Als Waldbesitzer Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft pflicht?

1 Antwort

Hallo,

siehe unter https://www.sbs.sachsen.de/rechte-und-pflichten-8456.html

"Als Waldbesitzer sind Sie Pflichtmitglied der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem siebten Buch des Sozialgesetzbuches. Träger der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft ist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau"

bitte zeitnah dort anmelden, sonst gibt es empfindliche Strafen

mit besten Grüßen

Jens von den Haustier-experten.com