Darf ich bei meiner Freundin oder einen Freund die Quarantäne machen, oder muss ich es zuhause (Wohnort) machen?
Hallo. Zum Beispiel von der Einreise von der Türkei nach Deutschland.
5 Antworten
Auf jeden Fall zuhause!!
Wenn du doch infiziert sein solltest und du verbringst die Quarantäne bei einem fremden Haushalt, könntest du deine Freundin, ihre Eltern usw. im schlimmsten Fall anstecken, wo sie sonst gesund geblieben wären. Deswegen ist eine Quarantäne auch immer isoliert, damit es sich eben NICHT verbreitet.
Aber nicht in deiner Wohnung, oder? Du darfst ja auch deine Wohnung bzw. dein Zimmer, falls du noch bei den Eltern wohnst, nicht verlassen. Google mal Quarantäne.
Es gibt sehr viele Menschen, die in der Wohnung, in der sie leben, kein Zimmer für sich haben, und wo sich dies auch nicht vorübergehend einrichten lässt.
Auf Einreisende - infektionsschutz.de steht:
"Nach der Einreise aus einem Hochrisikogebiet sind Sie über die Anmelde- und Nachweispflicht hinaus grundsätzlich verpflichtet, sich unverzüglich auf direktem Wege in Ihre eigene Wohnung oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben."
Es muss also nicht unbedingt die eigene Wohnung sein.
Die Türkei ist übrigens mit Stand von heute als Hochrisikogebiet eingestuft:
Türkei: Reise- und Sicherheitshinweise - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de)
Dem aus der Türkei Zurückkehrenden ist es also gestattet, sich nach der Wiedereinreise unverzüglich in eine geeignete Unterkunft zu begeben, die nicht seine Meldeadresse ist. Dort muss er dann aber auch 10 Tage lang bleiben und darf das Haus bzw. die Wohnung nicht verlassen und keinen Besuch empfangen. Er darf also nicht zwischendurch die Unterkunft wechseln.
Zu Hause.
Kontakt mit anderen Personen ist in der Zeit verboten und Du darfst Deine Wohnung (die Adresse an der Du gemeldet bist) nicht verlassen.
Das wird auch kontrolliert und bei Zuwiderhandlung drohen hohe Strafen.
Ich war mit meiner Familie in Quarantäne. Zwar wurden wir täglich auf unseren Mobiltelefonen angerufen, aber die ganze Zeit kam niemand persönlich, um unsere Anwesenheit zu überprüfen.
Nur gegen Ende der Quarantäne musste ich einen Arzt von der KV bestellen, der einen Abstrich für den PCR-Test gemacht hat. Aber zu einem solchen Termin kann man dann ja leicht am korrekten Ort sein. Oder vielleicht ist es dem Arzt auch egal, ob die Adresse, zu der er gerufen wird, auch die Meldeadresse ist. Bei mir hat er jedenfalls nicht nach dem Personalausweis gefragt oder irgendwie meine Identität oder korrekte Adresse überprüft.
Wer in einer Familie wohnt, kann den Kontakt zu anderen Personen in der Wohnung gar nicht vermeiden. Also ist die Quarantäne in der eigenen Wohnung nicht unbedingt am sinnvollsten. Besser wäre es, in einer gut isolierbaren Einliegerwohnung einer befreundeten Person die Quarantänezeit zu verbringen.
Ich war mit meiner Familie in Quarantäne. Zwar wurden wir täglich auf unseren Mobiltelefonen angerufen, aber die ganze Zeit kam niemand persönlich, um unsere Anwesenheit zu überprüfen.
Schön. Es gibt aber auch andere Fälle.
Und ob/wann/wie oft sie bei Dir vor der Haustür stehen und wollen, dass Du Dich z.B. mit dem Telefon am Ohr am Fenster zeigst während sie mit Dir telefonieren, das weisst Du im Voraus nicht.
Ich kenne Leute persönlich, die wurden mehrfach innerhalb der Quarantäne kontrolliert.
Wer in einer Familie wohnt, kann den Kontakt zu anderen Personen in der Wohnung gar nicht vermeiden. Also ist die Quarantäne in der eigenen Wohnung nicht unbedingt am sinnvollsten. Besser wäre es (…)
Das musst Du mit mir nicht diskutieren, ich habe die Regeln nicht gemacht.
