Darf ein Polizei oldtimer mit Funktionstüchtigen Leuchten fahren oder erst mit H Kennzeichen?
Hier ein paar 👍🏻
So eins
8 Antworten
Salue
Es muss für jeden Aussenstehenden klar sein, dass dieses ehemalige Polizeiauto nicht mehr im Dienst ist. Sirenen müssen ausgebaut, Blinklichter abgehängt und mit einer neutralen Abdeckung versehen sein. Dies bei uns in der Schweiz.
Auf dem Foto habe ich die Abdeckungen bei diesem Feuerwehrfahrzeug abgenommen, weil ich Hundert Meter am Eingang zu einem Oldtimertreffen stehe. Auch dem Platz zeige ihn ihn mit den sichtbaren Drehlichtern.
Tellensohn
Diese Beschriftung durfte ich stehen lassen. Die Herkunft des Fahrzeuges als Feuerwehrwagens darf erhalten bleiben.


Hi, auch mit H- Kennzeichen darf das Blaulicht nicht funktionstüchtig sein.
Und rechne mal vermehrt mit "allgemeinen Verkehrskontrollen", wo geprüft wird, ob wirklich alles vorschriftsmäßig ist.
Okay das hat alle meine Fragen beantwortet Vielen Dank Raven751!!
Erst mit H-Kennzeichen, aber da muss es funktionslos geschaltet sein.
Teilweise müssen die Fahrzeuge erheblich umgebaut werden, damit sie eine Zulassung erhalten können! Lampen abgebaut, abdeckt. Elektrik angepasst etc.
Unbrauchbarmachung der Sondersignalanlagen kommt auch je nach Zulassungsbehörde dazu.
Fahrzeuge die für Filmzwecke eingesetzt werden, besitzen oftmals ausnahmen, dürfen jedoch nicht privat genutzt werden.
Soweit ich weiss muss es das Blaulicht abgedeckt sein und auch gehängt sein. Betrieb ist nur auf Privatgelände, Treffen oder so erlaubt.