Bestellung bei der Vorbereitung abbrechen?
Hi,
ich war vor kurzem bei einem kisok am Hbf hatte großen Hunger wollte etwas kaufen gab es aber nur ein Döner kisok ungerne habe ich dort ein Döner bestellt bei Vorbereitung rieb der Mitarbeiter das Messer mit dem Metal wo das Fleisch darauf steht außerdem hat er das alte Fleisch vom Zange auch mitgemischt ich habe es gekauft davon gegessen und den Rest weggeschmissen.
Darf ich gesetzlich die mündliche Bestellung stornieren den Verkäufer darauf hinweisen und einfach weglaufen weil ich das nächste so machen möchte.
Was ist „gezzikt“?
Sorry, ich meinte das Verb "rieb".
3 Antworten
Darf ich gesetzlich die mündliche Bestellung stornieren den Verkäufer darauf hinweisen und einfach weglaufen weil ich das nächste so machen möchte.
Da es keinen "Strono" bei Kaufverträgen gibt: Nein, das es ihn nicht gibt.
So was gibt es in der Buchhaltung und wird bei Fehlern verwendet.
Du hast eine Willenserklärung mit der Bestellung abgegeben - und der Verkäufer hat diese willentlich akzeptiert => Verbindlicher Kaufvertrag geschlossen.
das Messer mit dem Metal wo das Fleisch darauf steht gezzikt
Ich habe keine Ahnung was das bedeuten soll
außerdem war es fast nur fett kein Fleisch
Das wäre ein Mangel. Es würde Nachbesserung geschuldet
Darf ich gesetzlich die mündliche Bestellung stornieren den Verkäufer darauf hinweisen
So lange noch kein verbindlicher Kaufvertrag geschlossen wurde, kann man durchaus vom Kauf absehen. Danach, siehe oben.
und einfach weglaufen
Wenn meine Wünsche / Weisungen nicht befolgt werden dann gehe ich einfach, wenn sie nach Reklamation weiter ignoriert werden. Warum sollte man sich hetzen und laufen?
Nein, darfst Du nicht.
Du kannst den Verkäufer höchtens darauf hinweisen, wenn er aus Deiner Sicht einen Fehler begeht.
rieb der Mitarbeiter das Messer mit dem Metal
Vermutlich, um es zu schärfen.
Wie kommst du auf die irre Idee, dass so was schriftlich erfolgen muss? 🤷♂️
Es ist nicht für jeden Vertrag die Schriftform mit Unterschrift erforderlich.
Stimmt: Der Vertrag wurde ja auch mündlich geschlossen. Ein Vertrag kommt grundsätzlich durch übereinstimmende Willenserklärungen beider Seiten zustande. Diese Willenserklärungen können/dürfen eben auch mündlich sein (von wenigen Ausnahmen wie z.B. Arbeitsverträgen mal abgesehen).
Es wurde aber keinen Kaufvertrag unterschrieben?!