Wenn, wie du schreibst, Kontakt mit anderen Menschen in der Zeit verboten ist, muss die gesamte Restfamilie (evtl. 5 - 6 Menschen) für zwei Wochen ausziehen, wenn das zu quarantänisierende einzelne Familienmitglied aus der Türkei zurückkommt. Das wird viel teurer, als wenn eine einzelne zu isolierende Person sich an einem anderen Ort als der offiziellen Meldeadresse isoliert. Vielleicht lässt ja das Gesundheitsamt mit sich reden, dass man sich für den Quarantänezeitraum ummeldet.
Was hast Du an "Das musst Du mit mir nicht diskutieren, ich habe die Regeln nicht gemacht." nicht verstanden?
Außerdem gilt auch bei der Quarantäne, dass Du innerhalb der Wohnung den Kontakt mit den Familienmitgliedern zu vermeiden hast (getrennt essen, getrennt das Bad aufsuchen, nicht gemeinsam zusammensitzen etc.).
Entschuldigung. Aber mit den Verordnungsgebern bzw. den Mitarbeitern des Gesundheitsministeriums, die die Formulierungen ausgearbeitet haben, kann ich nun einmal nicht direkt diskutieren.
Eine Definition des Begriffs "das Zuhause" habe ich aber im Infektionsschutzgesetz nicht gefunden. Definitionen gibt es in § 2. Also ist nicht geklärt, ob "das Zuhause" unbedingt die beim Einwohnermeldeamt hinterlegte Meldeadresse ist. Es könnte doch auch sein, dass ein junger Mensch de facto schon längst zu seiner Freundin umgezogen ist, aber de jure noch bei seinen Eltern gemeldet ist. Muss er dann zwecks Quarantäne zu seinen gesundheitlich angeschlagenen, sehr gefährdeten Eltern, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, zurückziehen?
Entschuldigung. Aber mit den Verordnungsgebern bzw. den Mitarbeitern des Gesundheitsministeriums, die die Formulierungen ausgearbeitet haben, kann ich nun einmal nicht direkt diskutieren.
Und warum meinst Du, das Du das dann mit mir bereden musst?
Woher soll ich das dann besser wissen?
Ehrlich, ich kann Dir nur sagen was ich weiss. Und das steht oben.
Du bist selbstverständlich nicht dazu verpflichtet, dich über deine erste Antwort hinausgehend weiter mit dem Thema zu befassen und auf Kommentare zu antworten.
Es hat mich nur interessiert, woher du die Definition "deine Wohnung (die Adresse, an der du gemeldet bist)" genommen hast. Denn nicht in jedem Fall ist die Wohnung oder das Zuhause identisch mit der Adresse, an der man gemeldet ist.
Es hat mich nur interessiert, woher du die Definition "deine Wohnung (die Adresse, an der du gemeldet bist)" genommen hast.
Aus einem Brief vom Staat (einer Quarantäne-Anordnung durch den Landrat) in dem das so angeordnet wurde.
Jetzt habe ich die Stelle gefunden, die ich gesucht habe:
Auf Einreisende - infektionsschutz.de steht:
"Nach der Einreise aus einem Hochrisikogebiet sind Sie über die Anmelde- und Nachweispflicht hinaus grundsätzlich verpflichtet, sich unverzüglich auf direktem Wege in Ihre eigene Wohnung oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben."
Es muss also nicht unbedingt die eigene Wohnung sein.
Die Türkei ist übrigens mit Stand von heute als Hochrisikogebiet eingestuft:
Türkei: Reise- und Sicherheitshinweise - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de)
Dem aus der Türkei Zurückkehrenden ist es also gestattet, sich nach der Wiedereinreise unverzüglich in eine geeignete Unterkunft zu begeben, die nicht seine Meldeadresse ist. Dort muss er dann aber auch 10 Tage lang bleiben und darf das Haus bzw. die Wohnung nicht verlassen und keinen Besuch empfangen. Er darf also nicht zwischendurch die Unterkunft wechseln.
