Darf ich mit Führerschein klasse b Motorrad fahren?

Das Ergebnis basiert auf 11 Abstimmungen

Nein 55%
Ja, aber nur … 45%

7 Antworten

Nein

Mit der Fahrerlaubnisklasse B darfst du Zweiräder der Klasse AM fahren. Und die würde ich nicht als Motorräder bezeichnen. Eine Ausnahme gibt es für Leute die vor dem 01.04.1980 geboren sind. In deren Fahrerlaubnisklasse 3 ist die 125er Klasse mit eingeschlossen. Ansonsten braucht man dafür die Fahrerlaubnisklasse A1. Eine weitere Möglichkeit ist der B196 Führerschein. Das ist eine Erweiterung der Klasse B mit der man dann ebenfalls Zweiräder bis 125ccm fahren darf. Dafür muss man aber als Voraussetzung 25 Jahre alt sein und bereits die Klasse B im Vorbesitz haben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – berufl. Hintergrund, 2Rad, Autoverm., Maintenance, Leasing
Knattergreis  09.11.2021, 18:52

Sorry, dass ich korrigiere aber das ist so nicht ganz richtig. Klasse B (3) muß vor dem 01.04.1980 erworben worden sein damit man damit 125 ccm fahren darf. Um das Geburtsdatum geht es dabei nicht.

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AlterHaudegen75  09.11.2021, 19:06
@Knattergreis

Entschuldige, dass checke ich gerade nicht, habe ich das nicht auch so geschrieben?

***Eine Ausnahme gibt es für Leute die vor dem 01.04.1980 geboren sind. In deren Fahrerlaubnisklasse 3 ist die 125er Klasse mit eingeschlossen.***

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Knattergreis  09.11.2021, 21:45
@AlterHaudegen75

Nein, bei Deiner Antwort geht es doch darum, dass jemand vor dem 01.04.1980 geboren sein muss. Das reicht aber nicht - denn die wenigsten kommen ja mit Führerschein auf die Welt. 😉

Richtig ist, dass der Erwerb der Fahrerlaubnis B / 3 / PKW vor dem 01.04.1980 genügt um auch eine 125er fahren zu dürfen.

Das mit dem Geburtstag hast Du, glaube ich, verwechselt. Wer vor dem 01.04.1965 geboren ist, darf ohne Führerschein Mofa (50 ccm und 25 km/h) fahren. Vielleicht hast Du daran gedacht und das verwechselt ? 😉

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AlterHaudegen75  09.11.2021, 22:07
@Knattergreis

Ah, jetzt verstehe ich das. Dann habe ich das mit dem Geburtsdatum und der Klasse 3 blöd formuliert. Gut aufgepasst! Danke für den Hinweis.

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Ja, aber nur …

Zwar keine Motorräder, allerdings ist in der Klasse B auch die Klasse AM enthalten, welche dir erlaubt Roller mit 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h zu fahren. Durch eine Ausnahmeregulierung ist es dir auch erlaubt ein Moped wie z.B. die Simson mit einer Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h zu fahren. Vorraussetzung hierfür ist jedoch, dass dieses Fahrzeug vor dem 28.02.1992 das erste Mal zugelassen wurde.

Nein

Nein, darfst du nicht.

Nur alles was unter die Klasse AM fällt. Also z.B. einen 50er Roller.

Von Experte paule312 bestätigt

Nein, das darfst du nicht.

Ja, aber nur …

Naja du darfst glaube ich Roller und Mopeds mit 50ccm & 4kW aber kein "richtigen" Motorräder