Darf ich als uniformierter Soldat der Bundeswehr nach Frankreich reisen und umgekehrt!(Uniform!)
Darf ich in meiner Bundeswehruniform mit Dienstabzeichen usw. die Grenze zu anderen Staaten passieren?
9 Antworten
NEIN!!!
Sobald du die Landesgrenze in einer deutschen Uniform überschreitest ohne dafür einen dienstlichen Auftrag zu bzw. einen Nato-Marsch-Befehl kann dies von dem Land, welches du betrittst als Kriegserklärung angenommen werden.
Außerdem darfst du die Uniform nur tragen auf dem Weg zur Kaserene und auf dem direkten Weg nach Hause, allerdings ohne die Landesgrenze zu überschreiten.
Unser OTL wohnt in Frankreich und lässt seine Uniform komplett in der Kaserne.
Diese Antwort ist Unsinn von A bis Z. Selbstverständlich darf die Uniform auch in der Freizeit getragen werden, das wird sogar gewünscht. Und den Unsinn mit der "Kriegserklärung", hast du den dir ganz alleine ausgedacht?
Diese Antwort ist Unsinn von A bis Z. Selbstverständlich darf die Uniform auch in der Freizeit getragen werden, das wird sogar gewünscht. Und den Unsinn mit der "Kriegserklärung", hast du den dir ganz alleine ausgedacht?
soweit ich mich entsinne, darfst du die Uniform außerhalb der BundeswehrEinrichtungen nur tragen, wenn du dienstlich unterwegs bist???
wenn dich die BW z.B. nach Frankreich zu ner Nato-Überprüfung schickt, wirst du auch in Uniform reisen dürfen.
nur in Ausnahemfällen, dann jedoch nach 4a Soldatengesetz auch Ausgeschiedene.
die Ausnahmefälle sind in der UniV §3 geregelt:
Das Tragen der Uniform kann genehmigt werden für
1. festliche Familienereignisse, wie Hochzeiten, Taufen oder Anlässe ähnlicher Bedeutung,
2. Bestattungen von Angehörigen, Kameradinnen und Kameraden,
3. festliche Veranstaltungen und öffentliche Gedenkfeiern des Bundes, der Länder und Gemeinden und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts,
4. Veranstaltungen von Soldatinnen-, Soldaten-, Reservistinnen- und Reservistenvereinigungen, zu denen kein Kontaktverbot der Bundeswehr besteht,
5. andere repräsentative oder im Interesse der Bundeswehr besonders förderungswürdige Veranstaltungen sowie
6. Reisen zu dienstlichen Veranstaltungen nach § 81 des Soldatengesetzes einschließlich der Rückreisen.
dies im Übrigen aus gleicher Verordnung verlautend nur auf Antrag
Ja genau, auf dem direkten Heimweg bzw. wenn er zu einem Termin während der Dienstzeit muss. Einkaufen zählt nicht dazu. Tanken nur wenn er auf der Hin-/Heimfahrt ist.
ja, der Heimweg ist auch dienstlich bedingt ;-)
sonst dürften sich ja Soldaten, die außerhalb der Kasernen wohnen, erst in der Kaserne umziehen ;-)
Das glaube ich nicht: Das Soldatengesetz bildet mit § 4a
(Berechtigung zum Tragen der Uniform außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses) die gesetzliche Grundlage und wird durch die Uniformverordnung
(Verordnung über die Berechtigung zum Tragen der Uniform außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses - UnifV) sowie den Erlass des Bundesverteidigungsministers VMBl 2009 S. 68: Bestimmungen zum Tragen der Uniform außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses (Uniformbestimmungen - UnifB) ausformuliert und konkretisiert.
festliche Familienereignisse, wie Hochzeiten, Taufen oder Anlässe ähnlicher Bedeutung (§ 3 Ziff. 1 UnifV),
Bestattungen von Angehörigen und Kameraden (§ 3 Ziff. 2 UnifV),
festliche Veranstaltungen und öffentliche Gedenkfeiern des Bundes, der Länder und Gemeinden und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts (§ 3 Ziff. 3 UnifV),
Veranstaltungen von Soldaten- und Reservistenvereinigungen, zu denen kein Kontaktverbot der Bundeswehr besteht (§ 3 Ziff. 4 UnifV),
andere repräsentative oder im Interesse der Bundeswehr besonders förderungswürdige Veranstaltungen (§ 3 Ziff. 5 UnifV) sowie
Reisen zu Dienstlichen Veranstaltungen nach § 81
Soldatengesetz einschließlich der Rückreisen (§ 3 Ziff. 6 UnifV).
Hallo huggel55,
deine Frage beantwortet die ZDv 37/10 (Zentrale Dienstvorschrift):
Anzugordnung für die Soldaten der Bundeswehr
dort heißt es
- Abgesehen von besonderen Auslandsverwendungen und den Regelungen gemäß Nr. 119 tragen alle Soldaten im Ausland Zivil, soweit nicht das BMVg das Tragen der Uniform befohlen hat oder im Einzelfall für Besuche aus dienstlichem Anlaß genehmigt wurde (Anlage 3). Bei Fahrten zum oder vom Dienst durch das benachbarte Ausland darf die Uniform mitgeführt werden.
und weiter
- Während** privater Reisen** in das Ausland ist die Mitnahme und das Tragen der Uniform grundsätzlich nicht gestattet. Das Tragen der Uniform (Dienstanzug/Gesellschaftsanzug) bei privaten Auslandsreisen ist antragspflichtig.
http://www.pumakompanie.de/HTMLdat/seiten/Runterladen/Dateien/3710.pdf
Das heißt ganz klar, man darf, doch nur mit dienstlicher Genehmigung. Liegt diese nicht vor, darf man nicht.
Ich schreibe es bewusst so herum, da man ja nie weiß, ob der Uniformierte Auslandsreisende eine Genehmigung zum Tragen der Uniform hat. Und gilt natürlich auch die Unschuldsvermutung.
EF2
Also regt euch nicht zuviel auf:Ich bin kein Soldat, ich habe nicht vor ein anderes Land zu überfallen, aber mich interessiert es, ob deutsche Soldaten in Uniform über die Grenze dürfen, ...z.B zum Tanken oder Zigaretten kaufen nach Luxemburg oder für sontswas nach Frankreich(Wasser in Plastikflaschen...)etc.:-)
Nein definitiv nicht. Das ist dann seine Private Sachen. Er musst das Hoheitsabzeichen ablegen und wenn er die Hose und Schuhe anbehält, dann muss er die Hosengummies lösen bzw. lockern.
Als Soldat darf man seine Uniform auch außerhalb von Kasernen tragen.