BGB Änderung Volljährigkeit?

Das Ergebnis basiert auf 11 Abstimmungen

Schlechte Idee 64%
Andere Meinung 36%
Gute Idee 0%

6 Antworten

Schlechte Idee

Ich tendiere genau in die andere Richtung:

Volljährigkeit frühestens ab 18, je nach "Geisteszustand" des Jugendlichen erst spätestens mit 21. Bis in der 70er Jahre ist übrigens JEDE(R) erst mit 21 volljährig geworden.

Jugendliche sind heute mit 16, 18 oder 21 viel weniger reif als noch vor Jahrzehnten, kennen sich zwar mit Smartphone und PC super aus, haben aber vom realen Leben meist null Ahnung (auch wenn der Jugendliche selbstverständlich vom Gegenteil überzeugt ist) und brauchen länger als früher Unterstützung durch die Eltern.

Einfach durch die Lebensumstände, die heute ganz anders sind als früher und weil Eltern ihren Kindern heute tendenziell viel mehr den Hintern pudern. Dafür war früher gar keine Zeit, weil die Eltern mehr gearbeitet haben und mehr Kinder hatten. Man ist früher viel unbewachter, selbständiger und schneller erwachsen geworden.

Volljährig mit 16 ist kompletter Blödsinn.

Andere Meinung

Ich denke das man das anders umsetzen müsste aber es hat Ähnlichkeit mit einem häufigen Gedanken. Denke nur dass man die Volljährigkeit von der Reife abhängig machen sollte.

Schlechte Idee

Da hängt soviel mit dran, und so viele Sachen wo es auch nur Sinn macht, dass es ab 18 erst zugänglich ist. Außerdem halte ich es für unnötigen Mehraufwand alles auf Antrag ändern zu können...

Andere Meinung

Ist doch so

-ich will

Auto fahren

Wahlrecht

Kindergeld.

Mich in der Schule ausruhen.

-Was ich nicht will.

Selbst für mich sorgen.

Für meinen scheiss gerade stehen (Jugendstrafrecht bis 21).

-waa ich nicht kann

Entscheidungen für mich selbst fällen.

Hab in nem halben Jahr Abi, was soll ich studieren tuhen.

Dann nwahrend Studium.

Oh, nix für mich, ich machen andere Studium, aber Bafög muss bleiben.

No ne rechte und Pflichten.

Ich sehe nur rosinenpickerei

Dein Vorschlag würde aber ne MPU für jeden Jugendlichen bedeuten.

Wer bezahlt es?

Andere Meinung

Die Grenze ist nicht so starr wie Du denkst.

Man kann beantragen die volle Geschäftsfähigkeit zu bekommen bevor man 18 ist. Das hat beispielsweise der Unternehmer Lars Windhorst gemacht als er 15 oder 16 war und bereits eine eigene Firma aufgebaut hatte.

Andersrum wird auch berücksichtigt, wenn Leute noch nicht so reif sind. Beispielsweise im Strafrecht. Da werden sehr häufig Personen über 18 noch nach Jugendstrafrecht verurteilt, wenn keine eigenständige Lebensführung und/oder geistige Reife vorliegt. Der Älteste wo ich eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht miterlebt habe war 27 Jahre alt, hatte die Hauptschule nach der 7. Klasse abgebrochen und nie in einer eigenen Wohnung gelebt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Tätigkeit in einer Kanzlei, Ex-Partnerin ist Rechtsanwältin
Inkognito-Nutzer   20.04.2024, 13:26

Wenn, dann müsste es aber auch umgekehrt möglich sein. Es kann nicht sein, dass wir jemanden mit 15 die Geschäftsfähigkeit eines Erwachsenen zusprechen, ihn aber mit 20 noch wie einen Jugendlichen verurteilen. Meine Idee würde genau das sicherstellen. Es würden Rechte und Pflichten eines Volljährigen zusammengelegt werden, das eine sollte nicht ohne das andere Möglich sein

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vanOoijen  20.04.2024, 13:32
@Inkognito-Fragesteller

Verurteilungen von Minderjährigen nach Erwachsenenstrafrecht gibt es nicht.

Aber Windhorst hätte bei einer Insolvenz natürlich die Folgen tragen müssen wie ein Erwachsener. Das bezöge sich dann aber nur auf diesen Bereich.

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