Darf ich nicht bestandene Prüfung ausblenden?
Es geht um zwei nicht bestandene Prüfungen, welche so natürlich mit 5,0 ins aktuelle Notenblatt eingetragen wurden.
Ich bin ein Student mit sehr gutem Durchschnitt (besser als 1, 6) vor allem im Studienschwerpunkt, allerdings waren diese beiden Module fachfremd, daher die schlechte Note.
Aktuell geht es um Bewerbungen für eine Abschlussarbeit im Unternehmen. Dürfte ich hier die Noten aus dem Notenblatt ausblenden, da diese Noten noch nicht fest sind?
1 Antwort
diese beiden Module fachfremd, daher die schlechte Note.
Das ist auch keine Begründung
Natürlich musst du die mit deinen realen Noten bewerben.
Notmale Zeugnisse zählen als Urkunde und die Noten dort zu fälschen wäre sogar strafbar.
Ob dies für dein Notenblatt auch zutrifft weiß ich nicht.
Notenblätter gab es bei und nur in Musik mit 🎶 Musiknoten 🎶
Wieso? Wenn ich die ausblende, dann habe ich ja nichts gefälscht, sondern nur die positiven Noten
Notenblatt über die aktuellen Noten aus dem laufenden Studium ...
An sich ist die Note ja ungültig weil wiederholt werden muss. Die später entstehende schlechteste Note 4,0