Darf die gemeinde auf meinen Grundstück bauen?

6 Antworten

Auf zwei Stellplätzen eine Polizeizentrale?

Aus Lego-Steinen? Sorry , ging mir durch den Kopf ;)

Also nein auch die Gemeinde darf nicht dein Eigentum bebauen ohne das Grundstück von dir zu erwerben oder eine vertragliche Regelung mit dir zu treffen.

Hier hilft dir nur eine aktuelle Katasterkarte und ein aktueller Grundbuchauszug. Alles was in dem Grundbuchauszug rot unterstreichen ist= Ist NICHT mehr dein Eigentum.

Im Zweifel musst du dann den Überbau durch eine Grenzanzeige beweisen. Den Rückbau - wirst du nicht fordern können, ggfs das Grundstück verkaufen oder eine Überbau Rente verlangen.

Polizeizentrale - baut meines Wissens das Bundesland oder sogar der Bund und nicht die Gemeinde.

Wenn du dein Eigentum nachweisen kannst - mit dem Bauamt deiner Gemeinde in Verbindung setzen. Dich erkundigen wer der Bauherr ist.

D.h. du stehst für dieses, nun überbaute Grundstück im Grundbuch, richtig? Dann wendest du dich an den Bauherrn, das ist nicht die Gemeinde, Polizei ist Landes- oder Bundesrecht und damit auch entweder das Land oder der Bund der Bauherr und forderst zunächst eine Erklärung.

Wenn du diese hast, dann solltest du dich mit einem Anwalt beraten, wie ggf. dagegen vorgehen. Ist es wirklich dein Eigentum, dann steht dir auf jeden Fall eine angemessene Entschädigung zu.

Eine Gemeinde baut keine Polizeizentrale, denn die baut nur das Bundesland, es sein denn, du lebst in Berlin, Bremen oder Hamburg.

Auch Statt und Gemeinden dürfen natürlich nur auf Grundstücken bauen, die ihnen gehören oder für die sie ein Nutzungsrecht haben.

Das ist wirklich ärgerlich! Wenn das Grundstück dir gehört, darf die Gemeinde normalerweise nicht einfach darauf bauen, ohne deine Erlaubnis oder eine rechtliche Grundlage dafür zu haben. Am besten überprüfst du zunächst deine Eigentumsrechte und schaust dir an, was da schiefgelaufen ist. Falls das Grundstück wirklich dir gehört und die Gemeinde ohne deine Erlaubnis darauf gebaut hat, könntest du überlegen, rechtliche Schritte einzuleiten. Dafür wäre es schlau, dich mit einem Anwalt zu beraten, der sich auf Immobilienrecht spezialisiert hat. Er kann dir helfen, deine Rechte durchzusetzen und möglicherweise Schadensersatz oder den Abriss des Gebäudes zu fordern. Je schneller du handelst, desto besser, da es rechtliche Fristen gibt, die du einhalten musst.

Du kannst mit der Kommune pokern über eine angemessene Entschädigung.

Im Zweifelsfall müssen die die Wache nötigenfalls wieder abreißen, falls das Gebäude! auf deinem Grund steht.

Allerdings gehe ich davon aus, dass du da etwas fehlinterpretierst mit den Besitzverhältnissen......