Darf Geld von Großmutter als Einkommen angerechnet werden?

6 Antworten

Wenn Du keinen Vertrag über ein Darlehen mit Rückzahlungsvereinbarung mit deiner Großmutter vorweisen kannst, zählt dieses Geld im Monat der Antragstellung als anrechenbares Einkommen.

Was Du im Monat vor der Antragstellung schon hattest, ist kein Einkommen, dabei handelt es sich um Vermögen und das bleibt bis zum sogenannten Schonvermögen ohne Anrechnung.

Derzeit liegt das für den Antragsteller im ersten Jahr noch bei bis zu 40.000 Euro und ab dem zweiten Jahr dann noch bis zu 15.000 Euro.


GutenTag2003  17.05.2025, 12:23
, dabei handelt es sich um Vermögen

... nur wenn es nicht aufgebraucht wurde.

GutenTag2003  17.05.2025, 12:28
@isomatte

Nö, bei so falschen Angaben: NEIN

Was nicht mehr vorhanden, weil aufgebraucht - das ist der Frage zu entnehmen - ist kein Vermögen.

Man muss Fragesteller nicht unnötig irritieren

isomatte  17.05.2025, 12:32
@GutenTag2003

Was hier falsch ist bist Du !

Solltest vielleicht nicht nur meine Kommentare lesen und dich sinnlos auslassen, sondern auch einmal die vom Fragesteller.

Da schreibt er nämlich das Erspartes vorhanden ist !

Schönen Tag noch

GutenTag2003  17.05.2025, 12:39
@isomatte
Da schreibt er nämlich das Erspartes vorhanden ist !

Er schreibt.,

 weil ich ja ein "Einkommen" habe. Angeblich ja von meiner Großmutter.

Einkommen und Vermögen = nicht dasselbe

Was hier falsch ist bist Du !

In Deiner Gedankenwelt könntest Du Recht haben. 😉

Solltest vielleicht nicht nur meine Kommentare lesen

Ich lese die Antwort die zur Frage gegeben wurde ... oder sollte ich davon ausgehen, dass nur Deine Kommentare - aber nicht Deine Antworten Sinn ergeben sollen?

isomatte  17.05.2025, 12:43
@GutenTag2003

Du suchst Du auch nur das passende raus, sinnlos hier mit dir zu schreiben, ist nur Zeitverschwendung !

Weitere Kommentare kannst Du dir also sparen, werde darauf nicht mehr reagieren und das betrifft auch evtl.weitere Kommentare auf zufünftige Antworten von mir.

GutenTag2003  17.05.2025, 12:44
@isomatte
Du suchst Du auch nur das passende raus,

Nein, das suche ich nicht - das lieferst Du.

Wer so penibel auf Antworten Anderer reagiert, sollte dies vorleben.

Du kannst Dich aber wieder abreagieren.

.

Dabei habe ich den Punkt, dass das Vermögen kein Bestanteil der Frage ist, nicht einmal kritisiert.

GutenTag2003  17.05.2025, 12:48
@GutenTag2003
Du kannst Dich aber wieder abreagieren..

Korrektur

Du kannst Dich aber wieder beruhigen.

nein, war es nicht, denn dein Einkommen liegt unterhalb dessen was dir an Bürgegeld zusteht. dem entsprechend müsstest du dann noch 63 komma irgendwas bekommen. Das ist aber nicht das wichtigste. Krankenversicherung etc. ist wichtiger.

Diese haben jetzt aber den Antrag abgelehnt, weil ich ja ein "Einkommen" habe. Angeblich ja von meiner Großmutter.

Sage, dass das einmalige Zahlungen waren und mache es gegebenenfalls mit einem Darlehensvertrag. Dass Du das Geld an Deine Großmutter zurückzahlst, wenn es Dir möglich ist.

Zukünftig sollte Deine Großmutter natürlich nichts mehr überweisen.

Normalerweise sind Zahlungen ,die man bekommt dort anzugeben.

Also auch Geldgeschenke, da man Schwierigkeiten bekommen kann wenn man das annimmt und nicht angibt.

Es gibt keinen Hinweis darauf, dass die Zahlung nicht als bürgergeldrechtliches Einkommen angerechnet werden dürfte.