Darf der Energieversorger das?

5 Antworten

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Natürlich darf der Energieversorger, wie ich annehme, der Grundversorger, die Erfahrungswerte des vorherigen Eigentümers zu Grunde legen, bis sich neue ergeben.

Leider könnt Ihr noch keine Heizperiode vorweisen.

Vorerst müsst Ihr wohl mit über 7000 € kalkulieren, die Ihr erst einmal vorstrecken müsst. Legt das Geld schon mal auf die Seite!

Dann ist die nächste Überlegung, ob es Möglichkeiten der alternativen Beheizung gibt, die den Gasverbrauch drastisch nach unten drückt. Am schnellsten wohl zu realisieren, wären wohl ein oder mehrere Kaminöfen, die Ihr mit Holz beheizt, um wenigstens in der Übergangszeit den Gasverbrauch drastisch zu drücken. Holz kostet zwar auch nicht gerade wenig, aber würde helfen, künftige Vorauszahlungen möglichst nach unten zu drücken.

Viel Glück!

Tatsächlich ist die Heizungslage bei uns komplett abgeschalten, weil, und wir wissen nicht wie die Vorbesitzer so leben konnten, die Heizungen sich nicht abschalten lassen. Uns ist durchaus bewusst dass das Gas aktuell teuer ist, aber dennoch kann es nicht sein dass etwas berechnet wird, was so momentan gar nicht genutzt werden kann.

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@Ella42

Derzeit abgeschaltet oder angeschaltet?

Wenn abgeschaltet, wie macht Ihr Warmwasser warm?

Leider interessiert das den Energieversorger überhaupt nicht, ob Ihr Eure Heizungsanlage überhaupt nutzen könnt oder nicht. Heute geht sie vielleicht nicht, aber schon morgen könnte ein Installateur kommen, der die Heizung in Gang setzt und dann fließt wieder Gas. So denken die dort.

Ich würde gerne helfen, wenn ich nähere Informationen hätte. Gerne auch nach Freundschaftsanfrage.

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@bwhoch2

Warmwasser läuft bei uns nicht über Gas sondern über Durchlauferhitzer. Bei uns läuft einzig und allein die Heizung über Gas. Sonst nichts.

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@Ella42

Ok, Du hast folgenden, irritierenden Satz geschrieben:

Tatsächlich ist die Heizungslage bei uns komplett abgeschalten, weil, und wir wissen nicht wie die Vorbesitzer so leben konnten, die Heizungen sich nicht abschalten lassen.

Ist die Heizung nun an oder aus?

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@bwhoch2

Sry, wir haben die Heizungsanlage komplett abgeschalten, da sich die einzelnen Heizkörper schon so alt sind dass man diese nicht einfach abdrehen kann. Die Ventile blockieren komplett und lassen sich nicht verstellen. Das heißt, wenn wir die Heizungsanlage in Betrieb nehmen würden, würden die Heizkörper ununterbrochen durchlaufen. Wie gesagt es ist ein Altbau, bei dem sich die Vorbesitzer mehr oder weniger um nichts gekümmert haben.

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@Ella42
bei dem sich die Vorbesitzer mehr oder weniger um nichts gekümmert haben.

Ihr habt das Haus in dem Zustand gekauft und diesen somit akzeptiert. Ich nehme an, der Preis war entsprechend.

Kann es sein, dass Ihr Euch seit Mai gar nicht um die Heizung gekümmert habt? Dann wird es allmählich Zeit, denn sonst platzen Euch im Winter die Rohre.

Heizkörper können ruhig alt sein, aber statt den normalen Ventilen müsst Ihr Thermostate montieren lassen. Heizungsinstallateure können die Ventile, die sich nicht drehen lassen , normalerweise wieder gangbar machen und neue Thermostate anbauen.

Ein Installateur sollte dann auch direkt oder unmittelbar, bevor Ihr die Heizsaison starten wollt, die Heizung warten und so optimal für den Winter einstellen. Das ist sehr wichtig.

Wie alt ist die Heizzentrale?

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Das die Versorger sich auf den historischen Verbrauch berufen höre ich leider immer wieder. Ich halte das für Blödsinn. Bis Du das über einen Rechtsstreit geklärt hast, ist die nächste Jahresrechnung durch.

2 Dinge könntest Du machen:

1) Beim Netzbetreiber anrufen. Der ist nämlich derjenige, der die Prognose für den kommenden Abschlagszeitraum berechnet und versendet. Wenn der die runtersetzt, folgen meistens auch die Lieferanten

2) Lieferanten wechseln

Ja darf er ich musste erst 480 Euro zahlen dann 800 und jetzt 1089 Euro, Die können 20% ablassen, vom der Abschlagszahlung mehr geht nicht

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ja er darf das. Diese Erfahrungen habe ich bei Wohnungswechsel oder letztens beim Hauskauf auch gemacht. Energiewerte vom Vormieter bzw. Voreigentümer sind Objektbezogene Richtlinien für die Versorger. Selbst wenn mit Einzug ein ganz anderer Anbieter gewählt wird, gibt es Vorinformationen vom Netzbetreiber. Bei Heizung geht das 1:1 über. Mit Strom kann man teilweise noch verhandeln, weil es einen Unterschied macht, ob 3, 4 + oder nur zwei Personen im Haushalt leben.

Auf jeden Fall die Heizung noch vorm Winter checken lassen und neue Themostatventile einsetzen. Das spart auch schon mal. Überdenken, wo und wie sich eine zusätzliche Festbrennstoffheizung (Ofen, Kamin) realisieren lässt.

Brandaktuelles Beispiel bei meinem Sohn bezüglich Heizung. Seine im Juni bezogene Wohnung wird mit Nachtspeicheröfen beheizt. Es gibt dafür einen extra Zähler. Stromanbieter lässt nicht mit sich verhandeln, geht vom Vormieterverbrauch aus. Entsprechend hoch sind die Abschläge. Für "normalen" Strom wurde der Einpersonenhaushalt berücksichtigt.

Im Grunde ist es ja auch eine Art Verbraucherschutz, wenn die Abschläge angepasst werden. Endabrechnungen sind schon oft ein Hammer, aber ohne Anpassung, wird es ein Fiasko für Verbraucher.

Im Übrigen, bleibt es nie bei den kalkulierten Kosten beim Hauskauf, Neubau, Umbau. Unverhofft kommt oft und das sehr viel teurer als gedacht.

Du kannst dich doch sicher beim Verosrger online anmelden. Ich kann bei meinem Zwischenstände melden und prüfen, ob der Abschlag angemessen ist.

Dann kann ich ihn anpassen. Du solltest noch einmal dort anrufen, das Ganze in Ruhe klären und um Senkung auf 300,-- Euro bitten, mehr werden die nicht mitgehen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Die werden gar nichts mitgehen und Erfahrungswerte von Mai bis jetzt sind nichts wert, da keine Heizperiode dabei ist.

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Hey, online kann ich leider nichts ändern und der Versorger ist scheinbar zu keinem Kompromiss bereit. Wir haben ja schon einen Abschlag von 250€ angeboten. Aber scheinbar stoßen wir damit auf taube Ohren. Ich möchte eigentlich nur wissen ob es rechtens ist, dass es so gehandhabt wird!

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