Darf ein Waldbesitzer in NRW in seinem Wald zelten?

3 Antworten

§ 3 (Fn 40) Landesforstgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesforstgesetz - LFoG)

Betretungsverbote

(Zu § 14 Bundeswaldgesetz)

(1) Verboten ist das

e) Fahren im Wald mit Ausnahme des Radfahrens und des Fahrens mit Krankenfahrstühlen auf Straßen und festen Wegen sowie das Zelten und das Abstellen von Wohnwagen und Kraftfahrzeugen im Wald,

soweit hierfür nicht eine besondere Befugnis vorliegt. Verboten ist ferner das Reiten im Wald, soweit es nicht nach den Bestimmungen des Landesnaturschutzgesetzes vom 21. Juli 2000 (GV. NRW. S. 568), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 934) neu gefasst worden ist, gestattet ist oder hierfür nicht eine besondere Befugnis vorliegt, der Verbote nach anderen Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen.

Brieftasche1982 
Fragesteller
 26.12.2019, 13:45

Da ein Waldbesitzer in jedem Fall durch seinen Wald fahren darf, gilt das wohl nicht für Waldbesitzer.

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Luftkutscher  26.12.2019, 14:06
@Brieftasche1982

Selbst wenn es sein Wald ist, darf der Eigentümer nicht einfach durch seinen Wald fahren, es sei denn dies ist zur forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung erforderlich.

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myotis  07.01.2020, 20:59
@Luftkutscher

genau!

also mit dem Auto z. B. den Weg zur Kneipe durch den Wald abkürzen ist auch für Waldbesitzer nicht abgedeckt...

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wie bei Deiner Frage nach dem Feuer kommt es beim Waldbesitzer auf seine Absicht an: wenn er z . B. dort übernachtet, weil An/Abreise zur Waldkontrolle zu weit sind fpr einen Tag und/oder er Borkenkäfermaterial verbrennt mag das als Teil der Waldbewirtschaftung noch in Ordnung gehen (mal etwas Spielraum für Umständlichkeit dabei eingerechnet...)

wenn er aber nur zum Nasebohren in den Wald geht und dazu zelten und grillen will, gelten die Verbote auch für den Waldbesitzer...

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Brieftasche1982 
Fragesteller
 31.12.2019, 11:32

Von diesen Einschränkungen kann ich im Landesforstgesetz NRW nichts finden. § 47 Absatz 2 erlaubt das Feuer. Von der Entfernung zum Wohnort oder Schädlingsbefall steht dort nichts.

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myotis  01.01.2020, 23:48
@Brieftasche1982

der entscheidende Passus heisst "während der Ausübung ihrer Tätigkeit."

= das gilt für Nummer 1 bis(!) 3 unter Absatz 2!

und "Grillen" oder so ist sicher nicht "Aussübung der Tätigkeit als Waldbesitzer"...

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Brieftasche1982 
Fragesteller
 02.01.2020, 13:22
@myotis

Ich verstehe das so, dass sich dieser Passus nur auf die Imker und Jäger bezieht, da eine Tätigkeit des Waldbesitzers doch gar nicht klar ist.

Wieso sollte die Tätigkeit des Waldbesitzers nicht lauten: "Er sitzt im Wald und genießt seinen Besitz."?

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myotis  02.01.2020, 15:41
@Brieftasche1982

weil er dazu - im Wald sitzen darf er ja, wie aber auch jeder andere... - weder Feuer noch Zelte braucht...

die "richtige" Waldbesitzertätigkeit ist die Bewirtschaftung des Waldes (Holzernte, Pflege, Waldschutz, Wegeunterhaltung...)c...

aus meiner Erfahrung mit Gesetzestexten komme ich zum Schluss dass alle gemeint sind (der ganze Absatz ist ein Satz und unter 3. heißt es "sowie" als Abschluss der langen Aufzählung über 1. bis 3.) - ich selbst arbeite allerdings nicht direkt mit dem NRW-Waldgesetz, sondern in anderen Bundesländern...

letztlich musst Du es verantworten, wenn Du zu einer anderen Lesart kommst als die Behörden bei Euch - ein Alternative, wäre einfach mal explizit beim örtlichen Forstamt nachzufragen... :-)

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Brieftasche1982 
Fragesteller
 06.01.2020, 10:18
@myotis

Ich habe nachgefragt:

vielen Dank für Ihre Anfrage. Nach Rücksprache mit dem Justiziariat kann ich Ihnen mitteilen, dass das Zelten und die Unterhaltung eines Lagerfeuers für Sie als Waldbesitzer erlaubt ist.

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Eine halbwegs universelle Regel ist, dass ich auf Privatgrund, auch Privatwald, mit der Zustimmung des Eigentümers übernachten (zelten) darf.

Brieftasche1982 
Fragesteller
 26.12.2019, 13:22

Dann darf es der Eigentümer natürlich auch.

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herja  26.12.2019, 13:27
@Brieftasche1982

Wenn nicht Gesetze es verbieten, z. B. das Bundeswaldgesetz.

Einfach mal danach googlen.

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