Aha, OK. Wie gesagt, in der Quarantäneanordnung die ich in der Hand hatte stand "Ihre Adresse", nicht "an eine Adresse". Soviel zu dem ganzen Wirrwarr um die (teils unterschiedlich gehandhabten) Regeln… :-)
Wenn jemand per Flugzeug nach Deutschland einreist und zunächst eine Pflichtquarantäne absolvieren muss, wäre es auf jeden Fall sinnvoller, diese Quarantäne in einem Einzelzimmer in einem Hotel am Flughafen zu verbringen, als zuvor mit mehreren Verkehrsmitteln (erst S-Bahn zum Hauptbahnhof, dann Intercity, dann Regionalexpress, dann U-Bahn, dann Bus) bis zur eigenen Wohnung zu fahren, wo die Großfamilie trotz Vorsichtsmaßnahmen angesteckt werden könnte. Eine Taxifahrt nach Hause wäre z.B. teurer als der Aufenthalt im Hotel.
Du musst an deinem Wohnort sein.
Es kann auch kontrolliert werden ob du eh zu Hause bist.
Nein, du musst dich an deinem gemeldeten Wohnort in Quarantäne begeben.
Das Gesundheitsamt versteht da kein Spaß. Die rufen an oder kommen sogar vorbei.
Bei Missachtung ist die Strafe hoch.
”gemeldeten Wohnort” dann kann ich doch auch den Wohnort meiner Freundin angeben?
Hast du eine Quelle für deine Behauptung? Steht das im Infektionsschutzgesetz?
An sich kommt es doch bei einer Quarantäne darauf an, dass man räumlich von anderen Menschen isoliert ist. Wenn man aber z.B. an der gemeldeten Wohnadresse mit fünf Personen in einer Dreizimmerwohnung lebt, kein eigenes bzw. allein nutzbares Zimmer hat, es nur ein kleines Badezimmer mit WC gibt sowie weder Balkon noch Garten, dann wäre es doch sinnvoller, zur Quarantäne stattdessen in eine gut isolierbare Einliegerwohnung mit eigenem Badezimmer und eigener Küchenzeile sowie Zugang zu einem Garten zu ziehen, auch wenn man dort nicht amtlich gemeldet ist.
Das Gesundheitsamt kommt ohnehin nicht persönlich vorbei, sondern ruft nur an. Unter der eigenen Mobiltelefonnummer ist man erreichbar.
Das Gesundheitsamt kommt ohnehin nicht persönlich vorbei, sondern ruft nur an. Unter der eigenen Mobiltelefonnummer ist man erreichbar.
Bei der Schwester eines Freundes standen sie vor der Tür :)
Ansonsten gerne selbst informieren:
Im Merkblatt steht zwar, dass man während der Quarantäne sein Zuhause nicht verlassen darf. Aber es wird nicht weiter explizit darauf gepocht, dass man in seinem Zuhause auch amtlich gemeldet sein muss.
Es könnte doch auch sein, dass man sich z.B. in einem Schüleraustausch befindet, oder auf einem mehrmonatigen Verwandtenbesuch, und während dieser Zeit positiv getestet wird, während man Hunderte oder Tausende Kilometer von der offiziellen Meldeadresse entfernt ist. Dann wird man bestimmt nicht für die Quarantäne auf eine lange Reise hin zur Meldeadresse geschickt.
Auf Einreisende - infektionsschutz.de steht:
"Nach der Einreise aus einem Hochrisikogebiet sind Sie über die Anmelde- und Nachweispflicht hinaus grundsätzlich verpflichtet, sich unverzüglich auf direktem Wege in Ihre eigene Wohnung oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben."
Es muss also nicht unbedingt die eigene Wohnung sein.
Die Türkei ist übrigens mit Stand von heute als Hochrisikogebiet eingestuft:
Türkei: Reise- und Sicherheitshinweise - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de)
Dem aus der Türkei Zurückkehrenden ist es also gestattet, sich nach der Wiedereinreise unverzüglich in eine geeignete Unterkunft zu begeben, die nicht seine Meldeadresse ist. Dort muss er dann aber auch 10 Tage lang bleiben und darf das Haus bzw. die Wohnung nicht verlassen und keinen Besuch empfangen. Er darf also nicht zwischendurch die Unterkunft wechseln.
Aber bei meinen Wohnort wohnen doch auch meine Familie und mehr Menschen.