Darf ich oder eher nicht?

3 Antworten

Ganz unmöglich ist es nicht, aber standesamtlich muss es bestätigt sein, denn sonst greift das nicht.

Zumindest offiziell musst du deinen Namen angeben, so wie er in deiner Geburtsurkunde eingetragen wurde. Unter diesem Namen bist du registriert. Bei Verträgen, Urkunden etc. musst du diesen Namen angeben. Privat kannst du dich natürlich nennen wie du möchtest.

Es besteht aber die Möglichkeit, die Schreibweise von Namen und auch Nachnamen offiziell ändern zu lassen, wenn es dafür einen begründeten Anlass gibt. Ich denke, dass eine inkorrekte Abschrift u.U. ein guter Grund sein kann.

Ich hatte damals eine Mitschülerin, ebenfalls mit französischen Wurzeln. Der Nachname war ursprünglich Fucker (nur eben französisch ausgesprochen). Aus nachvollziehbaren Gründen haben sie die Schreibweise in Fuqué oder Fouqué ändern lassen.

Erkundige dich mal nach den Bedingungen und auch nach den wahren Gründen der falschen Abschrift. „De“ ist ja das Pendant zum deutschen „von“. In Frankreich muss das kein Merkmal eines Adelstitels sein, in Deutschland aber schon. Wenn deine Vorfahren vielleicht nicht adlig waren, aber dennoch ein „de“ im Namen trugen, kann es sein, dass damals aus Gründen der Verständlichkeit bei der Übertragung ins Deutsche das „de“ weggekürzt wurde. Wer weiß…

Viel Erfolg bei der Suche!
Monsieur/Madame d‘Petit 🙂

Klar darfst du. Du hast halt trotzdem noch deinen amtlichen deutschen Namen. Der Rest interessiert niemanden. Kannst dich auch Hugo nennen.