Darf ein Lehrer eine 6 verteilen wenn man Ärztlich entschuldigt ist?
Hallo ich habe eine Frage dieses mal zum Thema Schule... Also 'Petra' ist eine Schülerin der 10 Klasse und hat den Gesundheits und Soziales Kurs gewählt. Dieser Kurs macht 2 Besuche im Altenheim. Beim 1. Treffen ging es um allgemeines beim 2. sollte man selber iwie helfen oder was ähnliches. Dazu sollten wir eine Mappe anfertigen die Benotet wird. Petra war aber beim 2. Termin krank hatte sich aber nicht bei den GuS Lehrern abgemeldet hat aber ein Ärztliches Attest. Weil sie Krank war hat 'Petra' sich ein neuen Termin geben lassen damit sie das nachholen kann. Aber auch an dem Tag fehlte sie da sie immernoch Krank war. Sie hat sich dieses mal beim Altenheim abgemeldet und wieder mal ein Attest. Sie hat dennoch eine Mappe angefertigt bloß den Praktischen teil ausgelassen. Als Sie den abgeben wollte hat die Lehrerin dies abgelehnt und ihr eine 6 gegeben. Darf eine Lehrerin eine Schülerin eine 6 geben wenn sie mit Ärztlichen Attest gefehlt hat und sich nur nicht persönlich bei dem Lehrer abgemeldet hat ?
6 Antworten
Nein, wenn ein ärztliches Attest vorliegt darf die Lehrerin keine 6 austeilen. Wann das Attest abgegeben wurde, rückt in den Hintergrund. Wichtig ist, das das Attest von einem richtigen Arzt ausgehendigt wurde (wovon ich mal stark ausgehe :D), auch beim 2. Mal kann die Lehrerin keine 6 geben da das ärztliche Attest vorliegt und Petra eigentlich nichts dafür kann, dass sie krank ist.
Ich meine dass sie das darf, wenn das Attest nicht direkt am Folgetag des fehlen (der Tag nachdem sie den Bericht abgeben musste) zum Lehrer ausgehändigt wurde. Auch wenn Petra krank war, hätte sie Eltern o.Ä. dazu beauftragen müssen, das Attest weiterzureichen.
Okay, eine 6 finde ich nicht gerechtfertigt. Das einzige, was man vielleicht vorwerfen kann ist, dass sie nicht beim Lehrer angerufen hat, um zu klären, wie sie damit umgeht. Wendet Euch mal an den Vertrauenslehrer.
Glaube nicht. Also bei mir in der Schule wird sowas auch nicht so eng gesehen. Es sei denn es tritt nun gehäuft auf. Aber nach zwei Mal kann man da glaub ich keine sechs geben, vor allem da "Petra" die Aufgabe ja gemacht hat, sie hat halt nur einen Teil weggelassen, den sie eben aufgrund ihrer vom Arzt bestätigten Krankheit nicht mitbekommen hatte. Insofern glaube ich nicht, dass die Lehrerin dort richtig gehandeltt hat.
wenn ich das richtig verstehe, hat sie ein Sechs bekommen, weil sie den Praktischen Teil nicht mitgemacht und auch nicht nachgeholt hat.
Ja, weil sie die eine Stunde nicht im Altenheim war und dies nicht durchführen konnte also konnte sie nichts darüber berichten