grund.
Und deswegen hier halt noch mal betont: "Scherereien"!
Von daher am besten sowas nur soweit erklären, als stets eine Person mit Fahrerlaubnis am Steuer sitzt, und die zu belehrende Person entweder auf dem Beifahrersitz, oder über die Schulter schauend im Fond.
So ergibt sich garnicht erst eine mögliche Diskussionsgrundlage mit etwaig gestressten Polizisten.
Ja darf man.
Fahren ohne Fahrerlaubnis setzt ein führen voraus.
Nur wer fährt, der führt auch. Sie kann somit kein Fahren ohne begehen.
Antitroll1234 hat die Rechtslage m. E. bereits korrekt dargestellt. Unabhängig davon würde ich euch aber empfehlen, solche Dinge nicht im öffentlichen Verkehrsraum zu machen. Damit vermeidet ihr Verdächtigungen und zweideutige Situationen.
Danke, der Link ist gut.