Kann ich mit meinem vorläufigen Führerschein alleine fahren?

2 Antworten

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§ 48a Abs. 2 FeV

Die Fahrerlaubnis ist für die Fahrerlaubnisklassen B und BE mit der Auflage zu versehen, dass von ihr nur dann Gebrauch gemacht werden darf, wenn der Fahrerlaubnisinhaber während des Führens des Kraftfahrzeugs von mindestens einer namentlich benannten Person, die den Anforderungen der Absätze 5 und 6 genügt, begleitet wird (begleitende Person). Die Auflage entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das Mindestalter nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 Buchstabe a erreicht hat.

Sobald du 18 bist, darfst du alleine fahren. Der Kartenführerschein ist dafür keine Voraussetzung.

Der BF17-Schein ist noch drei Monate nach deinem 18. Geburtstag gültig. Wenn du bis dahin den Kartenführerschein noch nicht hast, fährst du ohne Führerschein (Ordnungswidrigkeit von 10€), aber nicht ohne Fahrerlaubnis, begehst also keine Straftat.


Farfuss293 
Beitragsersteller
 18.10.2024, 11:05

Danke für seine Auskunft !!

Die BF17-Prüfungsbescheinigung ist bis zu drei Monate nach deinem 18. Geburtstag gültig. In dieser Phase kannst du bereits allein fahren. Danach ist die Prüfungsbescheinigung allerdings abgelaufen. Wenn du dennoch mit dem Auto unterwegs bist, begehst du eine Ordnungswidrigkeit. Deshalb solltest du deinen Kartenführerschein bis spätestens drei Monate nach deinem 18. Geburtstag abholen.

Quelle: bf17.de

Woher ich das weiß:Hobby – Auto- und Motorradfahrer mit 30.000km/Jahr

Farfuss293 
Beitragsersteller
 18.10.2024, 11:04

Dankeschön für dir Auskunft !!