Bestattungskosten, uneheliches Kind, DDR Zeiten?

11 Antworten

https://www.ksta.de/ratgeber/finanzen/recht/muss-ich-die-beerdigung-meiner-eltern-zahlen-sote-23357952-seite2

So wie es aussieht, muss sich Dein Kind mit den anderen Angehörigen die Kosten teilen. Wie alt ist Dein Sohn? Vielleicht solltest Du einen Anwalt aufsuchen und Dich beraten lassen. Wenn Du nicht über genügend finanzielle Mittel für einen Anwalt verfügst, dann lass Dich auch über Prozesskostenhilfe beraten.

Rossi65 
Fragesteller
 30.08.2018, 17:53

Mein Sohn ist 31 Jahre und die Geschwister vom Kindesvater kenne ich nur noch mit Namen zum Teil, Wohnorte alles unbekannt

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Zum Anwalt, evtl. muss er nicht zahlen, denn er steht nur in der Pflicht wenn er selbst Unterhalt vom Vater erhalten hat, da gab es schon Gerichtsurteile die zugunsten des Kindes entschieden haben.
Wenn er allerdings ein Erbe bekommt, ist das wieder etwas anderes.
Naja und zu den Adressdaten...wenn du Unterhaltsvorschuss vom Staat bekommen hast, dann nur unter der Voraussetzung dass der leibliche Vater bekannt war. Also ist es ja klar, dass in dessen Todesfall alle Kinder angeschrieben werden.

Auch wenn der Vater seinerzeit nicht in der Geburtsurkunde namentlich aufgenommen wurde, Du weißt doch, dass er der Vater ist und hast vermutlich den Namen und damalige Anschrift bei der Beantragung des Unterhaltsvorschusses angeben müssen. Die Behörden in Passau saugen sich das doch nicht aus den Fingern.

Wenn Ihr jetzt erst von dem Todesfall/Erbfall erfahren habt, dann solltet Ihr in erster Linie darüber nachdenken, das Erbe auszuschlagen, was den Sohn als Unterhaltspflichtigen gegenüber dem Vater aber nicht von seiner grundsätzlichen Verpflichtung zur Übernahme der Bestattungskostn befreit, sofern er leistungsfähig ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Rossi65 
Fragesteller
 30.08.2018, 17:47

Ja danke, zum Zeitpunkt der Geburt war er paar Monate angemeldet, danach immer unbekannt verzogen

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Wenn Unterhalstvorschuss bezahlt wurde, dann ist dem Amt bekannt,wer der leibliche Vater ist. Auch wenn es nicht in der Geburtsurkunde steht. Denn Unterhaltsvorschuss wird nur gezahlt wenn der leibliche Vater bekannt ist, wo sie sich das geld ja dann wieder holen.

Mich interessiert eine andere Sache. Ich bin etwas älter, mein Vater steht auch nicht in der geburtsurkunde. ich Trage aber den Namen meines Vaters. Entweder war meine Mutter schon mit meinem Vater da verheiratet, dann müsste normalerweise ja der vater auch dort drin stehen, oder sie waren da geschieden. Mich würde interessieren ob man irgendwo irgendwie an Unterlagen kommt, um zum Beispiel zu wissen ob mein Vater , mein leiblicher Vater ist. Mein Vater verstarb 1990. Meine Mutter ist jetzt 85 und kann dazu auch nichts sagen, das sie nichtes mehr mit bekommt. Ich denke mal der einzige Weg wäre für mich wohl mit meiner einzigen angeblich leiblichen Schwester eine Test machen zu lassen. Ansonsten würdeich gern wissen ob jemand Erfahrung hat, das es noch Möglichkeiten gibt die vaterschaft rauszu bekommen

Ob der Sohn den leiblichen Vater kennt ist egal. Es kommt allein darauf an, daß er einen Vater hat - und den hat jeder - und wer es ist.

Väter wurden meistens durch die Mutter schon noch im Krankenhaus dem Standesamt gemeldet. Eine Standesbeamtin kam dazu jeden Tag in die Entbindungsstation. Sie konnte selber entscheiden, ob sie den Vater angibt oder nicht.

Die Väter wurden dann oft durch das Jugendhilfereferat des Rates des Kreises angeschrieben und diese unterschrieben dann die Vaterschaftsanerkennung bei der Jugendhilfe. Oder sie wurden von der Mutter und der Jugendhilfe, die die Kinderheimkosten einklagen mußte, verklagt auf Feststellung der Vaterschaft.

