Ist der Postbote bei einem Einschreiben mit Zusatz: EIGENHÄNDLICH dazu verpflichtet sich defintiv den Ausweis zeigen zu lassen?
Muss der Postbote bei einem Einschreiben mit Zusatz: EIGENHÄNDLICH sich definitiv den Ausweis zeigen lassen und ist das auch normalerweise so? was ist eure Erfahrung?
also gehen wir davon aus man hat den selben nachnamen aber wohnt zusammen, fragt der postbote bei denen die schonmal diese zusatzleistung in anspruch genommen da auch nach dem ausweis`?
5 Antworten
Muss der Postbote bei einem Einschreiben mit Zusatz: EIGENHÄDNLICH sich definitiv den Ausweis zeigen lassen
Ja und der Postbote darf eine solche Sendung auch ausschließlich dieser Person aushändigen.
Eigenhändig heißt eigenhändig. Oder es gibt eine offizielle Bevollmächtigung - notariell beglaubigt.
Ich weiß was eine Postvollmacht ist und irgend ein "Lullizettel" reicht bei einer eigenhändigen Sendung nun einmal nicht aus:
Anstatt hier sinnlos herum zu diskutieren informiere Dich doch besser erstmal über den Service zu dem Du meinst Aussagen treffen zu müssen.
Und....Du bist doch offensichtlich dazu fähig zu googeln und Quellen raus zu suchen, warum machst Du das nicht zu dem Service im den es geht?!
https://www.deutschepost.de/de/e/einschreiben/haeufige-fragen.html
Muss der Postbote bei einem Einschreiben mit Zusatz: EIGENHÄNDLICH! (Eigenhändig) sich definitiv den Ausweis zeigen lassen...
Nein.
Er KANN sich allerdings den Ausweis zeigen lassen, wenn ihm eine unbekannte Person gegenüber steht.
Hi,
ein ‚Einschreiben Eigenhändig‘ darf nur an den Empfänger oder eine besonders bevollmächtige Person ausgegeben werden. Dazu muss der Ausweis vorgezeigt werden.
Gruß
Da wird nach dem ausweis gefragt ja der muss auch die Nummer ins gerät tippen.
Nein, die Ausweisnummer wird nicht eingegeben. Nur bei Postident und ID-Check.
*Eigenhändig
Gerne
Kann nur sagen, die Vorschrift und die Praxis sind häufig eher weniger miteinander vereinbar, weil die wollen ja auch mal Nachhause, was Essen und duschen
warum sagt dann der vorredner er müsse meine ausweisnummer eintippen. da muss das doch bei seinem arbeitgeber auffliegen wenn er die dienstleistung der eigenhändigkeit nicht erbringt.
ja sorry für den rechtschreibfehler, hab das schnell runtergetippt.
... oder einer Person die besonders bevollmächtigt ist.