Darf ein Bürgergeld-Empfänger sich ein Auto kaufen?

4 Antworten

Wenn ich das neue Gesetz von 2023 richtig verstehe kann ein Gesammtvermögen von 40000,-Euro im ersten Jahr (Karenzzeit) nicht angetastet werden. Danach wird das Vermögen erneut überprüft und die Freigrenze sinkt auf 10000,- Euro.

Besitzt du mit Bargeld, Auto, Wohnungseinrichtig, usw nicht mehr kannst du es behalten.

Du kannst dir auch jederzeit ein Auto anschaffen, darfst aber die Grenze nicht überschreiten.

Allerdings ist es schwer mit Bürgergeld ein Auto zu unterhalten. Steuer, Versicherung Kraftstoff, TÜV und nötige Reparaturen dürften deutlich zu hoch sein um sich das leisten zu können.

Einzige Möglichkeit man hat einen Zuverdienst und erhöht somit über die Freigrenze des Verdienstes das Monatlich verfügbare Geld.


September24 
Beitragsersteller
 15.05.2025, 21:57

Die Freigrenze aber bei 15.000 Euro? Erste Person der Bedarfsgemeinschaft ... Und Wohnungseinrichtung günstigster Art, teils schon kaputt - was wäre die wert? Da kämen höchstens noch Kosten für eine Entsorgung ...

Klar wieso sollte das verboten sein? Du darfst halt kein Luxusauto haben das irgendwie 100000 Wert wäre. Aber irgendein ganz normales Standartmodell allerdings eher gebraucht ist drinne.


Solange du Freigrenzen nicht übersteigst und das mit dem Bürgergeld irgendwie hin bekommst darfst du dir ein Auto kaufen aber stelle ich mir eher schwierig vor.


September24 
Beitragsersteller
 15.05.2025, 21:59

Schwierig ja. Aber anders kann ich in meinem Arbeitsfeld und da, wo ich wohne, die Einnahmen nicht steigern ...

Osterkarnigel  15.05.2025, 22:01
@September24

Oder du arbeitest einfach normal und dann ist das mit dem Auto auch kein Problem ;) wenn du mit dem Auto dann arbeitest fällt das Bürgergeld ja sowieso weg.

September24 
Beitragsersteller
 15.05.2025, 22:02
@Osterkarnigel

"Normal" geht leider nicht wg. vielen Einschränkungen aufgrund chronischer Krankheit ...

Osterkarnigel  15.05.2025, 22:04
@September24

Ja aber auch so, wenn du Geld verdienst wird dir das am Bürgergeld wieder gestrichen oder nicht?

September24 
Beitragsersteller
 15.05.2025, 22:06
@Osterkarnigel

Jein - es geht (bei der EKS) immer um den Gewinn. Also wenn ich 50 Euro einnehme, aber 20 Euro Kosten nachweisen kann beruflicher Art, bleiben mir 30 Euro Gewinn. Dann sind 100 Euro Gewinn/Monat ohne Anrechnung, von allem darüber darf ich 20% behalten ...

BürgergeldempfängerInnen dürfen alles, was andere Menschen auch dürfen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.