Brauche ich einen Kleingewerbeschein fürs gelegentliche Reparieren von Motorrädern?
Hallo,
Ich repariere abundzu (höchstens 1 mal Im Monat) Motorräder, meine Kunden finde ich auf eBay Kleinanzeigen. Ich verdiene höchstens 50€ pro Reparatur. Jetzt hat jemand gemeint ich bräuchte einen Gewerbeschein für sowas. Ist das Quatsch oder nicht?
5 Antworten
Wenn du Reparaturen gegen Geld anbietest, bist du schon Gewerbetreibender. Und schon hast du dich wegen unerlabter Handwerksausübung strafbar gemacht. Um gewerblich als Zweiradmechaniker arbeiten zu dürfen, brauchst du nicht nur eine Gewerbeanzeige (Gewerbeschein), sondern auch eine Zulassung der Handwerkskammer. Und die bekommt man nur als Meister, Ingenieur oder Altgeselle.
Wie oft du das machst und wie hoch dein Gewinn ist, ist unerheblich. Du darfst die Leistungen noch nicht einmal anbieten.
Siehe § 1 HwO i.V.m. Nr. 27 der Anlage A zur HwO
Du handelst gewerblich und mit willst ja auch Gewinn damit machen. Somit: Gewerbe anmelden und Steuern zahlen.
Wie sieht es im KfZ- und Motorradgewerbe eigentlich mit Meisterpflicht aus?
Danke... bei den vielen Berufen bei denen die Meisterpflicht aufgehoben ist bzw. nicht mehr aufgehoben ist habe ich keinen Überblick mehr.
Gemäß Nr. 27 der Anlage A zur Handwerksordnung braucht man für den Betrieb eines Zweiradmechanikers eine Zulassung der Handwerkskammer. Und die bekommt man nur als Meister, Ingenieur oder Altgeselle.
Da du das ja regelmäßig und mit Gewinnabsicht machst, wobei dieses regelmäßig auch bedeuten kann, dass du es einmal im Monat machst, brauchst du einen gewerbeschein
Ja, Gewerbeschein, Steuernummer, Meisterbrief, Eintragung in die Handwerksrolle....
Mein Schwager repariert und saniert auch gelegentlich Motorräder in seiner kleinen Garage. Dafür brauchst du gar nichts. Mußt es ja nicht jedem erzählen.
Wem interessiert die wenige Schrauberei.
Mein Schwager schraubt schon seit über 30 Jahren in seiner Freizeit.
Was soll uns das sagen? Straftaten sind ok, wenn man nicht erwischt wird?
Ja, logisch Meisterpflicht.