Darf die das?

7 Antworten

 was ich aber daraufhin verweigert habe weil man dafür kein ausweis zeigen muss, wer ist im recht?

Da man Dir nichts verkaufen MUSS, der Verkäufer.

  • Du hattest Probleme Deinen Ausweis zu zeigen
  • der Verkäufer hatte Probleme Dir etwas zu verkaufen.

Ergebnis:

  • Der Laden hatte keinen Umsatz / Gewinn
  • Du hattest nicht was Du wolltest.

Im Grunde ein "hervorragendes" Ergebnis für beide Seiten. 😂😎

.

Nicht zu vergessen - für Dich - niemand muss Dir etwas verkaufen.

Loft567r 
Fragesteller
 17.08.2021, 08:01

Doch, die sind verpflichtet, dass ist Diskriminierung!

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peterobm  17.08.2021, 08:03
@Loft567r

nö, nennt sich Hausrecht

bei solchen Kommentaren kann man nur zu einem Schluss kommen ...

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GutenTag2003  17.08.2021, 08:04
@Loft567r
 dass ist Diskriminierung!

Oh, Du schnappst Begriffe auf, verwendest sie sinnfrei und fühlst Dich im Recht.

Kaufverträge sind ein Ergebnis beiderseitiger Übereinstimmung. Du hast Deinen Teil nicht geliefert, ergo findet kein Vertrag/Verkauf statt.

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Interesierter  17.08.2021, 08:05
@Loft567r

Nöö, ist sie nicht.

In Deutschland gilt Vertragsfreiheit.

Die müssen dir gar nichts verkaufen. Und begründen müssen sie es auch nicht.

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Patronikal  17.08.2021, 08:07
@Loft567r

Du weigerst dich deinen Ausweis zu zeigen und bekommst nicht das Feuerzeug. Aktion und Reaktion. Müsstest du eigentlich in der Schule gelernt haben.

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Natürlich ist sie im Recht. Mit Betreten des Ladens hast Du die AGB und das Hausrecht des Unternehmens akzeptiert. Wenn die Kassiererin einen Altersnachweis verlangt, dann ist das so. Du musst ja nicht dort kaufen, und sie muss dir auch nichts verkaufen.

Für Feuerzeuge gibt es eine gesetzliche Altersbeschränkung von 12 Jahren. Darüber hinaus haben Geschäfte durchaus ihre eigenen Regeln, an wen sie was unter welchen Bedingungen verkaufen.

Klartext: Die Verkäuferin muss dir grundsätzlich gar nichts verkaufen. Und wenn sie es tut, macht sie es zu ihren Bedingungen bzw. zu den Bedingungen ihres Arbeitgebers. Das kannst du dann akzeptieren oder es eben lassen.

Die Verkäuferin ist ganz eindeutig im Recht.

Nennt sich Hausrecht und wenn du jünger aussiehst kann sie dir den Verkauf verweigern, da kannst du kindergartenmäßig drohen wie du willst, mit dem Echo musst du dann klar kommen (Hausverbot, Anzeige)

Es gibt Geschäfte, bei denen kann man erst ab 14 oder 16 Jahre Feuerzeuge kaufen, das bestimmt der Inhaber selbst...

Wenn Du Dich aber weigerst Deinen Ausweis zu zeigen, brauchst Du Dich nicht wundern, dass Du erfolglos bleibst...