Darf Geld von Großmutter als Einkommen angerechnet werden?
Hallo. Ich habe einen Antrag auf Bürgergeld gestellt für die Zeit, in der ich Arbeit suche. Nicht sofort, da ich zuerst dachte, ich finde schnell wieder einen Job und ich mir die ganze Bürokratie beim Amt sparen wollte.
In der Zeit (es wurden dann zwei Monate) hat mich meine Großmutter mit 500 Euro pro Monat unterstützt. Die Jobsuche war aber doch schwieriger, als gedacht, also habe ich einen Antrag beim Jobcenter gestellt für Bürgergeld.
Diese haben jetzt aber den Antrag abgelehnt, weil ich ja ein "Einkommen" habe. Angeblich ja von meiner Großmutter.
Ist das rechtens???
6 Antworten
Wenn Du keinen Vertrag über ein Darlehen mit Rückzahlungsvereinbarung mit deiner Großmutter vorweisen kannst, zählt dieses Geld im Monat der Antragstellung als anrechenbares Einkommen.
Was Du im Monat vor der Antragstellung schon hattest, ist kein Einkommen, dabei handelt es sich um Vermögen und das bleibt bis zum sogenannten Schonvermögen ohne Anrechnung.
Derzeit liegt das für den Antragsteller im ersten Jahr noch bei bis zu 40.000 Euro und ab dem zweiten Jahr dann noch bis zu 15.000 Euro.
Den sinnlosen Kommentar hättest Du dir auch sparen können !
Nö, bei so falschen Angaben: NEIN
Was nicht mehr vorhanden, weil aufgebraucht - das ist der Frage zu entnehmen - ist kein Vermögen.
Man muss Fragesteller nicht unnötig irritieren
Was hier falsch ist bist Du !
Solltest vielleicht nicht nur meine Kommentare lesen und dich sinnlos auslassen, sondern auch einmal die vom Fragesteller.
Da schreibt er nämlich das Erspartes vorhanden ist !
Schönen Tag noch
Da schreibt er nämlich das Erspartes vorhanden ist !
Er schreibt.,
weil ich ja ein "Einkommen" habe. Angeblich ja von meiner Großmutter.
Einkommen und Vermögen = nicht dasselbe
Was hier falsch ist bist Du !
In Deiner Gedankenwelt könntest Du Recht haben. 😉
Solltest vielleicht nicht nur meine Kommentare lesen
Ich lese die Antwort die zur Frage gegeben wurde ... oder sollte ich davon ausgehen, dass nur Deine Kommentare - aber nicht Deine Antworten Sinn ergeben sollen?
Du suchst Du auch nur das passende raus, sinnlos hier mit dir zu schreiben, ist nur Zeitverschwendung !
Weitere Kommentare kannst Du dir also sparen, werde darauf nicht mehr reagieren und das betrifft auch evtl.weitere Kommentare auf zufünftige Antworten von mir.
Du suchst Du auch nur das passende raus,
Nein, das suche ich nicht - das lieferst Du.
Wer so penibel auf Antworten Anderer reagiert, sollte dies vorleben.
Du kannst Dich aber wieder abreagieren.
.
Dabei habe ich den Punkt, dass das Vermögen kein Bestanteil der Frage ist, nicht einmal kritisiert.
Du kannst Dich aber wieder abreagieren..
Korrektur
Du kannst Dich aber wieder beruhigen.
nein, war es nicht, denn dein Einkommen liegt unterhalb dessen was dir an Bürgegeld zusteht. dem entsprechend müsstest du dann noch 63 komma irgendwas bekommen. Das ist aber nicht das wichtigste. Krankenversicherung etc. ist wichtiger.
Diese haben jetzt aber den Antrag abgelehnt, weil ich ja ein "Einkommen" habe. Angeblich ja von meiner Großmutter.
Sage, dass das einmalige Zahlungen waren und mache es gegebenenfalls mit einem Darlehensvertrag. Dass Du das Geld an Deine Großmutter zurückzahlst, wenn es Dir möglich ist.
Zukünftig sollte Deine Großmutter natürlich nichts mehr überweisen.
Normalerweise sind Zahlungen ,die man bekommt dort anzugeben.
Also auch Geldgeschenke, da man Schwierigkeiten bekommen kann wenn man das annimmt und nicht angibt.
Es gibt keinen Hinweis darauf, dass die Zahlung nicht als bürgergeldrechtliches Einkommen angerechnet werden dürfte.
... nur wenn es nicht aufgebraucht wurde.