Ist es Steuerhinterziehung wenn ich über eBay Kleinanzeige eine Dienstleistung anbiete die nicht angemeldet ist?
Hallo, ich (19 Jahre alt) habe vor kurzem auf eBay Kleinanzeige eine Dienstleistung Angeboten (Handy Reparatur) die ich seid 20 Tagen drinne habe. Ich hatte ca. nur 4 Kunden bis jetzt mit denen ich vllt 120€ verdient habe. Jetzt hatte ich n Kunden der ne Rechung verlangt hat mit ausgewiesen MwSt, die ich jetzt nicht ausweisen kann, da ich das nicht beruflich mache sondern neben der Schule um mir etwas dazu zu verdienen. Jetzt will der Typ mich wegen Steuerhinterziehung Anzeigen. War das wirklich Steuerhinterziehung? Außerdem will der Typ jetzt nicht Bezahlen (einen Betrag von 45€). Kann ich mir das Geld irgendwie holen? Ich habe zimelich viel Zeit für ihn investiert.
6 Antworten
Nicht nur das, Du handelst auch gewerblich, sowie Du eine Dienstleisung anbietest. Du hättest also vorher ein Gewerbe anmelden müssen und natürlich die entsprechenden Steuern zahlen, wenn welche anfallen.
Ich würde den Fall auf sich beruhen lassen und bringe erst einmal Dein Angebot in eine rechtlich sichere Form.
Wenn Dich niemand anzeigt, nicht.
War das wirklich Steuerhinterziehung?
Noch nicht, da du nicht zum Ausweis der Umsatzsteuer verpflichtet bist.
Würdest du diese ausweisen, könnte er diese ziehen als Unternehmer und du müsstest sie abführen. Führst du sie dann dennoch nicht ab wäre das dann sehr wohl Steuerhinterziehung.
Wohl handelst du aber gewerblich und daher hast du ein Gewerbe anzumelden und dem Finanzamt deine Einkünfte zu erklären (Einkommensteuererklärung). Dies legt dann Steuern fest wenn das Einkommen hoch genug ist.
Kann ich mir das Geld irgendwie holen?
Schwierig.
Wenn er nach Treu und Glauben davon ausgehen durfte, dass du gewerblich unterwegs bist (bist du, da wiederkehrend und mit Gewinnerzielungsabsicht) und selbst als Unternehmer deine Dienstleistung in Anspruch nimmt, schuldet er dir so lange keine Bezahlung bis er einer Rechnung gem. § 14 Abs. 4 UStG hat.
Diese hast du nicht erbracht also könnte eine Klage deinerseits ins Leere laufen. Auch würdest du mit der Klage natürlich sämtliche Behörden auf den Plan rufen.
- Melde dein Gewerbe an
- Schick eine qualifizierte Rechnung (mit Hinweis auf § 19 Abs. 1 UStG, sofern du nicht zur Regelbesteuerung optierst)
- Mach deine Buchführung und nächstes Jahr die Steuererklärung.
- Zahlt er dann immer noch nicht, kannst du das gerichtliche Mahnverfahren einleiten.
Dann ist alles sauber.
Melde ein Gewerbe an mit Kleinunternehmerregelung.
Und mit Anzeige kann er drohen, er kann dich sogar anzeigen, klar. Das befreit ihn aber nicht davon für eine Dienstleistung zu zahlen.
Melde doch einfach schnell ein Gewerbe an, das kostet nicht viel (vielleicht 20 Euro). Das was du machst ist unter den Freibeträgen, also wirst du keine Steuern zahlen müssen. Dann stellst du ihm eine Rechnung aus (ohne Mehrwertsteuer gemäß Kleinunternehmerregelung). Die muss er dann bezahlen, wenn er nicht zahlen will kannst du rechtlich dagegen vorgehen.
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Bezahlung ihrer Leistung
wenn Sie eine Dienstleistung gegen Geld anbieten handeln Sie gewerblich .
Dazu bedarf es zumindest eines Nebengewerbes , Kleingewerbe
Das sehe ich anders. Es gab sehr wohl 2 kongruente WEs, so dass ein Kaufvertrag zustande kam.
Ob es ein Gewerbe ist bei 4 Reparaturen und 120€ Umsatz? Hm ... dazu muss man sich gesondert beraten lassen, ab wann es gewerblich ist.
Sicherheitshalber einfach schriftlich beim zuständigen Gewerbeamt nachfragen oder beim FA, dann hat man die Antwort schwarz auf weiß.
Kenne Fälle, die für gelegentliche Dinestleistung ode bis zu einem kleinen Betrag (meist 100€) keine Gewerbeanmeldung fordern.
Aber auch hier befreit es nicht von der Pflicht des TE das Einkommen zu versteuern.
Wird das Konsequenzen haben für mich?