

Üblicherweise tritt man ein Erbe nur dann an, wenn es auch etwas zu erben gibt.
Ein Erbe ist Bargeld, Grundstücke, Haus, (teurer) Schmuck, (teure) Elektronik, Auto.
Der Hausrat gehört prinzipiell zur Erbmasse des Nachlasses, ist aber normalerweise wertlos.
Die Erbantrittserklärung ist in Deutschland und Österreich anders geregelt.
In Österreich ist es möglich, eine bedingte Erbantrittserklärung abzugeben.
Durch die Abgabe einer bedingten Erbantrittserklärung kann man das Risiko der Schuldenhaftung beschränken. Der Erbe haftet zwar weiterhin mit seinem eigenen Vermögen, aber nur mehr beschränkt mit dem Wert der Aktiva der Verlassenschaft und nur anteilig entsprechend seiner Erbquote.
Dies ist erheblich konsumentenfreundlicher geregelt!