Blitzerfoto einspruch erheben oder nicht?
Beim rein zoomen erkennt man ja nichts aber wie sieht es vom weiten aus ? Reicht das bild ?
3 Antworten
Die Originalbikder sind wesentlich schärfer, detailreicher und genauer als dieser Krisselabfall auf den Anhörungsbögen, glaube mir. Zahlen und fröhlich sein.
Reicht das bild ?
Das Originalbild auf jeden Fall. Von der Detailtreue nicht zu vergleichen, mit dem im Brief.
Nur anhand des Bildes Einspruch einzulegen, würde ich von abraten.
Wegen was willst du Einspruch erheben? Wenn du geblitzt worden bist wurdest du geblitzt. Man könnte dich eventuell klar identifizieren wenn man ein Bild von dir hätte und mit dem Blitzer Bild vergleicht. Wenn das Auto auf deine Eltern angemeldet ist bekommen die die Strafe und nicht du egal ob du der Fahrer warst oder nicht
Ließ halt nicht nur den ersten Satz meiner Antwort, Herr Oberkomissar
Dann hast du mich nicht eindeutig verstanden."Man könnte dich eventuell klar identifizieren wenn man ein Bild von dir hätte und mit dem Blitzer Bild vergleicht."
Darum geht es ja in der Frage. Ob das bild überhaupt zulässig als Beweis ist gerade weil es so unscharf ist.
Ich habe es eindeutig verstanden, du aber nicht. Es kommt ganz auf die Zuständigen drauf an ob die das Bild als Beweis zulassen oder nicht.
Ich habe Bilder bekommen, da war alles voller Rausch und trotzdem erhalte ich sie. Das war garnichts von mit zu sehen also 0. Wurde schon durch einspruch fallengelassen
Und du solltest nur eine Frage beantworten. Könntest du mich eindeutig erkennen oder nicht? Sinnloses herumgemache brauche ich nicht
Digga was laberst du so herum du möchtegern. Wenn man dich erkennen will dann kann man das ja. Ich würde dich erkennen.
Tut mit ja leid Herr Schüler aber man kann einspruch gegen blitzerfotos legen, wenn das bild nicht erkennbar genug ist. Meine Frage war, ob sich das bei dem hier durchsetzen könnte oder man deiner Meinung nach jemanden erkennt