Braucht mein Vater eine Vollmacht, um eine Anzeige zu erstatten?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Vater ist als Eigentümer der Geschädigte und deshalb benötigt er insoweit keine Vollmacht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.
mein Vater ist im Fahrzeugschein als Besitzer eingetragen.

In den Zulassungsbescheinigungen Teil I und II wird der Halter (Rechtsverantwortlicher) eingetragen, das hat nichts mit dem Eigentümer und schon garnichts mit Besitzt zu tun.

In "mein" Auto..... Er hatte es auch gekauft.

Wenn Vater es gekauft hat und auch mit eigenem Geld bezahlt hatte, dann war es zumindest mal sein Eigentum (Herrschaftsrecht). Anschließend kann das Eigentum daran durch Schenkung oder Kauf an Dich übergegangen sein. Hast Du den Kaufpreis selbst bezahlt, dann war es von Anfang an Dein Eigentum.... unabhängig davon, wer im Kaufvertrag als Käufer steht. Hast du das Auto weder bezahlt noch wurde es dir geschenkt, dann gehört es dir auch nicht, Du kannst aber trotzdem Besitzer (Verfügungsberechtigter) sein.

Aber auch, wenn er offiziell Besitzer des Autos ist?

Wer Besitzer ist, interessiert niemanden ausser villeicht den Eigentümer. Aber es wurde ja schon festgestellt, das Dein Vater als Halter rechtsverantwortlich ist, das gibt ihm bereits die Vollmacht eine Straftat gegen das Fahrzeug, gegenüber der Polizei anzuzeigen.

Bei einem Auto gibt es bis zu fünf Rechtsinhaber, das kann insgesamt eine einzelne Person sein, oder bis zu fünf verschiedene Personen:

  1. Eigentümer, der das gesamte Herrschafftsrecht über das Fahrzeug genießt und dem das Eigentumsrecht zb. durch Kauf aus eigenen Mitteln oder durch Schenkung übertragen wurde. Auch Teileigentum oder gemischte Schenkungen sind rechtsgültig.
  2. Halter, der steht in den Zulassungsbescheinigungen und ist gegenüber den Behörden für das Fahrzeug verantwortlich und haftbar. Ausserdem obliegt es ihm, das Fahrzeug nur in verkehrssicherem Zustand, mit gültigem TÜV und dauernd aufrecht zu erhaltenden Kfz Haftpfllichtversicherung, in den öffentlichen Straßenverkehr zu lassen
  3. Versicherungsnehmer, dieser unterhält mindestens die Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug und ist dem Halter zur Rechenschaft verpflichtet
  4. Besitzer, dieser hat die Benutzungsrechte vom Eigentümer übertragen bekommen und kann diese weitergeben.
  5. Fahrer, dies kann nur der Besitzer sein, oder eine Person die das Auto im beisein des Besitzers fährt. Steigt der bis dahin aktuelle Besitzer aus dem Auto aus und lässt den Faher allein weiter fahren, wird der Fahrer automatisch Besitzer für den Zeitraum bis er den Besitz am Fahrzeug zb. an den ursprünglichen Besitzer zurück gibt. Neben dem Halter, ist auch der Fahrer für den Verkehrssicheren Zustand des Fahrzeugs haftbar.
aber mein Vater ist im Fahrzeugschein als Besitzer eingetragen.

Weder Besitzer noch Eigentümer sind im Schein eingetragen. Selbst der Halter kann vom eingetragenen Zulassungsnehmer abweichend sein.

Er hatte es auch gekauft.

Damit ist er Eigentümer. Er ist wahrscheinlich auch regelmäßig der Besitzer. Und wenn er die laufenden Kosten trägt und die Verfügungsgewalt über das Fahrzeug ausübt, ist er auch der Halter.

die meinten, dass mein Vater eine Vollmacht bräuchte, um die Anzeige zu erstatten.

Du hast mit dem Fahrzeug nichts zu tun. Du könntest nichtmal eine Vollmacht ausstellen - außer es wären auch noch Gegenstände von dir gestohlen worden.

Abgesehen davon ist ein besonders schwerer Fall des Diebstahls bereits von Amtswegen zu verfolgen, da es sich um ein Offizialdelikt handelt.

ripleben 
Fragesteller
 25.01.2022, 12:37

Also das Auto hatte er mir geschenkt.

Ich bezahle die laufenden Kosten (Versicherung) und nur ich fahre das Auto. Trotzdem ist er noch als Halter im Fahrzeugschein eingetragen.

außer es wären auch noch Gegenstände von dir gestohlen worden.

Es wurde ein Navi von mir gestohlen.

Wie müsste dann die Vollmacht aussehen?

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migebuff  25.01.2022, 12:48
@ripleben

Es wäre sinnvoll, das in der Frage zu erwähnen, denn damit ist er weder Halter noch Eigentümer.

Eine Vollmacht wird nicht benötigt, da es sich um ein Offizialdelikt handelt. Die Polizei ist verpflichtet, in der Sache zu ermitteln, wenn sie Kenntnis davon erhält - egal ob durch dich, den Eigentümer oder einen unbeteiligten Zeugen.

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Wenn dein Vater der Eigentümer des Autos ist, dann ist das SEIN Auto, dementsprechend braucht er keinerlei Vollmacht, um Anzeige erstatten zu können.

Dass du der Regelmäßige Fahrer bist ist hierbei unwichtig, das ändert nichts an den Eigentumsverhältnissen.

Komische Aussage.

Für eine Strafanzeige braucht er gar nichts. Anzeigen könnte das auch der 5jährige Nachbarssohn. Das weiß jeder Polizist.

Einen Strafantrag kann nur der Geschädigte selbst stellen und muss dafür auch antragsmündig (=18) sein.

Da du aber wiederum ein Offizialdelikt anzeigen willst, dürfte selbst das nicht nötig sein.

Gruß S.