Chef zahlt nach Gerichtsverhandlung nicht?
Hallo, ich hatte vor gut 2 Wochen eine gerichtliche Güterverhandlung gegen meinen ehemaligen Chef, da er meinen Lohn einbehalten hat. Diese Verhandlung ging zu meinen Gunsten aus und mein Chef bekam vom Richter eine Widerrufsfrist bis zum 7. September. Er teilte aber schon gegen den 28. August mit, dass er einverstanden sei. Doch bis heute kam nichts von dem ausbleibenden Lohn..
Wie soll und muss ich nun vorgehen? Ich habe die gesamte Verhandlung ohne einen Anwalt überstanden und habe jetzt auch kein Interesse an einen Anwalt, bevor Ihr mir dies raten wollt.
5 Antworten
Dann kannst du dir beim Arbeitsgericht eine "vollstreckbare Ausfertigung" holen und damit einen Gerichtsvollzieher beauftragen. Die Kosten trägt der Schuldner.
Ein Anwalt wäre auch nicht zu raten, weil du den dann selbst zahlen müsstest.
Dann wird Dein Chef wohl so "klamm" sein dass er nicht zahlen kann.
Du hast zwar vor Gericht gewonnen, hast ein tolles Urteil - aber leider ist das nicht das Papier wert auf dem es steht. Wo nichts ist ist kann man leider nichts holen
Hast Du gehört dass Dein Chef Insolvenz anmelden will - oder möchtest Du das für Ihn machen?
Schreib Deinen Chef an und frag nach, ob er Dein Geld schon überwiesen hat und falls nicht, dass Du bis zum.........den Eingang des Betrags erwartest und dass Du, sollte bis dort kein Zahlungseingang zu verzeichnen sein, weitere Schritte unternehmen wirst.
Ich habe für einen Bekannten schon mal so eine "Zahlungserinnerung" geschrieben und ein paar Tage später hat er einen Brief erhalten in dem stand, dass die Zahlung zum betriebsüblichen Termin (10. eines Monats) getätigt wird.
Rufe- oder schreibe Deinen ehemaligen Chef an und frage gezielt, bis wann er dir das noch ausbleibende Geld überweisen will. Wann hast Du denn sonst immer Geld bekommen ? ...Ende eines Monats / Mitte eines Monats ?
Vielen Firmen haben Zahlungsläufe, was Gehalt/Lohn betrifft.
Es gibt ja ein Urteil, und die Einspruchsfrist ist verstrichen. Also kann sofort der Gerichtsvollzieher beauftragt werden.
Du musst schon abwarten, bis die nächsten offiziellen Zahlungsläufe der Firma stattfinden. Entweder wöchentlich durch die Buchhaltung, oder eben dann, wenn Gehaltsläufe sind, dann würde es dauern, bis das Septembergeld der Mitarbeiter kommt.
Nein muss er nicht! Es kann auch eine sofortige Zahlung angeordnet werden.
Denn muss es doch trotzdem eine Möglichkeit geben? Schließlich hätte er mich ja kündigen können, wenn er weiß, dass er nicht zahlen kann..habe mal etwas von einem Insolvenzantrag gehört