Darf ich als privater Samenspender doch meine Vaterschaft und Erziehungsbrechtiger verlangen?

Das Ergebnis basiert auf 11 Abstimmungen

Nein, es gilt was man vorher abgemacht hat 55%
Ja darf man aber dann mit allen Pflichten 36%
Andere antwort bitte kommentieren 9%

7 Antworten

Ein privater Samenspender und damit leiblicher Vater eines Kindes kann ein Umgangsrecht mit diesem beanspruchen. Dass er zuvor in die Adoption des Kindes durch den Partner oder die Partnerin der Mutter eingewilligt hat, steht diesem Recht nicht entgegen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Beschl. v. 16.06.2021, Az. XII ZB 58/20).

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bgh-xiizb5820-private-samenspende-umgangsrecht-kind-adoption-gleichgeschlechtliche-ehe-partnerschaft

Ansonsten gilt:

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_6.html

Als privater (anders als beim Samenspender über eine Samenbank!) hast d natürlich jedes Recht. Selbst die gemeinsame Sorge einzuklagen. Natürlich auch die Pflicht zu Unterhaltszahlungen.

  • Das Samenspenderregistergesetz ab 1. Juli 2018 stärkt das Recht auf Kenntnis der Abstammung und verhindert Unterhalts-und Erbschaftspflichten des Samenspenders: dieses Gesetz gilt nicht für private Samenspenden.
  • Private Samenspender sind unterhaltspflichtig, sobald die rechtliche Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde.
  • Sie können ein Umgangsrecht erhalten, wenn es dem Kindeswohl dient und es ein ausreichendes Interesse am Kind gibt.

https://www.klugo.de/blog/private-samenspende-welche-rechte-und-pflichten-haben-vaeter

Etwaige Vereinbarungen, welche die Frau und der Spender schriftlich treffen, sind nicht rechtgültig. 

Alles Gute für dich!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme
Ja darf man aber dann mit allen Pflichten

Natürlich hat der Rechliche Vater auch alle Verpflichtungen dem Kind gegenüber, wie immer eben.

außer man hat die Rechte abgegeben wie bei einer Adoption, dann bekommt man natürlich keine Rechte mehr.

Ja darf man aber dann mit allen Pflichten

Prinzipiell ja, aber es wird sehr schwer, wenn die Frau verheiratet war, oder bereits ein anderer Mann die Vaterschaft anerkannt hat.

Besteht dann eine sozial-familiäre Beziehung zwischen dem rechtlichem Vater und dem Kind, dann hast du keine Chance mehr.

Andere antwort bitte kommentieren

Ja darf man

Rechtlich ist das so eine Grauzone

Bei Privat kann man das nicht ausschließen.

Du müsstest halt Nachweise erbringen warum du der leibliche Vater bist. Ein bloßer Verdacht reicht nicht aus um einen Vaterschaftstest zu machen. Du müsstest es halt nachweisen das es eine Samenspende gab.

Danach müsstest du das Gerichtlich durchsetzten.

Ich würde dir Raten dich mal rechtlich beraten zu lassen

Viel Glück