Darf der Vermieter das machen mit camera?

5 Antworten

Sofern der Vermieter seine Mieter darüber informiert, darf er wenn berechtigtes Intresse besteht. und die Vermeidung von Schäden am Wohneigentum sind hier duchaus ein legitmier Grund, eine Kamera montieren, diese darf aber weder auf öffentlichen Grund noch in die Privatsphäre der Mieter filmen. also nicht durch Fernster oder in die Wohnungen hinein und auch nicht auf den öffentlichen Weg vor dem Gebäude.

Das ist durchaus erlaubt. Nur halt nicht auf die Wohnungstür oder in der Wohnung.

Solange die Kamera nicht versteckt aufgehängt und gut sichtbar ist, sehe ich nichts, was dagegen spricht. Es ist ja kein Eingriff in den Privatbereich, sondern eine Maßnahme, um herauszufinden, wer das Treppenhaus vermüllt. Das sollte doch in euer aller Interesse sein, auch in deinem, wenn du nicht gerade derjenige bist, der den Müll im Treppenhaus ablegt.

Ich würde es trotzdem machen. Muss ja nicht für lange oder immer sein.

Oder eine Fakekamera, das hält die Verschmutzer vielleicht schon ab.

Soweit ich weiß, darf er das. Er muß nur ein Hinweisschild aufhängen.