Guten Tag. Ich wohne in einer Jugendhilfeeinrichtung. Aktuell gibt es ein kleines Problem. Da ist ein Mädchen ich und sie verstehen uns gut und waren auch schon intimer und lieben uns.
Ich 18 Sie in 2 Monaten 17
Die Hausordnung besagt Beziehungen sind innerhalb der Wohngruppe verboten.
Also darf innerhalb einer Einrichtung wenn alles einvernehmlich geschieht und keine Gefahr von irgendeiner Partei ausgeht eine Beziehung von zwei Bewohnern der Jugendeinrichtung verboten werden?
Zuerst würde meines Erachtens nach das Verbot gegen die "Sexuelle Selbstbestimung" und somit gegen das "Grungesetzt/Verfassung" verstoßen. Desweiteren sehe ich das nicht als sonderlich Pädagogisch an in der Entwicklung von Jugendlichen Beziehungen und somit Gefühle zu unterbinden! Wie ist das geregelt?
ich konnte leider nicht allzu viel was Schleswig-Holstein betrift finden nur Sachen vom Landesjugendamt Westfalen und Rheinland die beide sagen dass es nicht verboten werden darf weil es nicht pädagogisch ist!
Wenn es von beiden einvernehmlich ist sehe ich da kein Problem wenn von keinem eine Gefährdung der jeweiligen anderen Personen ausgeht und daher ist das Verbot doch nicht rechtskräftig oder?
MfG.