Im Bußgeldbescheid kein namentlich genannter Zeuge. Lohnt sich Einspruch?

4 Antworten

Lohnt sich nicht. Das Foto stammt von einem geeichten Messgerät und Messwert sowie Foto haben Beweiskraft.

Muss nicht. Es gibt ein Foto. Der Beamte darf sogar weg gesehen haben! Das Bild ist der Beweis. Ein Einspruch lohnt sich null.

Gruß S.

1fcmagdeburg 
Fragesteller
 21.09.2022, 17:16

Danke dir!

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Der Meßbeamte braucht nicht namentlich genannt zu werden, erst in der Gerichtsverhandlung.

1fcmagdeburg 
Fragesteller
 21.09.2022, 17:16

Danke für deine schnelle Antwort!

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Es gibt keine Pflicht, namentlich einen Zeugen zu benennen, und ob ein Einspruch Erfolg hat, hängt davon ab, ob du nachweisen kannst, was dem im Bescheid genannten Sachverhalt widerspricht.

1fcmagdeburg 
Fragesteller
 21.09.2022, 17:15

Danke für deine schnelle Antwort!

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