Darf ich mit 16 arbeiten und die Schule abbrechen?
Guten Tag ich bin 16 und wohne in NRW bei uns haben die Ausbildung am 01.08.2021 angefangen und ich möchte keine schule mehr machen. Darf ich in ein Supermarkt wie Netto usw. Arbeiten und nicht zur Schule gehen weil ich mein Abschluss schon hab?. Mein ziel ist nächstes jahr eine Ausbildung anzufangen weil dieses jahr alles schon weg ist.
3 Antworten
Eine Ausbildung beginnst du nach der Schule. Mit 16 hast du entweder einen Hauptschulabschluss oder die mittlere Reife.
Die Ausbildung wird dir keine Zeit lassen zusätzlich noch weiter zur Schule zu gehen.
Berufsschulen kannst du hingegen nicht ablehnen, sie gehört zur Ausbildung dazu.
Nein - so einfach geht das nicht:
Die Schulpflicht wird in die Vollzeitschulpflicht und in die Berufsschulpflicht unterteilt. In Nordrhein-Westfalen dauert die Schulpflicht in der Primarstufe und der Sekundarstufe I gemäß § 37 Abs. 1 des Schulgesetzes für das Land NordrheinWestfalen (SchulG) zehn Jahre. Wird ein Gymnasium besucht dauert die Vollzeitschulpflicht nur neun Jahre. Nach der Vollzeitschulpflicht beginnt die Berufsschulpflicht. Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis sind bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem sie das achtzehnte Lebensjahr vollenden haben, schulpflichtig.
https://www.gym-hbm.de/wp-content/uploads/2013/08/informationen_zur_schulpflicht.pdf
Weiter unten im Text gibt es einige Ausnahmen, die aber erstmal so nicht auf dich zutreffen sollten, denke ich.
Du bist leider noch berufsschulpflichtig, heisst wenn du abbrichst, bekommen deine Eltern Stress. Kannst dir natürlich einen Nebenjob suchen, Berufsschulpflicht besteht aber trotzdem.
Was? HAHAHAHAHAHAHA….hör mal, geht mal bitte deinen Informationsstand aktualisieren. NRW hat Berufsschulpflicht nach der Sek I.
Er meint die Berufsschulpflicht während der dualen Ausbildung, die andere nach der SEK I kennt er nicht.
Kenn mich zwar an sich nicht aus, habe aber kurz gegoogelt. Habe auch mehrmals gelesen das er noch bis 18 zu irgendeiner Schule muss... Also würde dir zustimmen glaube ich😅
Klingt so - oder nach einem anderen Land oder nach einer ziemlich naiven Weltanschauung. ;-)
Muss er auch, seine Eltern bekommen ansonsten ein Ordnungsgeld auferlegt.
OK, wusste ich nicht. Aber die Regelung ist doch total bescheuert. Wenn ich keine Ausbildung finde oder nach der Realschule aufs Gymnasium wechsel und dann merke "oha, ich Pack das nicht" und dann nach einem halben Jahr doch aufhören, muss ich mich dann die restliche Zeit sinnlos in die Berufsschule hocken, anstatt irgendwo inzwischen ein bisschen Geld zu verdienen?🤦🏼♂️
Ne, du hast ohnehin eine Art "Vertrag" mit der Schule - auch mit dem Gymnasium. Das einfach so mal eben unterjährig zu verlassen, ist gar nicht so einfach. Eben aus oben genannten Gründen.
Eine Ausbildung lässt sich fast immer finden - wenn auch vielleicht nicht im Wunschberuf. Aber da kann man ja dann weitersuchen. Und wenn alle Stricke reißen, kann man z.B. ein Freiwilliges Soziales Jahr einlegen. Hier setzt dann die Schulpflicht aus in der Zeit.
Das ist einfach nur falsch. Berufsschulpflichtig ist er nur, wenn er eine Ausbildung macht.