Commerzbank Einzahlung technische Störung, Geld weg?
Habe heute einen mittleren dreistelligen Betrag auf mein Commerzbank Konto eingezahlt. Ich bin dringend, spätestens Montag auf das Geld angewiesen, da mich sonst horrende Kosten erwarten.
Leider hat der Automat das Geld einfach geschluckt und auf der Quittung steht lediglich das es aufgrund einer technischen Störung nicht gutgeschrieben werden konnte.
Welche Rechte habe ich in diesem Fall?
Ich habe es der Bank direkt gemeldet allerdings sagte man mir, dass es länger dauern könnte (1 Woche +) und man bat mir sonst keine Lösung an.
Muss das Geld rechtlich nicht sofort zur Verfügung stehen?
3 Antworten
Eigentlich zu wenige Informationen, um das konkret zu bewerten.
Allgemein betrachtet ist es so: mit Aushändigung der Quittung bestätigt Dir die Bank, dass sie Dein Geld angenommen hat, mit Datum, Betrag und Uhrzeit. Zu diesem Datum wirst Du das Geld, zumindest sofern es kein Falschgeld war, auch wertstellungsmässig gutgeschrieben bekommen.
Dass es nicht gebucht werden kann, könnte diverse Ursachen haben, die nur die Bank bewerten kann. Warum so lange: viele Geldautomaten werden heute durch Drittunternehmen gewartet und gefüllt, dann kann die Bank da selbst nichts machen, weil sie schlicht nicht mehr an den Automaten kommt, das muss so sein ... sie muss dann warten, bis der Drittdienstleister den Automaten wieder anfährt.
Für Dich bedeutet das leider, dass das Geld zwar wertmässig sicher korrekt gebucht wird, aber mit hoher Wahrscheinlichkeit am Montag noch nicht da sein wird. Da musst du mit der Bank sprechen, dass sie ggf eine entsprechende Überziehung gestattet, wenn da was zu bezahlen wäre.
Gruss
Muss das Geld rechtlich nicht sofort zur Verfügung stehen?
Manchmal ist der Technik das Recht egal :D
Wenn Du eine Quittung hast, kannst Du immerhin nachweisen, daß Du Geld einzahltest.
Vielleicht läßt sich mittels Zeugen oder anders auch der Betrag nachweisen.
Wenn Dir durch die verspätete Gutschrift der Einzahlung fianzielle Nachteile entstehen, versuche, das Geldinsitut in Regress zu nehmen.
Notfalls via Verbraucherzentrale oder Anwalt.
Das zaehlt als Quittung, wird spaeter dann gutgeschrieben.
Auf der Quittung steht leider auch kein Betrag :(