Darf ein Vermieter 3 Monats warmmieten als Kaution nehmen?

4 Antworten

§ 551(1) BGB: Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten ist eine eindeutige Festlegegung und unter (4) b bestimmt der §, dass Abweichungen davon unwirksam sind.

Beispiel: Grundmiete 500€ Betriebskostenvorauszahlung 200€, dann hättest du 600€ zuviel an Kaution übergeben, die du zurückverlangen könntest.

Nun käme es darauf an, ob der Vermieter diese Kaution von 2100€ regelrecht auf ein Treuhandkonto getrennt von seinem Vermögen verwahrt hat, wie der § unter (3) es verlangt. Bevor du also Forderungen stellst, lass dir die gesetzliche Verwahrung der Kaution vom Vermieter unter Fristsetzung bestätigen. Hat der Vermrieter richtig gehandelt, gibt es möglicherweise Schwierigkeiten bei der Rückzahlung der Kaution, denn die Kautionssumme darf erst nach Mietende vom Vermieter beansprucht oder herausgegeben werden.

Wenn du nicht finanziell auf den überzahlten Kautionsteil angewiesen bist, dann solltest du es beim Vermieter belassen. Es bleibt dein Eigentum.

Wenn der Vermieter hier schon meint das das Gesetz brechen zu dürfen, dann kannst du während der Mietzeit oder nach Mietende noch weitere Überraschungen erleben. Deshalb empfehle ich, nimm zum Mietbeginn Zeugen mit, mach Videos vom Zustand der Wohnung und protokolliere alle noch so kleinen und großen Mängel im Wohnungsübergabeprotokoll. Bei großen Mängeln setze dem Vermieter schriftlich eine Frist zur Behebung und bezahle die erste Miete nur unter Vorbehalt, denn ssonst hättest du kein Recht auf Mietminderung, wenn der Vermieter die Frist ncht enhält.

Kaltmiete ist richtig. Allerdings hilft euch das nicht, wenn der Mietvertrag noch nicht unterschrieben sein sollte.


Sky20841 
Beitragsersteller
 30.04.2025, 18:11

Der wurde schon unterschrieben für 01.05.. kaution wurde schon bezahlt.. nur wusste ich das alles nicht.. hab mich leider zuspät damit auseinandergesetzt..

florestino  30.04.2025, 18:13
@Sky20841

Dass du die Kaution schon gezahlt hast, ist das natürlich schlecht. Wenn du die zu viel gezahlte Summe jetzt zurückverlangst, ist das Verhältnis zum Vermieter gleich im Eimer. Das würde ich nicht empfehlen.

netto-kalt, aber sowas bespricht man besser vorher, nicht erst beim Beziehen. Sonst gibt's gleich den ersten Krach.

Max. 3 Kaltmieten darf der Vermieter nehmen.


Gerhart  01.05.2025, 23:02

§ 551 spricht von 3 Monatsmieten, nix mit kalt oder warm

AngiedieSchlaue  02.05.2025, 00:18
@Gerhart

Hat der Mieter dem Vermieter für die Erfüllung seiner Pflichten Sicherheit zu leisten, so darf diese vorbehaltlich des Absatzes 3 Satz 4 höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete ohne die als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten betragen.