Privat Uniformiert?

7 Antworten

Privat = Außerhalb der Dienstzeit? Außerhalb der Dienstzeit ist generell das Tragen des Tagesdienstanzugs auf dem Weg vom und zum Dienst erlaubt. Alles weitere regeln die Kasernenordung, die ZDv "Anzugsordung Bundeswehr" und lokale Befehle der lokalen Führer. Für bestimmte Krisenzeiten und Sicherheitslagen kann das Tragen einer Uniform außerhalb militärisch umschlossener Anlagen eingeschränkt bzw. verboten werden (z.B. in Zügen der DB).

Als Zivilist ist das Tragen einer kompletten Uniform nicht erlaubt. Ansonsten kannst du als Zivilist mit Fleckentarn oder anderem Grünzeug in der Gegend herumhüpfen und andere Menschen damit erschrecken, solange du Spaß daran hast. Ich war immer froh, wenn ich das Zeug auf einen Bügel hängen konnte.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das wird in der Uniformtrageerlaubnis geregelt. Es gibt Situationen, in denen man das darf. Siehe Link:

https://de.wikipedia.org/wiki/Uniformtrageerlaubnis

Für privatleute gibt es solche jacken auch zu kaufen, die wurden dementsprechend bearbeitet. abzeichen etc abgemacht, die kannst immer tragen. nichts anderes wie eine camouflage jacke dann.

Als ich damals beim Bundesheer war, hieß es, dass wir die Uniform auch außerhalb des Dienstes anhaben dürfen. Vielleicht jetzt nicht unbedingt in der Freizeit aber verboten war es nicht. Was mir dabei aber aufstieß war, dass man damit auch jeden Polizisten per militärischem Gruß grüßen musste.

wiki01  05.10.2018, 16:52
dass man damit auch jeden Polizisten per militärischem Gruß grüßen musste.
grüßen musste.

Ich wüsste nicht, von wem ich den Polizisten grüßen sollte. Das kenne ich nicht. Muss vor dem Krieg gewesen sein ☺

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Man darf Uniformen tragen, jedoch nur ohne Rang- und sonstige konkreten Dienstzeichen, letzteres wäre Anmaßung (ähnlich der Amtsanmaßung). - und ohne Waffen, selbstverständlich. Das Deutschlandwappen sollte aber unproblematisch sein.

Das vollständige Tragen einer Uniform mit Verwechselungsgefahr wird wegen § 132a Abs. 1 Nr. 4 StGB problematisch. Sinn und Zweck ist immer die Gefahr der Irreführung und Anmaßung, die genaue Abgrenzung kenne ich nicht. Komplett rosa Schulterklappen + hellrosa Barett können ggf. schon genügen, um § 132a auszuschalten :-), aber fehlende Schulterklappen könnte schon Schütze (einfacher Soldat) sein. Problematisch ist insoweit wohl auch Kombinationen mit Helm und "Koppel" (Gurtsysteme), also Kampfmonturen.

Für das "private" Tragen als Soldat gelten die Kasernenvorgaben.

Wenn Du noch Aktiv bist!

Ansonsten nur ohne Rangabzeichen.

Allerdings meine Zeit ist seit 1986 vorbei.Ich weis nicht was sich alles geändert hat.