Darf erzieherin handy durchsuchen?
Hallo ich gehe auf ein internat unt mir wurde gestern gesagt bzw der ganzen Gruppe das Erzieherinnen unser Handy einfach stichproben mäßig und spontan durchsuchen dürfen bei verdacht auf Perverse/Gewaltverhärlichende oder Rassistischen Inhalten am handy dürfen sie das??? Da sie eigentlich glaube ich während meines Aufenthaltes die Erziehungspflixht haben?
6 Antworten
ja dürfen sie. Wobei hier trotzdem die Privatsphäre zu achten ist. Wir schauen z.B. nur das Bild und Tonmaterial an, keine Textnachrichten. Außerdem darf der junge Mensch dabei sein wenn er will und genau schauen was angeschaut wird. Textnachrichten werden nur gelesen wenn es klare Hinweise auf Missbrauch (z.B. Mobbing) gibt. Da bekommt der junge Mensch aber vorher die Möglichkeit es von sich aus zu zeigen und drüber zu sprechen.
Nein das dürfen sie nicht, da es ein Eingriff in die Privatsphäre ist.
Aber trotzdem dürfen sie dir das Handy kontrollieren. Nicht mal Eltern dürfen und machen sowas nicht.
Da passt was nicht zusammen: spontan und stichprobenmäßig: nein!
WEnn sich aber anhaltspunkte für eine Straftat ergeben:ja
Das Internat nimmt, solage du dort bist, die Aufsichts- und Erziehungspflicht, stellvertretend für deine Eltern.
Und die dürften das in dem Falle auch.
Und nun an alle die sagen: Kinder (hier U18) haben auch eine Privatsphäre, die zu respektieren ist) ja haben sie. Aber die Erziehungsberechtigten/deren offizielle Stellvertreter, haben eben auch zu schauen, dass dich ihr Kind ordnungsgemäß verhält und weder sich selbst noch anderen schadet und vor allem keine Straftaten begeht. Und dazu kann auch die Handykontrolle oder das Lesen des Tagebuchs, des chatverlaufs etc gehören.
Ganz klares: Nein. „Für diesen Eingriff in die Privatsphäre gibt es keine gesetzliche Grundlage“, so Anwalt Dr. Ruckdäschel. Schließlich befinden sich auf dem Handy des Schülers Daten, die den Lehrer nichts angehen. Eine Durchsuchung persönlicher Gegenstände ist in Deutschland selbst der Polizei nicht ohne weiteres erlaubt.
Wenn ein Lehrer gegen den Willen des Schülers das Handy durchsucht, kann dieser sich dagegen wehren – am einfachsten mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde bei der zuständigen Schulbehörde.
es ist aber ein Unterschied ob es sich um Lehrer oder Erziehungsberechtigte wie z.B. Betreuer im Internat oder eine Wohngruppe handelt. Die dürfen das nämlich durchaus.
Deine Erziehungsberechtigten können ihre Rechte an das Internat weiterreichen und dieses wiederum regeln, welches Personal was darf. Allerdings dürfen auch Eltern ihr Kind nicht anlasslos überwachen. Auch sie haben die Persönlicher Service des Kindes zu achten.
Es muss also Hinweise geben, dass solches Material im Umlauf ist und Du bzw. deine "nähere Umgebung" zumindest abstrakt damit was zu tun ha(s)t.
Deine Erziehungsberechtigten können ihre Rechte an das Internat weiterreichen
Das können sie nicht nur, das müssen sie sogar, wenn sie das nicht wollen wird das Kind nicht aufgenommen, fertig ist die Laube.
Das ist nicht nötig, derartige Absicherungen gehören in jeden Vertrag dieser Art, denn es muss gesichert sein dass nicht nur Massnahmen wie die in der Frage erfolgen können wie auch jene die z. B. aus Gesundheitsgründen im Vorraus geklärt sind. Nichts anderes tut eine ganz normale Schule im Bezug auf Klassenfahrten ebenfalls.
Aber im endefekt hätten sie während meines Aufenthalt im internat ja so halb die aufsichtspflicht und erziehungsberechtigten pflicht