Darf ich an meinem 18. Geburtstag alleine fahren?

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Ja, Du darfst ab Deinem 18. Geburtstag mit der BF17 Bescheinigung alleine fahren und zwar für eine Übergangsfrist von 3 Monaten (vgl. §48a Abs. 2 u. 3 Fahrerlaubnisverordnung).

Innerhalb dieser Frist musst Du Dir den richtigen Führerschein abholen.

Meines Wissens gibt's da eine "ÜBergangsregelung": du darfst an deinem Geburtstag bereits mit diesem Dokument alleine fahren, allerdings musst du innerhalb von einer bestimmten Frist den "echten" Führerschein abholen.

Ich würde es nicht riskieren, solange ich den Führerschein nicht wirklich in meiner Tasche habe, egal ob da dann das Geburtsdatum drauf steht oder nicht.

Wenn du den an deinem Geburtstag noch nicht hast, darfst du auch nicht fahren! WAS sollte man dir denn sonst bei einem Verstoss abnehmen?... ;)

Valentine1903  27.07.2010, 19:01

Der Führerschein wird seltenst sofort abgenommen... und abnehmen kann man auch diesen "begleitetes Fahren - Schein".

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Innerhalb eines Monats musst du dir den "echten" Führerschein abholen. Und ja, das stimmt.

PepsiMaster  27.07.2010, 23:52

die Frist beträgt drei Monate .. gem. §48a Abs. 3 FEV.

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