Darf die Schule mir 2 Jahre Attestpflicht geben?

6 Antworten

Eine Attestpflicht darf bis zum Ende der Schullaufbahn verhängt werden und muss nicht aufgehoben werden. Verhängt wurde sie aufgrund Umständen des Schülers herum und nicht der Jahrgangsstufe.

Offenbar nimmst du nicht oft genug am Unterricht teil, so wie die Schule es sich gerne wünschen würde.

Logischerweise, fehlst du öfter unentschuldigt oder schwänzt den Unterricht.

Sonst wären ja, solche radikalen Maßnahmen, garnicht notwendig.

Tja...in der Arbeitswelt gibt es Firmen, die fordern ab dem ersten Tag einer Arbeitsunfähigkeit bereits eine Krankschreibung.

Du hast eben dasselbe in deiner Schule... da kommst du auf direktem Weg nicht drum rum. Das Einzige, wie du dich "wehren" könntest:

Seit 01.01.2023 erfolgt eine Krankschreibung ja digital und die Firmen holen sich diese dann von den Krankenkassen. Die Ausstellung eines Attestes ist hingegen gebührenpflichtig!

Die Kosten für eine Bescheinigung nach der Nr. 70 GOÄ betragen je nach Zeitaufwand, Schwierigkeit und Umstand zwischen 2,33 Euro (einfacher Satz) und 8,16 Euro (3,5facher Satz). Der 2,3fache Gebührensatz beträgt 5,36 Euro, ein Überschreiten dieses Satzes ist gemäß § 5 Abs. 2 GOÄ gesondert zu begründen.

Frage deine Schule mal ganz gezielt, WER die Gebühren für die geforderten Atteste zu zahlen hat.... denn DU als Schüler:in hast ja (noch) kein Einkommen. Ich würde frech sagen: Wer die Musi bestellt, der zahlt...SIE fordern das Attest, also müssten SIE dafür auch die Kosten tragen.

DAS sollen die dir mal erklären und auch begründen, wenn sie das nicht zahlen wollen.

Ja das darf sie. Das hat nichts mit volljärig und/oder der Stufe zu tun. auch ist die Attestpflicht nicht auf ein Schuljahr begrenzt.

Die Schule wird halt entsprechende Erfahrungen mit dir gemacht haben und will sich Ärger und Aufwand ersparen - was völlig legitim ist

Von Experte LePetitGateau bestätigt

vermutlich wird das seinen Grund in unglaublich vielen, zweifelhaft entschuldigten Fehlstunden haben.

Ich hoffe also das dies rechtlich in Ordnung ist