mein Vater ist im Fahrzeugschein als Besitzer eingetragen.

In den Zulassungsbescheinigungen Teil I und II wird der Halter (Rechtsverantwortlicher) eingetragen, das hat nichts mit dem Eigentümer und schon garnichts mit Besitzt zu tun.

In "mein" Auto..... Er hatte es auch gekauft.

Wenn Vater es gekauft hat und auch mit eigenem Geld bezahlt hatte, dann war es zumindest mal sein Eigentum (Herrschaftsrecht). Anschließend kann das Eigentum daran durch Schenkung oder Kauf an Dich übergegangen sein. Hast Du den Kaufpreis selbst bezahlt, dann war es von Anfang an Dein Eigentum.... unabhängig davon, wer im Kaufvertrag als Käufer steht. Hast du das Auto weder bezahlt noch wurde es dir geschenkt, dann gehört es dir auch nicht, Du kannst aber trotzdem Besitzer (Verfügungsberechtigter) sein.

Aber auch, wenn er offiziell Besitzer des Autos ist?

Wer Besitzer ist, interessiert niemanden ausser villeicht den Eigentümer. Aber es wurde ja schon festgestellt, das Dein Vater als Halter rechtsverantwortlich ist, das gibt ihm bereits die Vollmacht eine Straftat gegen das Fahrzeug, gegenüber der Polizei anzuzeigen.

Bei einem Auto gibt es bis zu fünf Rechtsinhaber, das kann insgesamt eine einzelne Person sein, oder bis zu fünf verschiedene Personen:

  1. Eigentümer, der das gesamte Herrschafftsrecht über das Fahrzeug genießt und dem das Eigentumsrecht zb. durch Kauf aus eigenen Mitteln oder durch Schenkung übertragen wurde. Auch Teileigentum oder gemischte Schenkungen sind rechtsgültig.
  2. Halter, der steht in den Zulassungsbescheinigungen und ist gegenüber den Behörden für das Fahrzeug verantwortlich und haftbar. Ausserdem obliegt es ihm, das Fahrzeug nur in verkehrssicherem Zustand, mit gültigem TÜV und dauernd aufrecht zu erhaltenden Kfz Haftpfllichtversicherung, in den öffentlichen Straßenverkehr zu lassen
  3. Versicherungsnehmer, dieser unterhält mindestens die Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug und ist dem Halter zur Rechenschaft verpflichtet
  4. Besitzer, dieser hat die Benutzungsrechte vom Eigentümer übertragen bekommen und kann diese weitergeben.
  5. Fahrer, dies kann nur der Besitzer sein, oder eine Person die das Auto im beisein des Besitzers fährt. Steigt der bis dahin aktuelle Besitzer aus dem Auto aus und lässt den Faher allein weiter fahren, wird der Fahrer automatisch Besitzer für den Zeitraum bis er den Besitz am Fahrzeug zb. an den ursprünglichen Besitzer zurück gibt. Neben dem Halter, ist auch der Fahrer für den Verkehrssicheren Zustand des Fahrzeugs haftbar.
...zur Antwort