Die Eintragungen unterblieben dann aber oft in die Geburtsurkunde, weil die Meinung der Mutter hier Vorrang hatte, aber auch aufgrund von Schlamperei.

Bitte forschen Sie nach der Vaterschaftsanerkennungsurkunde im Kreisarchiv des Geburtsortes oder im "Geburtsregister" des Standesamtes und lassen Sie sich eine Kopie davon ziehen, also einen "Geburtsregisterauszug". Ich gehe davon aus, daß

die Vaterschaft dort drin steht. Man kann auch das Amtsgericht des Geburtsortes anschreiben und sich eventuell ergangene Gerichtsurteil über die Vaterschaft schicken lassen.

Fragen Sie auch nach "Kopien der Dokumente aus der Nebenakte des Geburtsregisters des Standesamtes". Hier sehen Sie dann die echte Wahrheit.

Mütter verschwiegen oft, daß Alimente eingefordert und auch gezahlt wurden. Das war peinlich und Mütter verabscheuten oft die Männer, die sie sitzen ließen.

Heute forscht das zuständige Ordnungsamt, wer Vater ist. Der muß nicht nur zahlen, sondern auch die Beerdigung organisieren. Wenn man sich nicht rührt, erfolgt eine um ca. 500 Euro teurere Ersatzvornahme.

Es gibt bereits jetzt Grundsatzurteile, daß man nicht bezahlen muß, wenn der Verstorbene sich nicht gekümmert hatte seit der Geburt.

Man nennt dies dann eine "unbillige Härte". Also mal googlen nach "unbillige Härte und "Beerdigungskosten".

Wer zahlungspflichtig ist, das steht im Beerdigungsgesetz des Bundeslandes.

Claud18  01.09.2018, 21:09

Zu DDR-Zeiten erschien nie der Vater in der Geburtsurkunde, wenn die Eltern nicht verheiratet waren. Auch wenn er bekannt war und deshalb Unterhalt zahlen musste, tauchte er dort nicht auf. Ich habe damals selbst mehrere Jahre in einem Lohnbüro gearbeitet und erhielt viele Geburtsurkunden, die zur Berechnung des Schwangerengeldes benötigt wurden.

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matzevalentin  02.09.2018, 07:00
@Claud18

Das ist aber nur die halbe Wahrheit. Erste Klarheit heute bringt die Einsicht in das "Geburtsregister" des Standesamtes. Man muß sich ja nicht gleich eine Kopie ziehen lassen, wenn man nicht will, aber wenigstens reinschauen, ob der Vater dort drinsteht, aber nicht auf die eigentliche Geburtsurkunde übernommen wurde, weil die Mutter das nicht wollte. Die DDR ging damals aus heutiger Sicht schlampig mit der Problematik um. An das Recht des Kindes auf Wissen seiner Vaterschaft dachte damals niemand. Die Väter hatten keine Rechte, die Rechte der Frau waren bereits 1950 als "Errungenschaft" per Gesetz gültig. Man kann auch die Stasiakte ziehen lassen, oft finden sich auch hier Rentendaten und Infos von IM, die dann in einem IM-Bericht von Vätern schreiben, die heute keiner mehr kennt.

Das Schlimmste istt, daß heute niemand weiß, daß es neben der Geburtsurkunde auch noch das Geburtsregister gibt und das Geburtenbuch des Krankenhauses. Dann muß man sich auch auf die Suche begeben nach Verwandten und Bekannten und die beste Freundin der Mutter. Die brechen dann oft ihr Schweigen.

Nicht wenige Kinder kennen den Vater nicht, wissen also nicht, aus welchem Mußpott sie kommen.Und natürlich wissen Sie auch nicht, weshalb der Vater bei der Erziehung nicht zum Zuge kam, warum er weggejagd wurde oder abgehauen ist.

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Claud18  15.09.2018, 17:45
@matzevalentin

Die unverheiratete Mutter wurde nicht gefragt, ob sie den Vater in der Geburtsurkunde angeben wollte, er erschien einfach nicht darin (vielleicht ausnahmsweise, wenn die Mutter darauf bestand). Allerdings wurde sie bei der ersten Schwangerenberatung nach dem Namen des Vaters gefragt, so dass dieser dann evtl. doch in irgendeiner Akte stand, wenn die Mutter diese Angabe nicht verweigerte.

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