Betet man im Islam jeden Tag 3-mal täglich und was für ein Bedeuten haben diese Gebete?

2 Antworten

Im Islam verrichtet man fünf tägliche Pflichtgebete. Es besteht aber die Möglichkeit Gebete zu kombinieren, sodass nur zu drei statt fünf Zeiten gebetet wird. Hierzu werden das Mittags- und Nachmittags sowie das Abend- und Nachtgebet jeweils hintereinander gebetet.

In den einzelnen islamischen Rechtsschulen gibt es aber Unstimmigkeit darüber, wann die Gebete kombiniert werden dürfen:

Das gemeinsame Verrichten von zwei Gebeten wird in der Rechtsprechung als gemeinsames Verrichten des Mittags- und des Nachmittagsgebetes oder des Abend und des Nachtgebetes gemäß der schiitischen Schule zu einem beliebigen Zeitpunkt während der Zeit, in der beide Gebete gemeinsam verrichtet werden, oder gemäß der sunnitischen Schule zu einem bestimmten Zeitpunkt für ein anderes Gebet erwähnt. Schiitische Muslime verrichten in der Regel das Mittags- und das Nachmittagsgebet gemeinsam sowie das Abend- und das Nachtgebet gemeinsam, während Sunniten sie getrennt verrichten.

Im schiitischen Islam ist die Kombination also erlaubt:

Nach Schahid al-Awwal ist es nach Ansicht der schiitischen Rechtsgelehrten zulässig, zwei Gebete gemeinsam zu verrichten, denn nach den Hadithen verrichteten der Prophet (s) und die unfehlbaren Imame (a) die täglichen Pflichtgebete sowohl gemeinsam als auch getrennt, sowohl unter normalen als auch unter außergewöhnlichen Bedingungen (z. B. Krieg, Angst, Reise, Regen usw.). Der Prophet (s) nannte als Grund für das gemeinsame Verrichten von zwei Gebeten unter normalen Umständen, dass er sein Volk davor bewahren wollte, in Schwierigkeiten zu geraten. Die schiitischen Rechtsgelehrten sehen jedoch in der getrennten Verrichtung der beiden Gebete durch den Propheten (s) den Grund für ihre Empfehlung und die Existenz einer gemeinsamen Zeit für ihre Verrichtung.

Im sunnitischen Islam nur in bestimmten Fällen:

Die meisten sunnitischen Rechtsgelehrten halten es nicht für zulässig, unter normalen Bedingungen zwei Gebete zusammen zu verrichten; sie halten es nur dann für zulässig, wenn es Ausreden gibt, z. B. wenn man auf Reisen ist, eine Krankheit hat oder im Regen steht. Sie interpretieren auch Hadithe des Propheten (s) über das gemeinsame Verrichten von zwei Gebeten unter normalen Bedingungen so, dass sie den Fällen von Ausreden entsprechen.

Der Hintergrund der Unterschiede ist nachfolgend beschrieben:

Der Unterschied zwischen den Ansichten der Schiiten und der Sunniten ist auf die unterschiedlichen Ansichten über die Zeiten der täglichen Gebete zurückzuführen. Gemäß Koran 17:78 glauben die schiitischen Gelehrten an eine gemeinsame Zeit, eine Hauptzeit und eine besondere Zeit für das Mittags- und das Nachmittagsgebet sowie für das Abend- und das Nachtgebet. Die sunnitischen Gelehrten hingegen sind der Ansicht, dass es für jedes Gebet eine bestimmte Zeit gibt und akzeptieren keine gemeinsame Zeit für die täglichen Gebete. Daher glauben sie, dass, wenn zwei Gebete zusammen verrichtet werden, eines davon außerhalb der Zeit und zur Zeit eines anderen Gebets verrichtet wird, während nach Ansicht der schiitischen Rechtsgelehrten die Verrichtung eines Gebets nicht zulässig ist, es sei denn, es wird zur bestimmten Zeit für ein anderes Gebet verrichtet, und es ist zur gemeinsamen Zeit oder zur Hauptzeit anderer Gebete zulässig. Einige sunnitische Kommentatoren betrachten auch die drei Zeiten (morgens, mittags und abends) als feste Zeiten für die täglichen Pflichtgebete.

Muslime beten 5 mal am Tag. In der Morgendämmerung vor Sonnenaufgang, nach dem Höchststand der Sonne, zwischen Mittag und Abend, zwischen Sonnenuntergang und Dämmerung sowie in der Dunkelheit vor der Morgendämmerung.