Beziehung in der Wohngruppe/Jugendhilfeeimrichtung?
Guten Tag. Ich wohne in einer Jugendhilfeeinrichtung. Aktuell gibt es ein kleines Problem. Da ist ein Mädchen ich und sie verstehen uns gut und waren auch schon intimer und lieben uns.
Ich 18 Sie in 2 Monaten 17
Die Hausordnung besagt Beziehungen sind innerhalb der Wohngruppe verboten.
Also darf innerhalb einer Einrichtung wenn alles einvernehmlich geschieht und keine Gefahr von irgendeiner Partei ausgeht eine Beziehung von zwei Bewohnern der Jugendeinrichtung verboten werden?
Zuerst würde meines Erachtens nach das Verbot gegen die "Sexuelle Selbstbestimung" und somit gegen das "Grungesetzt/Verfassung" verstoßen. Desweiteren sehe ich das nicht als sonderlich Pädagogisch an in der Entwicklung von Jugendlichen Beziehungen und somit Gefühle zu unterbinden! Wie ist das geregelt?
ich konnte leider nicht allzu viel was Schleswig-Holstein betrift finden nur Sachen vom Landesjugendamt Westfalen und Rheinland die beide sagen dass es nicht verboten werden darf weil es nicht pädagogisch ist!
Wenn es von beiden einvernehmlich ist sehe ich da kein Problem wenn von keinem eine Gefährdung der jeweiligen anderen Personen ausgeht und daher ist das Verbot doch nicht rechtskräftig oder?
MfG.
4 Antworten
Ich weiss es leider auch nicht, finde aber, dass Du ganz recht hast. In therapeutischen Einrichtungen (z.B. Drogentherapie) gibt es manchmal ein Verbot von Beziehungen, aber sonst sehe ich da keinen Sinn drin.
Hat die Einrichtung einen kirchlichen Traeger und ist einfach spiessig?
Sind bei Euch immer Betreuer da und wissen die Bescheid ueber Euch beide?
Ich wuerde mich mal bei Deinem Sachbearbeiter im Jugendamt erkundigen, wie die Rechtslage ist.
Okay, dann wende Dich wirklich ans Jugendamt (habe Sozialpaedagogik studiert und beim Jugendamt Praktikum gemacht, daher kenne ich mich etwas aus). Wenn es wirklich Probleme gibt, werden die wahrscheinlich eh ein Gespraech darueber ansetzen. Versuch den Betreuern gegenueber sachlich zu bleiben, damit zeigst Du, dass Du reif genug bist, Deine eigenen Entscheidungen zu treffen. Viel Glueck!
Es kann euch aber blühen, dass ihr, oder wenigstens du, da du volljährig bist, ausziehen müsst.
Ja wir haben vorhin geredet natürlich bleine ich sachlich durchweg keine Frage es ist nunmal kompliziert gewesen weil der Betreuer halt nichts über die psychischen Gesundheitszustände und Gründe für den Aufenthalt in dieser Einrichtung sagen von anderen Bewohnern daher war es ein Gespräch was halt schwer zu führen war weil ich argumentieren konnte aber er halt nicht weil er nichts sagen darf.... Ed bleibt dabei das ich gesagt habe das wir uns lieben und dass das nunmal so ist was können wir schon für Gefühle?! Sie soll halt jetzt das Zimmer wechsrln und wie es weitergeht hat er auch keine Ahnung... 😂
Wie hoch das sexuelle Selbstbestimmungsrecht gegenüber der Hausordnung des Heims zu veranschlagen ist, weiß nur ein Richter.
Es ist an Dir bzw. an Euch, der Heimleitung Eure Argumente darzulegen.
Wenn die Heimleitung auf Einhaltung der Hausordnung besteht, also ihr Hausrecht ausübt, müßt Ihr das Heim verlassen.
Eine Erzwingung des Selbstbestimmungsrechts sehe ich nicht durchsetzbar. Die Heimleitung hat immer noch die Möglichkeit, Einstweilige Anordnungen zu erwirken.
"Die Hausordnung besagt Beziehungen sind innerhalb der Wohngruppe verboten."
Muss dich leider enttäuschen. Du hast dich an die Regeln vor Ort zu halten, was auch verständlich ist - denn weder möchte die Einrichtung ständig so ein Drama, noch schwangere Jugendliche.
Du nimmst hier eine Unterstützungsleistung in Anspruch, wenn du dich nicht an die Regeln hälst riskierst du eben Konsequenzen wie z.B. Wechsel der Einrichtung.
Es ist wie bei den Erziehungsberechtigten auch: Die machen die Regeln. Ich würde aber hier mit offenen Karten spielen und zusammen auf die Betreuer zugehen und schildern, dass ihr euch zueinander hingezogen fühlt : Was ihr denn jetzt machen könnt oder sogar sollt. Abstellen geht ja auch schlecht. Verheimlichen solltet ihr das nicht, es kommt eh raus und hat schlimmere Konsequenzen als wenn ihr aktiv um Rat sucht.
Ja das eifersüchtig drama etc. Kann ich nachvollziehen jedoch ergibt es in meinen Augen keinen Sinn schließlich kann ich ja auch ne freundin außerhalb haben und eine andere Mitbewohnerin ist trotzdem eifersüchtig auf mich und macht dann stress..
das ist aber ein gewaltiger Unterschied. Denn eine Mitbewohnerin ist den anderen viel näher als irgendeine Freundin von außerhalb.
Ja natürlich ist das ein unterschied trotzdem könnte es ja sein dass wenn ich eine Beziehung außerhalb der Gruppe hätte und in der Gruppe trotzdem eine auf mich steht das sie sich immer mit mir streiten tut oder so und dass das die Gruppe auch "unruhig" macht. Ich muss dazu sagen einwenig verstehe ich auch davon was ich sage möchte auch Pädagogik studieren aber bin für Berichtigungen immer offen....!
An die Hausordnung müsst ihr euch halten. DAzu ist die Hausordnung nun mal da. Eure Beziehung ist zwar einvernehmlich,also nicht gesetzeswidrig, kann aber geeignet sein, andere Bewohner zu beeinträchtigen.
Ihr macht euch nicht strafbar, dass ist richtig. Aber an die Hausordnung müsst ihr euch halten. Es kann also passieren, dass es dir (18) nahegelegt wird, auszuziehen.
Ja sie wissen es mitlerweile leider wahrscheinlich muss ich mich heute und sie Montag (weil sie übers Wochenende nicht da ist) rechtfertigen. Es ist so das wir leider bei ihr im Zimmer beim kuscheln abends erwischt wurden und bedauerlicherweise waren wir beide Oberkörperfrei jedoch haben wir nicht miteinander geschlafen und haten es auch nicht vor. Jetzt soll sie am Montag das Zimmer wechseln weil sie zufälligerweise direkt neben mir wohnt. Ja leider ist der Träger der Einrichtung Evangelisch wenn ich es richtig im Kopf habe. Aber wir haben beide beschlossen das wir jetzt noch viel stärker zusammenhalten werden und auch offen sein werden und zu uns stehen werden. Wenn wir gefragt werden.