Bestellung bei der Vorbereitung abbrechen?

miezepussi  04.04.2025, 19:52

Was ist „gezzikt“?

Hernandez0 
Beitragsersteller
 04.04.2025, 20:01

Sorry, ich meinte das Verb "rieb".

3 Antworten

Darf ich gesetzlich die mündliche Bestellung stornieren den Verkäufer darauf hinweisen und einfach weglaufen weil ich das nächste so machen möchte.

Da es keinen "Strono" bei Kaufverträgen gibt: Nein, das es ihn nicht gibt.
So was gibt es in der Buchhaltung und wird bei Fehlern verwendet.

Du hast eine Willenserklärung mit der Bestellung abgegeben - und der Verkäufer hat diese willentlich akzeptiert => Verbindlicher Kaufvertrag geschlossen.

das Messer mit dem Metal wo das Fleisch darauf steht gezzikt

Ich habe keine Ahnung was das bedeuten soll

außerdem war es fast nur fett kein Fleisch

Das wäre ein Mangel. Es würde Nachbesserung geschuldet

Darf ich gesetzlich die mündliche Bestellung stornieren den Verkäufer darauf hinweisen

So lange noch kein verbindlicher Kaufvertrag geschlossen wurde, kann man durchaus vom Kauf absehen. Danach, siehe oben.

und einfach weglaufen 

Wenn meine Wünsche / Weisungen nicht befolgt werden dann gehe ich einfach, wenn sie nach Reklamation weiter ignoriert werden. Warum sollte man sich hetzen und laufen?

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Erfahrung & Multidisziplinärer Erwerb juristischen Wissens

Nein, darfst Du nicht.

Du kannst den Verkäufer höchtens darauf hinweisen, wenn er aus Deiner Sicht einen Fehler begeht.

rieb der Mitarbeiter das Messer mit dem Metal

Vermutlich, um es zu schärfen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Verbraucherberatung seit 1991

Hernandez0 
Beitragsersteller
 04.04.2025, 20:15

Es wurde aber keinen Kaufvertrag unterschrieben?!

mchawk777  04.04.2025, 20:17
@Hernandez0

Wie kommst du auf die irre Idee, dass so was schriftlich erfolgen muss? 🤷‍♂️

DasOrakel  05.04.2025, 06:09
@Hernandez0

Es ist nicht für jeden Vertrag die Schriftform mit Unterschrift erforderlich.

ralli1962  06.04.2025, 02:35
@Hernandez0

Stimmt: Der Vertrag wurde ja auch mündlich geschlossen. Ein Vertrag kommt grundsätzlich durch übereinstimmende Willenserklärungen beider Seiten zustande. Diese Willenserklärungen können/dürfen eben auch mündlich sein (von wenigen Ausnahmen wie z.B. Arbeitsverträgen mal abgesehen).